Kann mein Vermieter mir den Garten wegnehmen?

Hallo,ich wohne jetzt seit über einem Jahr mit meinem Mann und meinen Kindern im Haus meines Vaters,wir haben die Wohnung im Erdgeschoss und er die im Oberen Teil des Hauses.Wir haben einen Mietvertrag abgeschlossen
in dem der Garten als mitbenutzbare Einrichtung aufgeführt ist.Der Garten liegt direkt vor meinen
Wohnzimmer und dem Kinderzimmer.Mein Vater möchte jetzt seine Wohnung vermieten und überlegt den Garten durch eine Hecke zu teilen.Darf er das machen oder habe ich ein Recht auf den Garten?

Ja, du hast ein Recht …
auf das Lesen und Verstehen des Vorschalttextes und das Beachten der FAQ 1129.

Hallo!

„Mitbenutzung“ und das bedeutet doch wohl sehr verständlich,man darf den Garten eben nicht allein und ausschließlich nutzen.

MfG
duck313