Kann meine Bekannte rechtlich gegen Verleumdung oder Ähnlichem gegen eine Arbeitskollegin vorgehen ?

Hallo, eine gute Bekannte hat etwas ungeheuerliches erlebt und ich wüsste gerne ob es eine Möglichkeit gibt rechtliche Schritte einzuleiten :
Sie arbeitet in einem Reisebüro und war im letzten halben Jahr mehrmals krank und hat daher mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eingereicht. Darüber hat sich eine Kollegin, die nun häufiger einspringen musste so sehr geärgert das sie dem gemeinsamen Vorgesetzten eine eMail geschrieben und sich beschwert hat.
In dieser eMail behauptet die Kollegin völlig haltlos unsere Bekannte sei sicher nicht krank sondern simuliere nur.
Daraufhin gab es ein langes Gespräch mit dem Vorgesetzten der sich offensichtlich nicht sicher ist was er nun glauben soll, das Vertrauensverhältnis hat jedenfalls gelitten.
Unsere Bekannte ist nervlich am Ende und wird sobald sie eine neue Anstellung findet den Arbeitsplatz wechseln.

Nun meine Frage : Darf die Kollegin solche haltlosen Behauptungen überhaupt formulieren ? Kann man sie nicht wegen Verleumdung verklagen oder andere rechtliche Schritte einleiten ? Ich finde die Angelegenheit so ungehörig das ich mir nicht vorstellen kann das man das so stehen lassen sollte.

Für Tipps, Ideen und Ratschläge würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im Voraus.

Christian

Hallo!

Ich könnte mir vorstellen, dass es sich um üble Nachrede handelt, denn die Kollegin hat es gegenüber dem Vorgesetzten geäußert, es ist damit also bezeugt und sie kann wohl kaum beweisen, was sie dort behauptet:

https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html

§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn nachweisbar ist, dass die Kollegin weiß, dass ihre Behauptung nicht stimmt, dann wäre es wohl Verleumdung:

https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html

§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Frage ist natürlich, ob eine Anzeige wegen übler Nachrede oder Verleumdung tatsächlich die Arbeitsplatzsituation verbessern kann. Wenn sie allerdings einen anderen Arbeitsplatz findet, würde ich das vielleicht auch machen. So etwas zu behaupten ist so eine bodenlose Unverschämtheit, dass diese Kollegin definitiv in ihre Schranken gewiesen werden sollte.

But IANAL

Gruß, Diva

Kann man, verläuft aber im Sande, „Kein öffentliches Interesse“ also wird es von Staatswegen eingestellt und auf den Privatklageweg verwiesen.

Man kann aber auch eine „Unterlassungserklärung“ einfordern lassen.

Nur was soll’s? Die „Bekannte“ (immer sind es Bekannte, Freunde, Kumpels, nie fragt man so etwas für sich oder Angehörige an :smile:) will doch weg.

Wenn man das seinem Chef schon nicht klarmachen konnte, die Anschuldigungen sind frei erfunden und sollten wohl hauptsächlich dem Ärger über die (vermutete) Mehrarbeit während der Krankheitstage Luft verschaffen, dann ist da doch mehr im Argen im Betriebsklima.
Denn warum sollte der Chef der Kollegin glauben bzw. warum konnte man das nicht klipp und klar entkräften ?

Eine Idee hätte ich da schon, nämlich, die Geschichte beruht ja auf Hörensagen bzw. der Schilderung der vermeintlich Betroffenen.
Aber stimmt sie auch ?

Hat die denn die eMail gelesen ? Wie das denn ? Hat Chef die präsentiert ?

mfG
duck313

Das darf man doch hier gar nicht!