Meine Betreute (EINWILLIGUNGSVORBEHALT) hat ohne Genehmigung 2 Handyverträge unterschrieben.
Die Monatsrechnung für Oktober war so hoch das ich einen der beiden Verträge gekündigt und den andern auf Bitten meiner Betreuten genehmigt habe!
Heute krieg ich eine Rechnung die erneut total überhöht ist, da ich aber bei der anderen Rechnung einen der beiden Verträge genehmigt habe weiß ich nicht ob ich diese Vertragsgenehmigung widerrufen kann!
Hinzu kommt das die hohen Kosten beide male von dem Vertrag ausgingen den ich gekündigt habe, fraglich ist kann ich diesen überhaupt kündigen ohne vorher ihn genehmigt zu haben?
nur zur Frage, du bevormundest jemanden? Dann musst du im Besitz einer entsprechenden Erklärung sein, die dich dazu bevollmächtigt.
Sollte deine Betreute dann eigenmächtig Verträge abschließen, kannst du sie für nichtig erklären lassen - je nach dem, wofür du die Einwilligung erteilen darfst.
Würde raten, auch den zweiten Vertrag für nichtig erklären zu lassen und anschließend selbst einen neuen Handyvertrag abzuschließen.
Vielleicht können Sie den Handy-Vertrag aufgrund der Behinderung in eine Karte umwandeln lassen, die man aufladen muss oder eine Sperrung einbauen kann, damit die Kosten eine gewisse Höhe nicht übersteigen. Evtl. beim Anbieter anfragen. Oder auch evtl. Behindertenrabatt nutzen.
Hallo,
Vertrag ist Vertrag, wenn Sie ihn genehmigt haben, das ist er auch wirksam. Evt. können Sie sich darumherummogeln. Wem gegenüber haben Sie den die Genehmigung erteilt? Der Handy-Firma?
Sonst schreiben Sie doch einfach an die Firma, zeigen an, das die Bestellerin bei Ihnen unter Betreuung steht und Sie dem Vertrag jetzt gesehen und widerrufen, da Sie allen Verträgen aufgrund Ihrer Bestellung zuzustimmen haben.
Übrigens muss Ihnen doch klar sein, dass Ihre zu betreuende Person mit solchen Dingen nicht umgehen wird. Sie müssten auch wissen, dass man Handyverträge dann - wie bei Kindern - auf eine gewisse Summe pro Monat minimieren kann.
MfG
PB
Die Sache ist ja gab nie ne Genehmigung sondern nur ne Kündigung ABER kann ich einen nicht wirksamen Vertrag kündigen ohne ihn genehmigt zu haben! Sprich hab ich durch die Kündigung den Vertrag genehmigt?
Die Rücknahme der Genehmigung dürfte nicht das Problem sein, du als Betreuer wirst die Gewalt haben. Das ändert jedoch nichts am Vertragsverhältnis mit dem Handyprovider. Der Vertrag ziwschen der Betrueten bzw. dir als Betreuer und dem Handyanbieter muss dennoch erfüllt werden. Erst Recht wenn du in Vertretung der Betreuten gehandelt hast.
Aber ist es nicht so, das beide Verträge für sich selbständig sind. Durch die Kündigung des einen und der Genehmigung des anderen, weiß nicht ob es so, der eine Vertrag durch die Kündigung (gleichzusetzen mit Nichtgenehmigung des Einwilligungsvorbehalts) der eine Vertrag von vornherein unwirksam ist/war.
Hallo, äußerst kompliziert. Die Betreuerbestellung beeinträchtigt grundsätzlich nicht die Geschäftstätigkeit der zu betreuenden Person. Die Anordnung des Betreuungsgerichts einen Einwilligungsvorbehalt zu verordnen, schränkt zwar die Geschätstätigkeit des Betroffenen ein, verneint diese jedoch nicht gänzlich. Insofern würde ich mich mit der Anordnung des Gerichts zwecks Auslegung an einen erfahrenen Anwalt wenden.
Hallo,
die Handy-Firma kann ja nicht ahnen, das der Vertrag ungütlig ist. Sie müssen die Firma also darauf aufmerksam machen. Sie sollen also nicht kündigen, sondern die Firma unterrichten, dass der Vertragskunde/kundin unter Betreuung steht und Sie den nicht rechtswirksamen Vertrag nicht genehmigen, so dass kein Vertrag zustandegekommen ist. Es ist richtig, kündigen sollen und können Sie nicht.
MfG
PB
Sorry, aber mit den Besonderheiten des Betreuungsrechts kenne ich mich nicht gut genug aus, um guten Gewissens eine Antwort geben zu können.
Gruß
Eifelwanderer
Also, wenn ich das richtig verstanden habe, gilt die zweite, wieder sehr hohe Rechnung, für den „nicht genehmigten“ Vertrag. Diese ist dann natürlich nicht zu bezahlen. Im übrigen: Du „brauchst“ den Vertrag nicht kündigen, sondern einfach mitteilen, dass Du dem Vertragsabschluss widersprichst. Der Vertrag ist dann nicht zustandegekommen.
Wenn Du den zweiten Vertrag genehmigt hast (wie?), gilt dieser als vertragsgemäß zu stande gekommen. Du musst Dich dann an die vertragsgemäße Kündigungsfrist halten, bzw. die Mindestvertragslaufzeit „abwarten“ und erfüllen. Die Frage ist, wie hast Du den Vertrag genehmigt. Im Prinzip hast Du 14 Tage Zeit, nach dem Du vom Vertrag Kenntnis erlangt hast, diesen entweder (stillschweigend, oder aktiv) zu akzeptieren, oder aktiv zu widerufen, bzw. dem zu widersprechen. Dieser Widerruf muss dann zum Vertragspartner (Handyanbieter) gehen. Evtl. kannst Du gegenüber dem Handyanbieter noch „ins Feld führen“, dass Du von dem zweiten Vertrag erst jetzt Kenntnis erlangt hast. Versuch sonst doch mal bei denen auf Kulanz was zu erreichen. (Betreute verschuldet, kann nicht zahlen etc.).
Ich hoffe, das hat Dir erstmal weitergeholfen.
Viel Erfolg!
Verträge einer Betreuten mit EV sind so lange schwebend unwirksam, bis der Betreuer zustimmt. Das heißt, Sie müssen nicht kündigen, sondern nur widerrufen. Haben Sie jedoch bei einem Vertrag wirksam (also schriftlich bzw. mündlich) dem Vertragsgegner zugestimmt, ist dieser normal wirksam und kann nur durch reguläre Kündigung etc. aufgelöst werden.
Versuchen Sie also, die Rechnungen zuzuordnen. Wurde dem Vertrag nicht zugestimmt, müssen die Rechnungen nicht bezahlt werden. Ist der Vertrag wirksam, müssen die Zahlungsverpflichtungen auch erfüllt werden.
Übrigens kann sich der Vertragsgegner vorher informieren. Ein EV ist in der Schufa hinterlegt.