Kann meine Krankenkasse dem Arbeitsamt verraten, d

Ich bekomme Arbeitslosengeld II. Z. B. verordnet mir mein Hausarzt eine ambulante REHA und ich will sie in Karlsbad machen, muss also für Wohnen, Essen und Fahrt selbst bezahlen und selbstverständlich muss ich das Geld haben. Das Geld habe ich, denn ich es eingespart habe, denn meine Gesundheit braucht eine wirkende Hilfe, das ist also egal. Kann meine Krankenkasse dem Arbeitsamt verraten, dass ich in Karlsbad eine ambulante Reha mache und als Folge davon Geld dafür habe, was also bei Arbeitslosikeit, soweit ich weiß, nicht sein soll?

Hallo,

grundsätzlich wird Ihre Krankenkasse dies dem Job-Center nicht „verraten“. Außer, dass das Job-Center eine Anfrage stellt, dann muss Ihre Krankenkasse wahrheitsgemäß antworten…

Mfg

Matthias

Sozialdaten gehen nur von der Krankenkasse an die Arbeitsagentur, wenn Sie von dort berechtigter Weise im Rahmen der Amtshilfe angefordert werden.

Du bist jedoch verpflichtet der Arbeitsagentur vollständige Angaben zu machen.

Gruß, Christian

In wie weit die Krankenkasse selbst den Aufenthaltsort meldet kann ich nicht sagen. Man bekommt aber ein Schreiben welches bestätigt dass man eine Reha macht. Dies wird beim Arbeitgeber oder, wie in ihrem Fall, bei der Arge vorgelegt und ersetzt den Krankenschein. Somit steht man für die Zeit der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung.
Welche genauen Regeln es bei der Arge gibt, kann ich nicht sagen. Soweit ich weiß müssen sie aber so oder so ihre „Neue“ Adresse bei der Arge hinterlegen, damit diese sie während der Reha auch erreichen können. Somit kennt die Arge eh und je ihren Aufenthaltsort.
Zudem dürfte es kein Problem sein, wenn sie es selbst finanzieren. Es gibt, soweit ich weiß, ein bestimmtes „Schonvermögen“ (bestimmter Euro-Betrag pro Lebensjahr) welches als Vermögen frei ist. Aber ich glaub das ist nur zur Altersvorsorge.
In wie weit das für Reisekosten ausgegeben werden kann müssten sie ihre Arge fragen, da es auch unterscheidlich gehandhabt wird.
Ich würde mich an Ihrer Stelle nochmal bei ihrem zuständigen Amt erkundigen, da es auch andere Berechnungsregeln für Ihr HartzIV während des Aufenthaltes gibt und es auch darauf ankommt wie lange sie arbeitsunfähig sind.
Es ist nicht ratsam das Ganze ohne Wissen der Arge zu machen, da es zu großen Problemen kommen könnte wenn es herauskommt.

Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall Gute Besserung und einen schönen Aufenthalt in Karlovy Vary.

Erstmal sind Sie verpflichtet der Agentur für Arbeit mitzuteilen, dass Sie eine ambulante Rehamaßnahme machen (sonst besteht die Möglichkeit das keine Leistungen mehr gezahlt werden Stichwort Mitwirkungspflicht).

Zu der Sache mit dem Geld: Wie soll die Agentur den ehrfahren, dass Sie irgendwo Geld haben. Einerseitz dürfen Sie ja sowieso einen bestimmten Geldbetrag auf dem Konto haben andererseits kann Ihnen die Agentur schlecht nachweisen, dass das Geld von Ihnen ist. Zu können sich ja auch das Geld geliehen haben und wenn Sie die Kosten von der Krankenkasse erstattet bekommen geben Sie das geliehene Geld natürlich zurück (nur mal als Beispiel).

ABER es geht hier auch um die große Solidargemeinschaft der sowas bestimmt nicht gefällt. Deswegen ist es extrems wichtig, dass Sie bei Anfragen immer die Wahrheit angeben damit auch jeder die Leistungen erhält die Ihm auch wirklich zustehen. Damit der Staat und damit jeder Bürger nicht noch mehr belastet wird (es geht ja auch hier um sozial korrektes Verhalten damit keiner hier auch irgendwas ausnutzt).