Kann meine Vermieterin meine Garage kündigen,wenn

Hallo
Kann meine Vermieterin meine Garage kündigen, wenn ich das Tor nicht zu mache??
Wir wohnen im 1.OG und unser Balkon hat den Blick zu den den Garagen…
Seit kurzem hat mein Nachbar der unter mir wohnt, such bei der Vermieterin beschwert, dass die Garagen immmer offen stehen wurden und der blick auf dem balkon nicht zumutbar wäre,weil er Durch die offenen Tore in die Garagen gucken könne…
Nun hat unsere vermieterin alle(12) angeschrieben dass die Tore zu zu sein haben ansonsten droht sie mit der Kündigung!!!
Darf sie das??
Nun ich meine der Blick ist ja nicht der tollste Blick…wir schauen Werder aufs Meer noch Aug Berge oder sonst auf etwas schönes:smile:)
Der Nachbar über mir interessiert sich garnicht ob sie offen Idee zu sind ich auch nicht aber der Nachbar ganz unten fühlt such anscheinend belästigt…

Hallo Freund560,
für Garagen gibt es keinen Kündigungsschutz wie bei Wohnungen. Die Vermieterin kann Ihnen also die Garage jederzeit kündigen, ohne Ihnen hierfür den Grund zu nennen.
Gruß aus Hagen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Beratender Bauingenieur