Kann mich das Jugendamt zwingen?

Hallöle!

Ich hab da ein Problem, das mir hier hoffentlich jemand lösen hilft.

Ich bin schwanger. Das ist aber nicht mein Problem, das ist eher schön.

Aber ich lebe nicht dem „Macher“ zusammen. Weil ich nämlihc Arbeitslosenhilfe kriege und er gut verdient. Und wenn ich bei ihm wohne, dann kriege ich kein Geld mehr und bin von ihm abhängig und das will ich nicht.

Jetzt hat mir meine Freundin gesagt, das er als Vater für mich Unterhalt zahlen muß. Jedenfalls für Drei Jahre nach der Geburt des Kindes. Und solange kriege ich keine Arbeitslosenhilfe und auch keine Sozialhilfe mehr, weil er für mich zahlen muß. Und für das Kind muß er ja auch zahlen.

Stimmt das denn? Heißt das wirklich, das er für drei Jahre für mich und das Kind Unterhalt zahlen muß und ich sonst nichts kriege? Dann bin ich ja doch von ihm abhängig.

Das geht nicht darum, das er nicht für das Kind zahlen würde. Er hat schon gesagt, das er für das Kind Untehralt zahlt. Er ist da witrklich ganz lieb.

Er weiß noch nicht, das er für mich auch zahlen muß. Ich will ihm das eigentlich auch nicht antun. Deswegen meine Frage: Was wäre denn, wenn ich zum Amt sage, das ich nicht weiß wer der Vater ist. Kann mich das Amt zwingen, den Vater bekanntzugeben? Und was würde ich denn an Geld kriegen, wenn ich den Vater nicht ansage?

Hofentlich weiß das hier jemand. Ist nämlich wirklich wichtig für mich.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Schöne Grüße

Prinzessin

Nachtrag (hab was vergessen)
Ich hab noch vergessen zu sagen, das der Vater gesagt hat, ihm ist es lieber, wenn er auch mit Sorgerecht hätte.

Aber er weiß ja noch nicht, das er vielleicht für mich zahlen muß. Er hat aber auch gesagt, das er auch für das Kind zahlen würde, wenn er nicht offiziell der Papa wäre. Das ist meine freie Entscheidung sagt er. Er versteht zwar nicht, warum ich gesagt hab, das ich ihn vielleicht gar nicht angebe. Aber das wird er dann schon vertsehen.

Nochmal Vielen Dank für eure Hilfe.

Schöne Grüße

Prinzessin

Hallo Prinzessin,

Ich hab da ein Problem, das mir hier hoffentlich jemand lösen
hilft.

Lösen kann ich es nicht, ich kann nur meine (höchstpersönliche) Meinung abgeben.

Ich bin schwanger. Das ist aber nicht mein Problem, das ist
eher schön.

Toll, dass du es so siehst :smile:

Aber ich lebe nicht dem „Macher“ zusammen. Weil ich nämlihc
Arbeitslosenhilfe kriege und er gut verdient.

Ist das der Grund, nicht miteinander zu wohnen??
Ich dachte immer, es gäbe so ein Gefühl wie Liebe (oder so).

Und wenn ich bei
ihm wohne, dann kriege ich kein Geld mehr und bin von ihm
abhängig und das will ich nicht.

Jetzt bist du vom Staat abhängig - so oder so ist eine Abhängigkeit nicht gerade erstrebenswert. (Motto: Lieber der Staat, der ja anonym ist, als eine konkrete Person ? (SCNR))

Und solange kriege ich keine
Arbeitslosenhilfe und auch keine Sozialhilfe mehr, weil er für
mich zahlen muß. Und für das Kind muß er ja auch zahlen.

Ich finde, dass ist mehr als recht - zumal er es sich ja leisten könnte, zumindest schreibst du dazu nichts.

Stimmt das denn? Heißt das wirklich, das er für drei Jahre für
mich und das Kind Unterhalt zahlen muß und ich sonst nichts
kriege? Dann bin ich ja doch von ihm abhängig.

s.o.

Das geht nicht darum, das er nicht für das Kind zahlen würde.
Er hat schon gesagt, das er für das Kind Untehralt zahlt. Er
ist da witrklich ganz lieb.

Findet man, sorry: frau, nicht oft.

Er weiß noch nicht, das er für mich auch zahlen muß. Ich will
ihm das eigentlich auch nicht antun. Deswegen meine Frage: Was
wäre denn, wenn ich zum Amt sage, das ich nicht weiß wer der
Vater ist. Kann mich das Amt zwingen, den Vater
bekanntzugeben?

Wie sollte das gehen?

Und was würde ich denn an Geld kriegen, wenn
ich den Vater nicht ansage?

Tja - was das Sozialamt (Sozialhilfe) oder Jugendamt (Unterhaltsvorschuss) zahlt, kann ich jetzt aus der lameng nicht sagen. Aber: was machst du, wenn der Kindesvater sich nächstes Jahr weigert, weiter Unterhalt für das Kind zu zahlen??
Dann bist du und dein Kind vollständig vom Sozialamt abhängig - meinst du, das ist erstrebenswert??

Zu deinem Nachtrag:
Das einfachste ist, du sprichst mit deinem Freund, vielleicht hat er ja eigentlich auch nichts dagegen, für dich zu zahlen.
Wenn du nicht weiter von irgendjemandem abhängig sein willst, so schau dich spätestens nach Ablauf der 3 Jahre nach Arbeit um (auf die Reaktionen, die jetzt von anderen kommen, bin ich gespannt:wink: ).
Bitte keine Einwände von wegen: das geht mit Kind nicht… und so.
Ich kenne mehrere alleinerziehende Mütter (und einen Vater), die es schaffen, zumindest eine Teilzeitbeschäftigung aufzunehmen.

Nun nochmal: eine Abhängigkeit, egal wovon oder von wem, ist IMHO nicht gerade erstrebenswert.

Gruß und schönes Wochenende
HaWeThie

Hallo Prinzessin,

deine Freundin hat Recht:
Hier ein Urteil:
„Die Richter des OLG Schleswig entschieden: Grundsätzlich müsse auch ein unehelicher Vater bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eine erhöhte Solidarität zur Kindesmutter zeigen. Er müsse in die Verantwortung einbezogen werden, daß sein Kind während der ersten Lebensjahre in den Genuss einer persönlichen Betreuung durch die Mutter komme. Ob die Mutter vor der Geburt des Kindes bereits erwerbstätig gewesen ist oder nicht, hielten die Richter in diesem Zusammenhang für unerheblich.“

nachzulesen hier:
http://www.wdr.de/tv/recht/rechtneu/rn9901/rl01922.htm


gestatte mir bitte noch eine persönliche Bemerkung:

Ich finde deine Einstellung, mit Verlaub, etwas unsozial.
Wieso soll der Vater deines Kindes dir keinen Unterhalt zahlen, wenn er genug Geld hat? Wieso soll die Allgemeinheit, also wir alle, für deinen Lebensunterhalt aufkommen? Was du hier tust, ist eigentlich Betrug an unserem Sozialsystem. Du erschleichst dir Leistungen, die dir genau genommen, nicht zustehen.
Versteh mich bitte nicht falsch: ich bin durchaus dafür, dass wirklich Bedürftige Sozialhilfe bekommen. In deinem Fall gibst du aber nur vor, bedürftig zu sein.
Sorry, aber ich kann deine Einstellung überhaupt nicht teilen.

Gruß
Uschi

Zusatz:
Ich nochmal:
Ich habe doch gerade im Brett „Recht“ eitwas aus der umgekehrten Sicht gelesen („Ganz viele Probleme“)
Vielleicht schaust du dort einmal.

noch’n Gruß
HaWeThie

Hallo!

Erstmal ein großes Danke für Deine schnelle Antwort. Find ich wirklich nett.

Ist das der Grund, nicht miteinander zu wohnen??
Ich dachte immer, es gäbe so ein Gefühl wie Liebe (oder so).

Naja, schon natürlich. Aber soviel verdient der auch nicht. Nur ungefähr 2500 MArk im Monat. Er zahlt aber schon 800 Mark Miete und muß jeden Monat ungefähr auch noch 1000 Mark für Kredite zahlen. Da wird das ganz schön eng mit dem Geld.

Jetzt bist du vom Staat abhängig - so oder so ist eine
Abhängigkeit nicht gerade erstrebenswert. (Motto: Lieber der
Staat, der ja anonym ist, als eine konkrete Person ? (SCNR))

Abhängig ist nicht schön. Überhauipt nicht. Aber ich bin nunmal arbeitslos. Und dafür kann ja der Vater nichts.

Ich finde, dass ist mehr als recht - zumal er es sich ja
leisten könnte, zumindest schreibst du dazu nichts.

Wie ich schon geschrieben hab ist es soviel auch nicht. Meine Freundin hat nur gesagt, er verdient nach Ansicht der Ämter zu gut so das ich nichts mehr kriegen würde. Und das wollte ich dann auch nicht.

Wie sollte das gehen?

Weiß ich ja auch nicht.

Zu deinem Nachtrag:
Das einfachste ist, du sprichst mit deinem Freund, vielleicht
hat er ja eigentlich auch nichts dagegen, für dich zu zahlen.
Wenn du nicht weiter von irgendjemandem abhängig sein willst,
so schau dich spätestens nach Ablauf der 3 Jahre nach Arbeit
um (auf die Reaktionen, die jetzt von anderen kommen, bin ich
gespannt:wink: ).

Arbeiten will ich ja so schnell wie möglich gehn. Aber ich glaube, mit sein Geld reicht es kaum um für mich zu zahlen. Dann hat er ja kein Geld mehr. Und ich fühl mich dann auch blöd.

Auf ejden Fall Danke, das Du mir was geschrieben hast.

Auch schöne Grüße.

Prinzessin

PS: Welche Artikel in Recht meintest Du denn? Ich hab nichts gesehn mit ganz viele Probleme?

Hallo Uschi!

Auch dir möchte ich erstaml Danke für Deine Antwort sagen. Finde ich ganz lieb.

deine Freundin hat Recht:

Das habe ich befürchtet.

Ich finde deine Einstellung, mit Verlaub, etwas unsozial.
Wieso soll der Vater deines Kindes dir keinen Unterhalt
zahlen, wenn er genug Geld hat? Wieso soll die Allgemeinheit,
also wir alle, für deinen Lebensunterhalt aufkommen? Was du
hier tust, ist eigentlich Betrug an unserem Sozialsystem. Du
erschleichst dir Leistungen, die dir genau genommen, nicht
zustehen.

Naja, ich finde mich eigentlich schon bedürftig. Der Vater verdient ungfähr 2500 Mark und zahlt 800 Mark Miete und jedne Monat knapp 1000 Mark Kreditschulden ab. Er war mal selbstständig und war dann pleite. Ich glaube nicht, das da soviel für mich übrig bleiben könnte. Eigentlich geht es ihm finanziell schon recht dreckig. Und da will ich ihm nicht auch noch mich selber antun. Weil er kann ja nichts dafür, das ich keine Arbeit habe. Da betrüge ich doch niemanden. Ich wohne ja auch alleine. Und ich muß ja so auch für mich alleine sorgen können. Weil ich mich ja auch von ihm trennen kann.

Meine Freundin hat gesagt, er verdient aus Sicht der Amter zuviel und ich würde dann nichts mehr kriegen wenn ich bei ihm wohne. Und mit geld wird dann schon ganz schön eng. Weil ich finde er hat soviel auch nicht und seine Schulden muß er auch bezahlen. Und benzin und telefon und strom ja auch noch. Meine freundin hat auch gesagt, das es dem Sozialamt egal ist, ob er Schulden hat. Zahlen muß er trotzdem für mich. Stimmt das, das seine schulden egal sind? Aber wie soll er dann seine Sachen bezahlen? Muß er dann zum Sozialamt gehen?

Es wäre ganz lieb, wenn Du mir nochmal darauf antworten kannst. Das hilft mir nämlich bestimmt weiter.

Schöne Grüße

Prinzessin

Hier bin ich nochmal,

Damit nichts in den falschen Hals kommt: Ich möchte dich nicht persönlich angreifen, ich kenne dich ja nicht. Im Gegenteil: ich bewundere, dass du in deiner Situation zu dem Kind stehst und es behalten möchtest. Da verdienst du meinen allergrößten Respekt.

So, nun schaun mer mal:

Naja, schon natürlich. Aber soviel verdient der auch nicht.
Nur ungefähr 2500 MArk im Monat. Er zahlt aber schon 800 Mark
Miete und muß jeden Monat ungefähr auch noch 1000 Mark für
Kredite zahlen. Da wird das ganz schön eng mit dem Geld.

Da sieht die Sache schon ganz anders aus. Es ist schon fraglich, ob er bei dem doch geringen Verdienst überhaupt Unterhalt für dich zahlen müsste. Unterhalt für das Kind ist klar - aber, wenn auch dies nicht möglich ist, leistet das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss, den es sich später vom Vater zurückholt.
Ich schlage vor, dass du dich einmal mit einer Beratungsstelle (z.B. Caritas oder Pro Familia) in Verbindung setzt - die können sicher mehr sagen.

Jetzt bist du vom Staat abhängig - so oder so ist eine
Abhängigkeit nicht gerade erstrebenswert. (Motto: Lieber der
Staat, der ja anonym ist, als eine konkrete Person ? (SCNR))

Diesen AAbsatz bereue ich schon fast - es ist nur meine Erfahrung, dass sehr viele (nicht die Mehrheit) so denken.
Wenn man sich sechs Jahre in der Bußgeldstelle anhören musste, wie arm Sozialhilfeempfänger sind und gleichzeitig ein Auto fahren, das besser ist als das eigene, reagiert man schon mal über, sorry.

Wie ich schon geschrieben hab ist es soviel auch nicht. Meine
Freundin hat nur gesagt, er verdient nach Ansicht der Ämter zu
gut so das ich nichts mehr kriegen würde.

S.O., ich glaube nicht, dass viel für dich abspringen würde.

Wie sollte das gehen?

Weiß ich ja auch nicht.

Es geht nicht. Auf die Frage nach dem Vater müsstest du antworten: „Nicht bekannt“, es gibt m.W. keine Zwangsmittel des Jugendamtes gegen diese Angabe.
Risiko: s. meine Ursprungsantwort.

Wenn du nicht weiter von irgendjemandem abhängig sein willst,
so schau dich spätestens nach Ablauf der 3 Jahre nach Arbeit
um (auf die Reaktionen, die jetzt von anderen kommen, bin ich
gespannt:wink: ).

Arbeiten will ich ja so schnell wie möglich gehn. Aber ich
glaube, mit sein Geld reicht es kaum um für mich zu zahlen.
Dann hat er ja kein Geld mehr. Und ich fühl mich dann auch
blöd.

DAs ist durchaus verständlich. Aber behalte es einfach im Hinterkopf, egal, von wem du Geld bekommst. Es ist nicht einfach, das weiß ich aber es geht.
Ach ja: nutze die drei Jahre bis zum Kindergarten voll aus - die Zeit wird zu den schönsten gehören, da fast täglich Fortschritte zu erkennen sind.

Auf ejden Fall Danke, das Du mir was geschrieben hast.

Gerne, jederzeit wieder.

PS: Welche Artikel in Recht meintest Du denn? Ich hab nichts
gesehn mit ganz viele Probleme?

Die Überschrift lautet:Plötzlich sind da ganz viele Fragen… (sehr lang)

Es muss dein Freund sein - zwei mal in so kurzer Zeit eine so ähnliche Frage, dass kann kein Zufall sein.

Viele Grüße (auch an deinen Freund)
HaWeThie

(*denderausganginteressierenwürde*)

Huups, ich schon wieder:

Egal was ihr in Bezug auf Unterhalt macht (schönes Beamtendeutsch, nicht?):
Dein Freund sollte sich mit einer Schuldnerberatung in Verbindung setzen. Die können evtl. helfen oder Tips geben.

mfg
HaWeThie

Hallo!

Danke das du dir nochmal die Mühe gemacht hast, nochwas zu shcreiben.

Ich schlage vor, dass du dich einmal mit einer Beratungsstelle
(z.B. Caritas oder Pro Familia) in Verbindung setzt - die
können sicher mehr sagen.

Das werde ich mal machen. Finde ich einen guten Tip. Ich habe grade schon mit der Auskunft wegen der Telefonnummer telefoniert.

Wie ich schon geschrieben hab ist es soviel auch nicht. Meine
Freundin hat nur gesagt, er verdient nach Ansicht der Ämter zu
gut so das ich nichts mehr kriegen würde.

S.O., ich glaube nicht, dass viel für dich abspringen würde.

Das kann mir bestimmt so eine Beratung sagen. Die müssen glaube ich ja auch schweigpflicht beachten. Mal sehn.

Es geht nicht. Auf die Frage nach dem Vater müsstest du
antworten: „Nicht bekannt“, es gibt m.W. keine Zwangsmittel
des Jugendamtes gegen diese Angabe.
Risiko: s. meine Ursprungsantwort.

Eigentlich möchte ich dies ja nicht machen. Und er ja auch nicht. Also muß ich wirklich erstaml mit einer Beratung reden und dann weitersehn.

Ach ja: nutze die drei Jahre bis zum Kindergarten voll aus -
die Zeit wird zu den schönsten gehören, da fast täglich
Fortschritte zu erkennen sind.

Darauf freue ich mich auch schon. Obwohl ich irgendwie auch bischen Angst davor habe. Aber wird schon alles gehen.

Die Überschrift lautet:Plötzlich sind da ganz viele
Fragen… (sehr lang)

Es muss dein Freund sein - zwei mal in so kurzer Zeit eine so
ähnliche Frage, dass kann kein Zufall sein.

Jetzt hab ich mir das auch mal durchgelesen. Klingt tatsächlich ähnlich. Ist aber mit Sicherheit nicht mein Freund. Ich wohne nämlich nicht in Ostberlin und mein Freund auch nicht. Aber es ist intressant, das es Leute gibt die gleiche Probleme haben.

Viele Grüße (auch an deinen Freund)

Werde ich ausrichten. Und wenn ich alles geklärt habe, dann schreib ich das hier mal rein. Weil Du ja sagtst, das dich das intressiert.

Nochmal ganz großes Danke. Und ein schönes Wochenende.

Prinzessin.

Hallo Prinzessin,

beim Durchlesen der vorigen Antworten sind mir einige Dinge durch den Kopf gegangen, hoffentlich fallen sie mir jetzt noch ein.

Also: Schulden und Sozialhilfe
Dem Sozialamt ist es in der Tat egal, ob Dein Freund Schulden hat. Die einzige Ausnahme sind Mietschulden, wenn Obdachlosigkeit droht.
Die Begründung, warum Schulden weder übernommen noch anerkannt werden können, leuchtet ein: Letztendlich wäre es so, daß indirekt der Steuerzahler dafür aufkommt, daß der Hilfeempfänger irgendwann mal Schulden gemacht hat. Ob es durch sein Verschulden war oder nicht, sei dahingestellt. Schulden können auch sein: Ratenzahlung für ein Auto, für ein Haus… mit Verlaub, warum soll der Steuerzahler indirekt dafür aufkommen, daß der Hilfeempfänger sein Vermögen vergrößert? Dazu dient die Sozialhilfe nicht. Sie ist dazu da, den Lebensunterhalt, und zwar das allernötigste, zu sichern.

Nächster Punkt: Abhängigkeit
Du willst nicht vom Kindsvater abhängig sein. Nun gut. Das Problem, was ich sehe, wurde schon angesprochen: Du bist derzeit sowieso abhängig. Das für Dich gute daran ist, zu demjenigen, von dem Du abhängig bist (Staat), besteht keine emotionale Bindung. Das macht die Sache einfacher. Aber meiner Meinung nach nicht besser. Denn der Kindsvater will ja zahlen - und er kann es sich auch leisten. Lebensumstände so zu gestalten, daß man die höchstmöglichen Leistungen vom Staat bekommt, ist meiner Meinung nach Sozialbetrug (ich habe in der täglichen Arbeit immer wieder damit zu tun - und glaub mir, ich stehe NICHT auf Seiten der Ämter!!) und schadet der Solidargemeinschaft.
Gelder, die Dir zustehen, sind z.B. Erziehungsgeld (600,- DM), Kindergeld und ggf. auch Unterhaltsvorschuß. Was Dir passieren kann, wenn Du Dich weigerst, den Kindsvater zu nennen, daß Du dann auch keinen Unterhaltsvorschuß kriegst (wegen fehlender Mitwirkung).

Mein Fazit: mach doch Deine Zukunftsplanung nicht davon abhängig, wofür es das meiste Geld gibt. Irgendjemand schrieb „da gibt’s doch auch noch Liebe“. Und das stimmt, oder? Sollte jedenfalls so sein. Wenn Dein Freund dadurch, daß er Dir und dem Kind Unterhalt zahlen muß, seine Schulden nicht mehr bezahlen kann, dann muß er das auch nicht bzw. vielleicht nicht in der jetzigen Höhe. Das wird zwar die Gläubiger nicht freuen, aber wenn er zahlungsunfähig ist, was sollen sie machen? Du könntest Dich mit ihm gemeinsam an eine Schuldnerberatungsstelle verwenden (wurde auch schon gesagt): Fakt ist, daß es Pfändungsfreie Beträge gibt und die natürlich höher sind, wenn er Unterhalt zahlen muß, als für ihn allein.

Falls Du noch weitere Fragen hast, hab keine Hemmungen…

Gruß,
Fabienne

Hallo Prinzessin,

ich möchte mich Uschis Meinung anschließen…und obwohl ich genau so denke wie sie, poste ich hier noch einmal, damit du siehst, dass es doch verschiedene Menschen gibt, denen das nicht schmeckt.

Eine Bekannte von mir macht es genauso, wie du es vorhast…dadurch geht es ihr und ihrem Freund jetzt besser als vielen anderen Familien, die hart für ihr Geld arbeitem.
Da frage ich mich, mit welchem Recht ?
Ich bin auch sehr gerne bereit, bedürftige Menschen zu unterstützen, aber wo bei einem Nettoeinkommen von 2500 DM die Bedürftigkeit steht, sehe ich nicht.
Klar muß man auf vieles verzichten, aber dafür hat man dann auch die kleine Familie, die man sich so wünscht…oder ?!

Ich habe eine Zeit lang von 1300 DM monatlich gelebt, davon mußte ich 600 DM Miete zahlen…es ging !

Und es gibt verdammt viele Menschen, die mit wenig auskommen müssen !

Aber deshalb den Staat und seine Mitmenschen bescheißen ?
Nein ! Das kann es nicht sein !
Du könntest dir überlegen, wie du auch Geld verdienen kannst.
Da gibt es viele Möglichkeiten.
Z.B. Telearbeit von zuhause aus, oder du nimmst ein Tageskind zu dir etcpp…es gibt so viele Möglichkeiten, vorausgesetzt, du bist bereit, etwas zu tun…Geld erschleichen ist natürlich erst mal einfacher, allerdings kannst du dir damit u.U. einen Bärendienst erweisen.

Naja, ich finde mich eigentlich schon bedürftig. Der Vater
verdient ungfähr 2500 Mark und zahlt 800 Mark Miete und jedne
Monat knapp 1000 Mark Kreditschulden ab.

Unterhalt geht immer vor Kreditschulden o.ä. Schulden.
Deine Freund sollte sich einmal an eine Schuldnerberatung wenden.

Er war mal
selbstständig und war dann pleite.

Hat er sich bezüglich eines Insolvenzverfahrens schon informiert ?
Er sollte unbedingt zur Schuldnerberatung gehen !

Ich glaube nicht, das da
soviel für mich übrig bleiben könnte. Eigentlich geht es ihm
finanziell schon recht dreckig. Und da will ich ihm nicht auch
noch mich selber antun. Weil er kann ja nichts dafür, das ich
keine Arbeit habe.

Du kannst doch theoretisch arbeiten, oder nicht ?

Da betrüge ich doch niemanden.

Doch ! Das haben dir schon andere hier deutlich gemacht.

Ich wohne ja
auch alleine. Und ich muß ja so auch für mich alleine sorgen
können. Weil ich mich ja auch von ihm trennen kann.

Sieht es denn so aus, als ob es bald zu einer Trennung käme ?

Meine Freundin hat gesagt, er verdient aus Sicht der Amter
zuviel und ich würde dann nichts mehr kriegen wenn ich bei ihm
wohne. Und mit geld wird dann schon ganz schön eng. Weil ich
finde er hat soviel auch nicht und seine Schulden muß er auch
bezahlen. Und benzin und telefon und strom ja auch noch. Meine
freundin hat auch gesagt, das es dem Sozialamt egal ist, ob er
Schulden hat. Zahlen muß er trotzdem für mich. Stimmt das, das
seine schulden egal sind? Aber wie soll er dann seine Sachen
bezahlen? Muß er dann zum Sozialamt gehen?

Nein, dass muß er bestimmt nicht, er arbeitet doch.
Wie gesagt, Unterhalt geht vor !

Also nix wie hin zur Schuldnerberatung.

Im Überigen bekommst du ja auch 600 DM Erziehunggeld und eben das Kindergeld. Das ist doch auch schon mal etwas für den Anfang, oder ?

Viele Grüße,
Vanessa

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Hallo,

ich möchte dir mal ein paar sachliche Infos geben und dich nicht gleich moralisch verurteilen. Das ist nicht der Sinn von w-w-w.

Erstmal möchte ich hier eins klarstellen, was von mehreren hier falsch beantwortet wurde. Also: wenn du Sozialhilfe beantragen würdest, dann würden bei der Unterhaltsberechnung (sowohl für dich als auch für das Kind) Schulden, die dein Freund schon vorher hatte, sehr wohl berücksichtigt werden. Nur wenn er später noch neue Schulden macht, werden diese nicht berücksichtigt.

Dass der Kindesvater auch für die nichteheliche Mutter Unterhalt zahlen muss, ist richtig. Es kommt aber in der Praxis so gut wie nie vor, da selten jemand so viel verdient. Und wenn du eine eigene Wohnung behältst, was ja dein gutes Recht ist, hast du einen so hohen Unterhaltsbedarf, dass dein Freund diesen gar nicht decken könnte. Wenn er 2500,- DM verdient abzüglich 800,- DM Miete, dann hat er noch 1700,- DM. Fraglich ist, ob er damit überhaupt 1000,- DM Schulden abzahlen muss. Er sollte sich mal bei Amtgericht nach seiner individuellen Pfändungsfreigrenze gem. ZPO erkundigen, und dann evtl. mit seinen Gläubigern reden, dass er vielleicht weniger zahlt. Aber wenn er so viel zahlen will, um schneller von seinen Schulden runter zu kommen, ist das auch okay. Dann bleiben ihm noch 700,- DM zum Leben, und davon muss er weder für dich noch für das Kind Unterhalt zahlen.

Gesetzlich ist er natürlich schon zum Unterhalt verpflichtet, versteh mich nicht falsch. Du könntest dir einen Unterhaltstitel erwirken (dazu muss er natürlich die Vaterschaft anerkennen bzw. sie muss festgestellt werden) oder er kann, wenn er beim Jugendamt die Vaterschaft anerkennt, die Unterhaltsverpflichtung unterschreiben. Dann laufen natürlich Unterhaltsschulden auf, wenn er nicht zahlt.

Aber das Sozialamt berücksichtigt bei der Unterhaltsberechnung Schulden! Wie gesagt nur welche, die vorher schon bestanden.

Bei der Unterhaltsvorschusskasse musst du den Vater angeben, oder du bekommst wegen fehlender Mitwirkung keinen Unterhaltsvorschuss. In diesem Fall kann aber auch die Sozialhilfe für das Kind wegen fehlender Mitwirkung versagt werden, weil alle anderen Leistungen vorrangig vor Sozialhilfe sind. Wenn du angibst, den Vater nicht zu kennen, musst du dir schon eine sehr glaubwürdige Geschichte einfallen lassen, was nicht so einfach sein dürfte. Die Story von dem One-Night-Stand mit der Disco-Bekanntschaft akzeptieren viele Unterhaltsvorschusskassen nicht.

Ciao
Magenta

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Frage
Hallo Magenta,

Erstmal möchte ich hier eins klarstellen, was von mehreren
hier falsch beantwortet wurde. Also: wenn du Sozialhilfe
beantragen würdest, dann würden bei der Unterhaltsberechnung
(sowohl für dich als auch für das Kind) Schulden, die dein
Freund schon vorher hatte, sehr wohl berücksichtigt werden.
Nur wenn er später noch neue Schulden macht, werden diese
nicht berücksichtigt.

Kannst Du mir die gesetzliche Grundlage hierfür nennen? Bzw. irgendwelche Urteile? In welchem Bundesland arbeitest Du denn bei der Verwaltung? Das würde mich insofern interessieren, als daß ich ständig mit verschuldeten Klienten zu tun habe, bei denen das meines Wissens nach noch nie gemacht wurde! Ich hätte dann mal ein nettes Argument gegen das Sozialamt :wink:

Gruß,
Fabienne

Hallöle!

Dir auch ein Hallöle!

Ich hab da ein Problem, das mir hier hoffentlich jemand lösen
hilft.

Ich hatte das gleiche „Problem“ vor vielen Jahren…

… und mir wurde damals gesagt:
Vater Staat verschenkt nix! Wenn er etwas gibt, wird er auch versuchen, es wiederzubekommen!
Bei mir hat sogar die Krankenkasse bei den Entbindungskosten gemauert… weil „Schaden durch Dritte“!!!
Vom Jugendamt wurde mir folgendes gesagt:
FALLS ich den Vater der Kinder nicht nenne, und irgendwann einmal in eine finanzielle Notsituation gerate, aus der ich ohne Unterhalt nicht mehr herauskomme… und erst dann den Namen des Kindesvaters nenne… muss er nachzahlen!!!
Ausserdem: und das ist jetzt rein materialistisch!!!
Das Kind ist seinem Vater gegenüber erbberechtigt! Allerdings nur, wenn der Vater bekannt ist!
Wie lange willst Du mit Deinem Geheimnis rumlaufen???
Was willst Du dem Kind sagen???
Lass den Quatsch, Du tust niemandem wirklich einen Gefallen!
Ayla, die damals gesagt bekam: (vom Jugendamt!!) Wenn Sie den Namen nicht nennen, werden wir suchen!!!

Kannst Du mir die gesetzliche Grundlage hierfür nennen? Bzw.
irgendwelche Urteile? In welchem Bundesland arbeitest Du denn
bei der Verwaltung? Das würde mich insofern interessieren, als
daß ich ständig mit verschuldeten Klienten zu tun habe, bei
denen das meines Wissens nach noch nie gemacht wurde! Ich
hätte dann mal ein nettes Argument gegen das Sozialamt :wink:

Hi,
ich arbeite bei einer Verwaltung in NRW.
Bezüglich der gesetzlichen oder sonstigen Grundlagen muss ich mich aber erst mal schlau machen, da ich selbst keine Unterhaltsberechnungn mache. Ich weiß nur, dass es so gehandhabt wird. Ich melde mich dann nochmal.

Ciao
Magenta