Kann mich mein Ex-Mitbewohner anzeigen?

Hallo,

Folgendes: Ich wohne seit April nicht mehr in meiner alten Wohnung, stehe aber noch im Mietvertrag, da die Verwaltung es nicht gebacken bekommt. Beispiel: Ich warte seit 5 Wochen auf den Brief mit dem Vertragszusatz, dass ich aus dem Vertrag komme.

Ich habe den Schlüssel noch und sehe auch nicht ein, solang ich noch im Vetrag stehe, diesen abzugeben. Ein neuer Mitbewohner wohnt schon dort und ich Zahl auch keine Miete seit April. Nun will mich mein Ex-M. anzeigen weil ich den Schlüssel noch habe.

Die Frage: Kann er das so einfach oder bin ich im Recht weil ich ja theoretisch noch offiziell dort wohne.

P.S.: Ich hab zb schriftlich (SMS vom 05.09.), dass die Bearbeiterin der Verwaltung sich nicht „verpflichtet fühlt“ die Angelegenheit vorrangig zu bearbeiten. Jetzt hat sie den Zusatz erst zu meinem Ex-M geschickt und er scheint den Brief jetzt zurück zu halten.

Wer kann mir helfen?
Danke im vorraus.

Für Rechtsfragen in Mietangelegenheiten bin ich nicht zuständig.

Helfen kann dir niemand, aber einen Rat kannst du haben -:wink:
Gehe in die Whg. Rein und fordere den neuen Bewohner sofort zu packen. Tut er das nicht, drohe mit polizei. Geht er nicht, hole Polizei und lasse ihm den Schlüssel abnehmen. Erstatte gegen ihn Hausfriedensbruchanzeige. Mache es solange, bis der alte Mitmieter sich erfolgreich bemühte, das die Verwaltung dich aus dem Mievertrag entlässt. Schau im MV nach, ob du evtl. Alleine kündigen kannst.

Hallo, kann leider nicht helfen

Solange Sie nicht einvernehmlich aus dem Mietverhältnis entlassen sind, haften Sie solidarisch gegenüber dem Vermieter für die Mietzahlugnen. Beträge die der „Ex“ bis dahin für Sie mit entrichtet, begründen auf seiner Seite einen Zahlungsanspruch gegen Sie, den er tatsächlich einklagen kann!