Kann mich mein Vorgesetzter trotz Gleitzeit zwingen früher zur Arbeit zu kommen ?

Halo und Guten Tag,

Ich arbeite im öffentlichen Dienst und habe einen Vertrag in dem ich durch Gleitzeit meine Arbeitszeit selber gestalten kann. Allerdings haben wir eine Kernarbeitszeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr in der wir anwesend sein müssen.
Nun meint mein Dienstvorgesetzter, dass ich schon um 07:30 Uhr zu erscheinen habe, obwohl ich immer erst kurz vor neun Uhr anfange und nach ca. 7:49 Stunden plus eine halbe Stunde Pause nach Hause gehe, also so gegen 17:30 Uhr. Meine Anwesenheit um die frühe Urzeit ist für den reibungslosen Ablauf des Betriebes nicht von Nöten.
Frage: Muss ich mich dieser Anweisung beugen, oder darf ich mich darauf berufen, dass das ein unzulässiger Eingriff in mein Recht auf Mitgestaltung meiner Arbeitszeit ist ? Ich meine ich hätte mal irgendwo davon gelesen.

Vielen Dank im Voraus.

MfG
Bent-Bolko Börsch

Guten Tag,
entschuldige die späte Antwort, war auf Dienstreise…
Die Frage kann nur in Abhängigkeit von dem Vertrag beantwortet werden. Was steht da genau drin, in der Regel sind da öffnungsklauseln im Sinne des Direktionsrecht des Arbeitgebers drin. Ausserdem gibt es doch sicher einen Personalrat, der müsste einer neuen Arbeitszeit zustimmen, denn das wäre eine Neue, die bisherige ist ja gleitend. Der PR sollte der neuen Zeit nicht zustimmen, wenn sie für den betriebsablauf nicht notwendig ist sondern es eher nach Schikane aussieht!

Gruss aus Freiburg
Helmut

Hallo Helmut,

musst Dich doch nicht entschuldigen. Danke für die Antwort.
Im Vertrag steht eigentlich gar nix, eher nur Hinweise
auf den TVÖD etc. Die Stellenausschreibung selber hatte
Gleitzeit auf der Plusseite für die Stelle stehen.
Ich bin noch dran vom PR die genauen Unterlagen einzu-
fordern. Denke, dass ich Mitte der Woche mehr weiss,
Dann meld ich mich nochmal hier.
Habe aber noch eine andere Frage, die mir kein Mensch
so richtig beantworten kann. Vielleicht hast Du ja 'ne Idee:
Angenommen, man will eine Gewerkschaft gründen (was in
der BRD schon ewig nicht mehr vorgekommen ist), was sind
die Voraussetzungen (Anzahl Personen, welche Körperschaft,
Eigenkapital etc.)? Wo meldet man den Vorgang. Gibt es
für die Zeit der Gründung Kündigungsschutz ? Muus der AG
einen für diese Zeit freistellen. Wohl gemerkt, Gründung
einer Gewerkschaft, nicht eines Personalrates.
Hast Du 'ne Idee an wen ich mich da wenden könnte ?

Gruß von der Nordsee
Bent

Hallo Bent,
das glaube ich, dass es schwierig ist etwas darüber zu finden…
Bevor eine Gewerkschaft entsteht, müsste man eine Organisation gründen (Rechtsform zunächst zweitrangig) in der sich Arbeitnehmer zusammenschliessen um gemeinsam einen oder mehrere Arbeitgeber zu Vertragsverhandlungen (z.B. gemeinsame Arbeitverträge, Arbeitbedingungen etc.)zu bringen. Wenn diese Organisation (zum Beispiel auch als Verein) dann so mächtig ist, dass sie das für eine grössere Anzah von Beschäftigten durchsetzten kann, könnte sie gerichtlich festsetzten lassen, dass sie sich Gewerkschaft nennen darf.
In der Krankenpflege gab es vor einigen Jahren solche Bestrebungen eine Pflegegewerkschaft zu gründen, ist dann aber an der Mächtigkeit gescheitert, verdi war mächtiger…Deshalb gibt es wohl auch keine Neugründungen, da die bisherigen Gewerkschaften alles abdecken…
Gruss
Helmut

Hallo Helmut,

vielen Dank erst mal für Deine Antwort. Was meinst Du
übrigens damit, dass die Organisation „mächtig“ sein
muss ? Bevor es zu einem Arbeitskampf kommt, sollte
doch die Organisation als Gewerkschaft anerkannt sein ?
Ich bin übrigens Dipl.-Psychologe und habe meine
Approbation als Psychologischer Psychotherapeut.

Für diese angestellten Therapeuten ist der TVÖD eine
reine Katastrophe, wenn kein Bestandsschutz besteht.
Man stellt gerne die mit einer Approbation ein und
profitiert von deren wissen und Erfahrung, die Stelle
wird aber „nur“ als Diplom-Psychologe ausgewiesen und
entsprechend bezahlt. Die Psychotherapeutenkammer tut
dagegen Z.Z. gar nix, sondern kümmert sich lieber um
die niedergelassenen KollegInnen. Im TVÖD gibt es ja
sogenannte Erfahrungsstufen, die man mit der Dauer der
Zugehörigkeit zum ÖD steigert. Fängst Du als PP mit 2
an, verdienst Du trotz mehrjähriger beruflicher
Mehrerfahrung erheblich weniger, als ein/e junge/r
KollegIn ohne 5-jährige therapeutische Zusatzausbildung
und Approbation, wenn er/sie z.B. schon ein paar Jahre
beim Arbeitsamt gearbeitet hat, oder sonstwo…
Es ist echt zum Brüllen… Deshalb dachte ich mir,
eine Gewerkschaft bzw. Spartengewerkschaft zu gründen.
Finde aber wirklich nix. Ich studiere demnächst nochmal
das Grundgesetz, da muss doch auch irgendwo was drin-
stehen…Kennst Du übrigens noch jemanden, aus der
Krankenpflege, der damals dabei war und Auskunft geben
könnte ?

Zu meiner anderen Sache mit der Gleitzeit:

Habe nun den genauen Wortlaut der Dienstvereinbarung zur Gleitzeit und ihn als PDF-Datei abgespeichert. Der Link ist: http://home.arcor.de/beboboe/Gleitzeit/Dienstvereinb… Ich muss dazu sagen, dass der Ablauf der Abteilungsarbeit nicht gefährdet ist, da die ersten Termine sowieso erst ab 09:00 Uhr terminiert werden. Wäre Dir dankbar, wenn Du mal einen Blick drauf werfen könntest. Ich halte die Dienstanweisung für reine Schikane, da sie sich auf die Teilnahme an einer max. halbstündigen Dienstbesprechung beschränkt, mit den Worten, dass sich die Teilnahme als notwendig erwiesen habe. Keiner kann aber sagen, wieso und bei den letzten Teilnahmen, war die Anwesenheit vollkommen überflüssig, weil es inhaltlich überhaupt keine Berührunngspunkte gab. In der Vergangenheit war es so, dass relevante Infos weitergeleitet wurden und die Anwesenheit nach situativer Notwendigkeit und nach Absprache geregelt wurde. Das klappte ganz hervorragend. Nun wird eine tägliche pünktliche Anwesenheit um 07:30 Uhr verlangt.
Die Sitzunge gehen manchmal nur zehn Minuten. Ist das so einfach möglich ? Vielen Dank schon mal im Voraus.

Schönen Tag und liebe Grüße

Bent

Hallo Bent,

Der Begriff Mächtigkeit ist mir aus der Rechtsprechung bekannt, er besagt, dass erst dann der Status einer Gerwerkschaft erreicht ist wenn es eine Durchsetzungsmöglichkeit einer Forderung gibt und das ist in der Regel der Streik.
Peter Bechtel PDL am Herz-Zentrum Bad Krozingen war vor vielen Jahren der Initiator der Pflegegewerkschaft die dann doch nicht gegründet wurde…

Zur Gleitzeit: hier ist die Lage schwierig: wenn der Arbeitgeber behauptet, der Arbeitsablauf ist gefährdet, weil Sie nicht an der Besprechung teilnehmen dann ist diese Öffnung imn der DV drin. Auch im Rahmen des Direktionsrechts hat der Arbeitgeber die Möglichkeit dies anzu ordnen. Allerdings müsste der Personalrat dann eine neue Dienstzeit genehmigen. Streiten darüber müsste der Personalrat über nicht Erfüllung der DV bis hin zum Verwaltungsgericht.

Gruss Helmut

Moin Helmut,

erstmal wieder vielen Dank für Deine Antwort. In beiden
Bereichen.
Mir ist nur nicht ganz klar, inwieweit die Direktive
eines Vorgesetzten aus einem reinen Furz durchsetzbar
ist, ohne dass der AN verstehen muss, warum er denn meint,
dass der Betrieb ohne den AN nicht aufrechterhalten werden
kann. Ist er da nicht beweispflichtig auf Nachfrage
oder kann er das einfach machen wie er lustig ist und
er hat Recht, weil er der Boss ist ?
In der DV steht nichts von Dienstvorgesetzter sondern
es wird immer von der Notwendigkeit geredet, aber wie
wird die entschieden und welche Rechtsmittel gibt es
dagegen ? Muss ja nicht immer der PR sein. Habe ich auch Chancen, wenn ich persönlich über das Arbeitsgericht
gehe und die Massnahme in ihrer Richtigkeit und Bedeutung
für den Dienstablauf anzweifele ?

Danke jedenfalls mal wieder :wink:

Gruß
Bent

Guten Abend Bent,

Also der Dienstvorgesetzte hat doch sicher auch noch einen Chef? Bishin zum obersten Boss, wer auch immer das bei euch ist Chefarzt oder Verwaltungschef…, der kann letztendlich entscheiden. Also der zunächst einfachere Weg (vor der Arbeitgericht) sprich mit dem Chef vom Chef, man kann dann auch schon mal androhen den Weg vors Arbeitsgericht zu gehen, ohne Rechtschutz allerdings vorsicht: vor dem Arbeitsgericht drägt man in der Regel seine Kosten selber, auch wenn man gewinnt.
Gruss Helmut