Kann Mieter Gaskosten zurückfordern?

Hallo an alle,

bezüglich der ungerechtfertigten Bereicherung der Gasanbieter, und der gewonnenen Klagen der Gasnutzer, habe ich hier noch allgemeine Fragen die für jeden Mieter wichtig sind:

Und zwar, interessier es mich ob ein Mieter, der jahrelang zu viel bezahlt hatte für das Gas der Zentralheizung, die zu viel bezahlte Summe zurückbekommen kann?

Diese Frage gilt für die Mieter, die in einem Wohngebäude wohnen mit einer Zentralheizung die mit Gasbetrieben wird. Der tatsächliche Gas-Kunde ist demnach ja der Vermieter, welcher den Vertrag mit dem Anbieter geschlossen hat. Dieser gilt doch als Sondervertragskunden, oder?

Nach der neusten Rechtsprechung können doch Sondervertragskunden, die Summe zurückverlangen, die sie in den letzten 3 Jahren zu viel bezahlt haben. Können, in dem oben genannten Fall, auch Mieter vom Vermieter verlangen, dass dieser die Kosten für sie vom Gasanbieter zurückholt?

Danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Dieser gilt doch
als Sondervertragskunden, oder?

Warum? Er betreibt doch lediglich eine Zentralheizung mit dem gelieferten Gas. Ok, gleich für mehrere Parteien, aber ich glaube mal nicht, dass die Abnahme so hoch ist, dass Sonderkonditionen gewährt werden.

Können, in dem
oben genannten Fall, auch Mieter vom Vermieter verlangen, dass
dieser die Kosten für sie vom Gasanbieter zurückholt?

Sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind, muss das zurückerstattete Geld an den Mieter weitergeleitet werden. Sicherlich kann man den Vermieter darauf hinweisen und darum bitten, aber ich würde mal bezweifeln, dass der Mieter das „verlangen“ kann. Genauso wenig kann man ja verlangen, dass der günstigste Anbieter für Strom, Wasser, Treppenhausreinigung, Winterdienst etc gewählt werden muss.