Kann Mietrückbehalt zu einer Kündigung führen?

Hallo in die Runde,

seit Oktober 2010 mache ich einen Rückbehalt meiner Miete in Höhe von 50,-- monatlich geltend. Mein Vermieter stellt vorhandene Mängel nicht ab. Er antwortet schriftlich immer, dass keine Mängel vorliegen.

Ich habe die Kündigung erhalten mit einer Frist von 3 Monaten wegen § 573 BGB Abs. 2 Nr. 1 - nicht unerhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten.

Da ich nur einen Rückbehalt geltend mache und bereits länger als 5 Jahre in der Wohnung wohne, habe ich der Kündigung widersprochen.

Gestern habe ich die Klage auf Räumung zugestellt bekommen.

Wie seht Ihr meine Chancen in dem Prozess?

Hallo:smile:
ich habe in der Angelegenheit nicht viel Ahnung, denke aber schon, das Sie im Recht sind aufgrund der Mängel die Miete zu kürzen. Am Besten zum Mieterschutzbund gehen oder einen Anwalt nehmen.
Ich habe nur einen Ähnlichen Fall, habe wegen Mietrückstände(Schuld des Jobcenters)eine Räumungsklage erhalten, hatte erst Einspruch eingelegt, jetzt aber zurück gezogen, da ich eh aus der Gegend weg will und mit der Vermieterin(privat) momentan auf Kriegsfuss stehe. Ich bekomme vom Amt dann sogar den Umzug bezahlt obwohl ich ja auch in Arbeit stehe (Teilzeit).

Viel Glück :smile: