Hallo in die Runde,
seit Oktober 2010 mache ich einen Rückbehalt meiner Miete in Höhe von 50,-- monatlich geltend. Mein Vermieter stellt vorhandene Mängel nicht ab. Er antwortet schriftlich immer, dass keine Mängel vorliegen.
Ich habe die Kündigung erhalten mit einer Frist von 3 Monaten wegen § 573 BGB Abs. 2 Nr. 1 - nicht unerhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten.
Da ich nur einen Rückbehalt geltend mache und bereits länger als 5 Jahre in der Wohnung wohne, habe ich der Kündigung widersprochen.
Gestern habe ich die Klage auf Räumung zugestellt bekommen.
Wie seht Ihr meine Chancen in dem Prozess?
