Hallo,
- Genügt die Mutter als - einzige - gesetzliche Vertreterin?
Oder müssen es beide Eltern
Nach meinem Laienverständnis bedeutet gesetzliche Vertreter immer alle zusammen. Bei „Kleinigkeiten“ genügt sicher eine (mündliche) Vollmacht.
Wenn ich suchen wollte, würde ich mal nachsehen, was getrennt lebende/geschiedene Eltern mit gemeinsammen Sorgerecht alles so anzufechten versuchen.
- Muss die Mutter auch die ganze Zeit zuhören, während der
Notar den Vertrag vorliest, und ebenfalls unterschreiben?
Das ist ja wohl das Mindeste, bevor man etwas - und sei es als Vertreter - unterschreibt.
Für einen Roman einfacher wäre sicher eine Konstruktion, daß die Mutter kauft und es dem Kind schenkt. Wie man dann einigermaßen rechtssicher das Geld des Kindes an die Mutter leitet, müste man noch überlegen, wiel zwei Schenkungen rechtlich als Kauf ausgelegt werden dürften.
Cu Rene