Legal background
The public distribution of foreign investment schemes in Germany is subject to the provisions of the "Gesetz über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und über die Besteuerung der Erträge aus ausländischen Investmentanteilen (Auslandinvestmentgesetz - AuslInvestmG of July 28, 1969 (BGB. I page 986), last amended by Art. 5 of the law of March 24, 1998 (BGB. I page 529). The distribution is subject to a notification pursuant to Sec. 7, safe as the provisions of Sec 15c AuslInvestmG apply.
Ich will’s mal versuchen:
Juristischer Hintergrund (eventuell auch: juristische Grundlage)
Der öffentliche Vertrieb von ausländischen Investmentanteilen ist Gegenstand der Bestimmungen im "Gesetz über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und über die Besteuerung der Erträge aus ausländischen Investmentanteilen (Auslandinvestmentgesetz - AuslInvestmG vom 28.Juli 1969 (BGBl. I Seite 986), zuletzt geändert über Art. 5 des Gesetzes vom 24.März 1998 (BGBl. I Seite 529).
Der Vertrieb ist Gegenstand einer Bekanntmachung entsprechend §7, aber unwichtig, da die Bestimmungen des §15c AuslInvestmG greifen.
Irgendwie scheint mir dazwischen irgendwas zu fehlen (zumindest die abschließenden Anführungszeichen), deshalb ergibt der letzte Satz zumindest für mich keinen wirklichen Sinn.
danke für die Übersetzung.
Der Artikel ist vollständig. Das Ende der Anführungszeichen habe ich wohl irgendwo vergessen,aber ansonsten ist es komplett.
Der letzten Satz verstehe ich nicht: aber unwichtig, da die Bestimmungen des §15c AuslInvestmG greifen."
in englisch: safe …
safe heisst sichern
gut apply heisst anwenden aber irgendwie ?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Soweit d’accord, Silke,
aber hier erhebe ich Einspruch:
Der Vertrieb ist Gegenstand einer Bekanntmachung entsprechend
§7, aber unwichtig, da die Bestimmungen des §15c AuslInvestmG
greifen.
The distribution is subject to a notification
pursuant to Sec. 7, safe as the provisions of
Sec 15c AuslInvestmG apply.
muss meiner Meinung nach heissen:
„Der Vertrieb unterliegt einer Benachrichtigung nach Abs.7, außer dass die Bestimmungen nach Abschnitt 15c AuslInvestmG anzuwenden sind.“
Grüße
Eckard.