…kann mir das sozialamt die Leistungen kürzen bei Lohnsteuerrückzahlung
…kann mir das sozialamt die Leistungen kürzen bei
Lohnsteuerrückzahlung
Das muss es sogar. Die Steuererstattung ist in dem Monat, in dem Sie sie erhalten, als Einkommen zu beruecksichtigen. Einmalige Einnahmen sind darueber hinaus auf einen Zeitraum von 6 Monaten aufzuteilen und anzurechnen.
Sie sind verpflichtet, dies im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten dem Amt mitzuteilen. Wuerden sie es verschweigen, wuerden Sie sich strafbar machen.