Ich habe eine Dachgeschoss Wohnung. Am Fenster neben der Gaube entstanden Blasen an der Tapete: Es war Wasser drin.
Dann kamen Handwerker. Da es zu dem Zeitpunkt sehr kalt war vermuteten Sie:
Die Dampfsperre fehlt und dass Wasser dass sich hinter der Tapete sammelt sei Kondenswasser. Dies habe ich meiner Vermieterin erzählt, dass mir das die Handwerker so mitgeteilt haben.
Dann wird ein Gerüst gestellt und das Dach aufgemacht. Dann kam raus, es war etwas undicht- Dampfsperre vorhanden.
Keine Ahnung warum die Handwerker dies dem Vermieter nicht mitgeteilt haben.
Es wurde die gesamte Glaswolle rausgenommen, teilweise erneuert, die Dampfsperre wurde auch erneuert, und das Dach wieder zu gemacht.
Wäre es nicht angebracht vom Handwerker, das Vorhandensein der Dampfsperre dem Eigentümer mitzuteilen und die Arbeiten nicht auszuführen?
Und bin ich da rechtlich (theoretisch) irgendwie verantwortlich, wenn ich meiner Vermieterin sage: Ich glaube dies ist kaputt & Sie beauftrag firmen, die etwas einbauen, was eigentlich vorhanden ist?
Hallo,
der Mieter kann (wenn im Mietvertrag vereinart) fuer Teile zahlen muessen, die in seinem direkten Zugriffbereich liegen, wie Wasserhahn oder Fenstergriff. Die Dampfsperre sollte der Mieter weder eingebaut noch veraendert haben, damit hat er (meine ich) nichts zu tun, keine finanzielle Verantwortung. Der Mieter muss sichtbare Maengel so melden, dass der Vermieter Gegenmassnahmen ergreifen kann, eh noch viel mehr Schaden entsteht.
Die Dampfsperre ist eine Kunststofffolie.
Wenn diese ein grösseres Loch hat, ist sie Wirkungslos, muss also repariert werden. Das Problem ist nicht ob vorhanden oder nicht, sondern ob dicht oder nicht. Grundlegend betrachtet ist eine fehlende Dampfsperre auch undicht!
Die Glas-, eher Stein-, Wolle muss irgendwie getrocknet werden. Andernfalls müsste diese Feuchtigkeit auch durch deine Tapete entweichen.
Es ist ja nicht dein Haus. Für den Unterhalt ist der Eigentümer verantwortlich, dafür zahlst du auch Miete. Im Gegenzug muss deine Vermieterin dafür sorgen, dass du eine bewohnbare, Mängelfreie Wohnung hast.
Da der Vermieter aber nichts in deine Wohnung zu suchen hat, bist du verpflichtet Probleme und Schäden am Gebäude zu melden.
Das Beauftragen von Handwerkern, und auch deren Kontrolle, ist dann die Aufgabe des Vermieters.
Im Normalfall bist du gar nicht berechtigt Handwerker zu bestellen, welche dann an fremden Eigentum rumwerkeln. Wo sollte man die Grenze ziehen?
Eine Ausnahme wäre z.B. ein Wasserrohrbruch. Da musst du sogar sofort reagieren um einen weiteren Schaden zu verhindern. Wenn du nicht für den Schaden verantwortlich bist, muss der Vermieter auch den von die bestellten Handwerker bezahlen.
Wenn keine Gefahr im Verzug ist musst du es dem Vermieter melden und abwarten. Zumindest musst du dem Vermieter eine angemessene Zeit zur Behebung einräumen.
Je nachdem wie stark die Benutzbarkeit eingeschränkt ist, kann man dann Mietminderung geltend machen oder nach einer Fristsetzung auch selbst die Handwerker auf kosten des Vermieters beauftragen.