Guten Abend !
Vor ein paar Monaten wurde in meiner Wohngemeinschaft ein Küchenbrand verursacht durch eine angelassene Herdplatte. Durch die starke Rauchentwicklung ist nun das gesamte Haus unbewohnbar. Die Staatsanwaltschaft gab bekannt, dass "das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingestellt wurde, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte“. Nun übernimmt die Versicherung des Vermieters nicht die Schäden der Küchenzeile selbst. Aus diesem Grund möchte er die hinterlegte Kaution von denen Bewohnern (insgesamt sind es 7 Bewohner) einbehalten, die in Frage kommen den Brand ausgelöst zu haben. Hierbei stützt er sich auf den §830 des BGB. Ich selbst war den ganzen Tag in der Universität, der Brand selbst hat sich erst gegen 19 Uhr zugetragen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch eine Vorlesung. Als ich das Haus erreichte, war die Polizei, Feuerwehr und Vermieter schon da. Im Gegensatz zu den anderen Mitbewohnern wurde ich auch nicht von der Polizei vernommen. Inwiefern ist es dem Vermieter also noch möglich mich in den Kreis der möglichen Verursacher einzubeziehen und mir die Kaution von 500 Euro vor zu enthalten? Wie sollte ich am Besten vorgehen?
Leider ist auch innerhalb der Wohngemeinschaft kein Verursacher bekannt, über dessen Haftpflicht der Schaden übernommen werden kann.
Hallo,
Strafrecht ud Zivilrecht sind zwei unterschiedliche Paar Stiefel.
Strafrechtlich ist die Sache vom Tisch.
Zivilrechtlich nicht…
Verantwortlich ist der Mieter der Wohnung, denn der ist auch verantwortlich für Dinge, die sein Besuch (oder sein Untermieter) anstellt.
Das bedeutet, dass sich der Vermieter zivilrechtlich an seinen Mieter wenden wird und bei einer vergessenen Herdplatte auch gute Chancen haben wird.
Grüße
Mau
Du solltest dich auf alle Fälle mit den 6 Jungs bei einem Anwalt informieren (www.verzeichnis-anwalt.de).
Denn wie der Vorredner schon antwortete Strafrechtlich ist das wohl erledigt aber das Zivilrechtliche noch lange nicht. Aber solche Verfahren können sich sehr sehr lange ziehen.
Wenn du aber nachweisen kannst das du zu der Zeit nicht vor Ort warst,hast du natürlich bessere Karten wie die anderen 6.
Drücke dir die Daumen
Hallo,
verantwortlich dem Vermieter gegenüber und schadenersatzpflichtige ist/sind der/die Mieter.
Alles andere ist im Innenverhältnis zu klären.
Grüße
Mau
Die Kaution, die die WG-Mitglieder insgesamt aufbrachten, dient dem Vermieter zur Sicherung seiner Forderungen von Anspürchen aus Mietvertrag. Hierzu zählt selbstverständlich eine erforderliche Behebung von Mietschäden, die während der Mietzeit entstand.
Auf ein Verschulden einzelner käme es garnicht an, wenn sie dafür aufgebraucht werden müsste.
G imager