Kann mir einer ´nen Tip bezgl.Strafrecht geben?

Ich würde nur gerne wissen , wie Ihr/Du
das aus dem Stand raus beurteilen würdest.

Frage :
Wenn A den B zur Tötung von X anstiftet,
und dabei zum Ausdruck bringt, daß es ihm egal sei,wie genau B
hierbei vorgeht,

wenn dann B seinerseits den C zur Tötung des X anstiftet(wovon A
nichts weiß)

hat dann A

a.) Eine mittelbare Anstiftung zur Hauptat
(Obwohl er subjektiv davon ausgeht, daß
B die Tötung selbst begeht wobei ihm genaue Modalitäten egal
sind)begangen

oder

b.) ist die Abweichung der Art der Haupttat
von seiner Vorstellung, gerade WEIL er keine
genaue Vorstellung hat und somit alles in Kauf nimmt was dem Endzweck
dient,unerheblich für seinen Anstiftervorsatz ; sodaß er einfach
Anstifter ist

oder Kann man das

c.)dahingestellt sein lassen,
weil es aufs gleiche heraus kommt??

Bitte bitte eine kurze Einschätzung :wink:

Ich würde nur gerne wissen , wie Ihr/Du
das aus dem Stand raus beurteilen
würdest.

Frage :
Wenn A den B zur Tötung von X anstiftet,
und dabei zum Ausdruck bringt, daß es ihm
egal sei,wie genau B
hierbei vorgeht,

wenn dann B seinerseits den C zur Tötung
des X anstiftet(wovon A
nichts weiß)

hat dann A

a.) Eine mittelbare Anstiftung zur
Hauptat
(Obwohl er subjektiv davon ausgeht, daß
B die Tötung selbst begeht wobei ihm
genaue Modalitäten egal
sind)begangen

Hi David,

vielleicht ist mein Studium schon zu lange her - aber der Begriff der mittelbaren Anstiftung ist mir nicht geläufig. Man mag mich bitte verbessern, wenn ich falsch liege. Wenn damit die Anstiftung zur Anstiftung bzw. Beihilfe gemeint ist, dann sollte man noch nachforschen, ob der A tatsächlich einen Anstiftervorsatz hatte, der soweit reicht, daß er auch das Handeln des C mitumfaßt.

oder

b.) ist die Abweichung der Art der
Haupttat
von seiner Vorstellung, gerade WEIL er
keine
genaue Vorstellung hat und somit alles in
Kauf nimmt was dem Endzweck
dient,unerheblich für seinen
Anstiftervorsatz ; sodaß er einfach
Anstifter ist

vielleicht liegt gar keine Abweichung der Haupttat vor, denn es ist dem A doch gleichgültig, wie die Tötung geschieht.
Jedenfalls ist dies die klarere und damit für mich die nachvollziehbarere Lösung.

oder Kann man das

c.)dahingestellt sein lassen,
weil es aufs gleiche heraus kommt??

Offenbar handelt es sich um eine Hausarbeit - da darf man doch, soweit ich weiß, nichts dahingestellt sein lassen, oder ?

Gruß

Uli.

Ich würde nur gerne wissen , wie Ihr/Du
das aus dem Stand raus beurteilen
würdest.

Frage :
Wenn A den B zur Tötung von X anstiftet,
und dabei zum Ausdruck bringt, daß es ihm
egal sei,wie genau B
hierbei vorgeht,

wenn dann B seinerseits den C zur Tötung
des X anstiftet(wovon A
nichts weiß)

hat dann A

a.) Eine mittelbare Anstiftung zur
Hauptat
(Obwohl er subjektiv davon ausgeht, daß
B die Tötung selbst begeht wobei ihm
genaue Modalitäten egal
sind)begangen

Hi David,

vielleicht ist mein Studium schon zu
lange her - aber der Begriff der
mittelbaren Anstiftung ist mir nicht
geläufig. Man mag mich bitte verbessern,
wenn ich falsch liege. Wenn damit die
Anstiftung zur Anstiftung bzw. Beihilfe
gemeint ist, dann sollte man noch
nachforschen, ob der A tatsächlich einen
Anstiftervorsatz hatte, der soweit
reicht, daß er auch das Handeln des C
mitumfaßt.

Man kann es doch so sehen, weil er
eben alles was in Richtung Tatbestandsverwirklichung getan werden soll
dem B bewußt überläßt. Da ihm also das WIE egal ist, muss er doch theoretisch
auch (zumindest bedingten) Vorsatz,
dahingehend gehabt haben, daß B die Tat
nicht SELBST verübt, sondern einen anderen dazu bestimmt( A kommt es ja nur auf den Erfolg an, also muß er alles wollen was
dazu führt oder?)

oder

b.) ist die Abweichung der Art der
Haupttat
von seiner Vorstellung, gerade WEIL er
keine
genaue Vorstellung hat und somit alles in
Kauf nimmt was dem Endzweck
dient,unerheblich für seinen
Anstiftervorsatz ; sodaß er einfach
Anstifter ist

vielleicht liegt gar keine Abweichung der
Haupttat vor, denn es ist dem A doch
gleichgültig, wie die Tötung geschieht.
Jedenfalls ist dies die klarere und damit
für mich die nachvollziehbarere Lösung.

Ja eben so kann man es eben AUCH sehen.
und das ist mein Problem; ich muß zwischen zwei gangbaren wegen entscheiden,
wobei es vom ergebnis gesehen aufs gleiche herausläuft(Anstiftung zur Anstiftung
wird gleich bestraft wie Anstiftung)

Offenbar handelt es sich um eine
Hausarbeit(genau) - da darf man doch, soweit ich
weiß, nichts dahingestellt sein lassen,
oder ?

Yau stimmt auch wieder;

david

Hi David,

also ich würde die einfachere Lösung (einfache Anstiftung) vorziehen, weil sie klarer ist. Was spricht dagegen, nach dieser Prüfung noch die Möglichkeit der Anstiftung zur Anstiftung zu erwähnen, kurz durchzuprüfen und dann festzustellen, daß das Ergebnis das gleiche ist ?

Allerdings stellt sich dann die Frage, ob man dem A wirklich einen so weiten und pauschalen Vorsatz bzgl der Anstiftung zuschreiben kann. Versuchte Anstiftung liegt aber in jeden Fall vor.

Ich hoffe, das ist nicht das Hauptproblem der Arbeit, denn wenn doch, dann müßte man das noch tiefer vertiefen…

Gruß

Uli.

Gruß

Uli.

Hi Uli

also ich würde die einfachere Lösung
(einfache Anstiftung) vorziehen, weil sie
klarer ist. Was spricht dagegen, nach
dieser Prüfung noch die Möglichkeit der
Anstiftung zur Anstiftung zu erwähnen,
kurz durchzuprüfen und dann
festzustellen, daß das Ergebnis das
gleiche ist ?

Allerdings stellt sich dann die Frage, ob
man dem A wirklich einen so weiten und
pauschalen Vorsatz bzgl der Anstiftung
zuschreiben kann. Versuchte Anstiftung
liegt aber in jeden Fall vor.

Ich hoffe, das ist nicht das Hauptproblem
der Arbeit, denn wenn doch, dann müßte
man das noch tiefer vertiefen…

Also das hauptproblem ist es nicht :wink:
Du meinst der Vorsatz bezgl. der Hauptat wären bei A zu unkonkret, sodaß evtl.
auch nur versuchte A. in Betracht käme?
Also in die richtung hatte ich nicht gedacht , es ist aber was dran, deßhalb tnx
Allerdings denke ich, daß man an den Vorsatz des Anstifters nicht so hohe Ansprüche Stellen kann wie an den Täter(es
ist ja gerade oft charakteristisch für einen Anstifter, das im das WIE der Tat egal ist) also eine Übereinstimmung in
den wesentlichen Grundzügen sollte genügen??(grübel)

Jedenfalls danke das Du geantwortet hast

gruß David

Grüße David

Hallo David,

wie wärs denn mit Kettenanstiftung, BGHSt 6,359. Oder mit den Worten des BGH:

„Zum Begriff der mittelbaren Anstiftung gehört nicht, daß der mittelbare Anstifter weiß, wer die Haupttat begehen soll, oder gar, daß er diesen persönlich kennt. Vielmehr ist es ausreichend, daß er eine individuell bestimmte Person zu der von ihr zu begehenden Anstiftung eines Dritten vorsätzlich bestimmt, sofern er voraussieht und will, daß der jeweils von dem Angestifteten anzustiftende Nachmann als bestimmter Einzelner zu einer hinreichend klar vorgestellten Tat veranlaßt werden soll.“

Zusammen mit dem dolus eventualis (es ist dem Anstifter egal, ob der Angestiftete die Tat selbst begeht oder andere zu dieser anstiftet), haben wir eine mittelbare Anstiftung.

viele grüße
ralph

wie wärs denn mit Kettenanstiftung, BGHSt
6,359. Oder mit den Worten des BGH:

„Zum Begriff der mittelbaren Anstiftung
gehört nicht, daß der mittelbare
Anstifter weiß, wer die Haupttat begehen
soll, oder gar, daß er diesen persönlich
kennt. Vielmehr ist es ausreichend, daß
er eine individuell bestimmte Person zu
der von ihr zu begehenden Anstiftung
eines Dritten vorsätzlich bestimmt,
sofern er voraussieht und will, daß der
jeweils von dem Angestifteten
anzustiftende Nachmann als bestimmter
Einzelner zu einer hinreichend klar
vorgestellten Tat veranlaßt werden soll.“

Zusammen mit dem dolus eventualis (es ist
dem Anstifter egal, ob der Angestiftete
die Tat selbst begeht oder andere zu
dieser anstiftet), haben wir eine
mittelbare Anstiftung.

Hi Ralph!:wink:
Yohoo vielen Dank für das BGH Urteil werd ich eingehend studieren.
Das mit dem dolus eventualis , da hab ich auch schon überlegt.
Das voluntative *schwadronier* Element wär kein Problem( wenns ihr egal ist nimmt sie auch eine Anst. des B seinerseits billigend in Kauf), aber sie weiss halt nix davon.
Vorausetzung ist ja das sies für möglich hält
dazu sagt der Sachverhalt halt nix aus *tragisch seufz*
jedenfalls tnx für die antwort
und viele Grüsse…
david

Ich würde nur gerne wissen , wie Ihr/Du
das aus dem Stand raus beurteilen
würdest.

Frage :
Wenn A den B zur Tötung von X anstiftet,
und dabei zum Ausdruck bringt, daß es ihm
egal sei,wie genau B
hierbei vorgeht,

…usw

Bitte bitte eine kurze Einschätzung :wink:

trotzdem schoen, dass hier einige stud.iurs rumhaengen … salve in die runde

quodlibet
yuri