Zur Situation: Ich arbeite bei einem privaten Augenoptiker. Meine Freundin ist ebenfalls Augenoptikerin und hat sich jetzt bei einem Optikgeschäft ganz in meiner Nähe beworben. Da man uns kennt und meinem Chef zu Ohren gekommen ist, dass sie voraussichtlich dort anfangen kann, hat er mir mitgeteilt, dass dies für ihn ein Problem darstellt und er mir kündigen wird, sollte sie bei der Konkurrenz unterschreiben. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und nun stelle ich mir oben genannte Frage, da ich mir erpresst vorkomme.
Danke im Vorfeld für eure Antworten!
Hallo,
definitiv nein. Das ist kein Kündigungsgrund für einen Arbeitgeber. Sollte er es dennoch tun, so bleibt Ihnen leider nur die Kündigungsschutzklage.
Ich hoffe, dass für Sie alles gut ausgehen wird.
Viel Glück.
Hallo,
warum stellt ihr Chef ihre Frau nicht ein, wenn er dagegen ist dass ihre Frau bei Konkurrenz arbeiten will. Es ist Erpresung, aber er kann andere Gründe für die Kündigung finden. Es liegt in Ihrem Fall ein Interessenkonflikt vor und hier ziehen Sie die Kürzere, weil die beide Opktiker zu Nah liegen.
Gruß
Marinel
Hallo Optiker89,
rechtlich gesehen ist eine Kündigung aus diesem Grund wohl nicht möglich. Kündigungen können
a) betriebsbedingt
b) personenbeding oder
c) verhaltensbedingt
sein. Bei betriebsbedingten Kündigungen muss das Unternehmen im Zweifel aufzeigen, dass sich die wirtschaftliche Situation verschlechtert hat. Außerdem muss die Auswahl des zu kündigenden Mitarbeiters sich nach sozialen Kriterien richten (Betriebszugehörigkeit etc.)
Personenbedingte Kündigungen sind z. B. Kündigungen wegen Krankheit.
Verhaltensbedingt kann dein Arbeitgeber dir nur kündigen, wenn du gegen deine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt, also z. B. andauernd zu spät kommst, deine Kunden falsch behandelst, oder Eigentum entwendest.
Das Verhalten deiner Freundin (Annahme eines Vertragsangebots) ist nicht in deinem Einflussbereich, und auch nicht Bestandteil deiner vertraglichen Verpflichtung deinem Arbeitgeber gegenüber.
Soweit die Theorie. In der Praxis gilt der restriktive Kündigungsschutz leider nur für Unternehmen mit mehr als 10 Vollzeitangestellten. Hintergrund ist, dass Kleinunternehmer wegen der Betriebsgröße mehr Flexibilität brauchen. Wenn ihr also ein solcher „Kleinbetrieb“ seid, darf dein Chef dir zwar auch nicht wegen des Jobs deiner Freundin kündigen. Er könnte dich aber ohne Angabe von Gründen entlassen und sich auf betriebliche Gründe berufen - hier hätte er relativ freie Hand bei der Auswahl des zu Kündigenden. Dann hättest du das Problem, nachzuweisen, was denn nun der tatsächliche Kündigungsgrund ist.
Viele Grüße
tinastar
Hallo,
Eine sehr unschöne Situation vom Arbeitgeber. Man kann es auch Erpressung nennen.
Eine Kündigung mit dieser Begründung seitens des Arbeitgebers ist formal unwirksam. Allerdings wird der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben diese Begründung nicht anführen. Er wird voraussichtlich betriebsbedingte Gründe benennen. Somit sind Sie in der Beweislast. Dies ist ein schwieriges emotionales Unterfangen. Meine Empfehlung suchen Sie ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber und teilen Sie ihm mit das die private Beziehung und Kündigung ihrer Freundin keine Auswirkungen auf Ihr Arbeitsverhältnis hat. Ist der Arbeitgeber nicht einsichtig sitzt er leider am längeren Hebel.
Die Drohung mit dem Arbeitsgericht halte ich in Ihrem persönlichen Gespräch gegenüber dem Arbeitgeber für nicht zielführend. Es wird ihre Situation im jetzigen Arbeitsverhältnis nicht verbessern. Leider ist dies Alltag in kleineren Betrieben ohne Interessenvertretung.
Beste Grüße. Dies ist keine Beratung sondern nur meine Meinung zu Ihrer Frage.
Ja klar kann Dein Arbeitgeber kündigen, aber das wird schwierig für Ihn. Wenn er etwas nachdenkt, wird er das nicht machen.
- Der Grund liegt nicht in Deiner Person oder Deinem Verhalten. Du kannst definitiv nicht dafür verantwortlich gemacht werden was Deine Freundin macht.
- Wenn Dein Arbeitgeber mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter beschäftigt, dann greift das Kündigungsschutzgesetz. D.h. Du kannst gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht klagen.
- Sollten weniger als 10 Vollzeitmitarbeiter beschäftigt sein, dann besteht keine Möglichkeit die Kündigung an sich anzufechten. Es besteht aber durchaus die Möglichkeit die Einhaltung der Kündigungsfristen und die Zahlung einer Abfindung einzuklagen.
Ich denke Dein Arbeitgeber baut hier eine „Drohkulisse“ auf die keine Substanz hat. Ich würde mit Ihm sprechen und Ihn fragen, welchen Grund er für die angesprochene Kündigung hat - der in meiner Person, meinem Verhalten oder meiner Leistung liegt. Da wird Ihm sicherlich nichts einfallen…Reden ist besser als klagen!
Rechtlich ist es kein Kündigungsgrund für sie wenn ihre Freundin bei der Konkurrenz anfängt. Wenn es ihrem Chef jedoch missfällt, dann wird er einen anderen Kündigungsgrund für sie finden.
Hallo Optiker89,
was ist eigentlich die Frage?
Sorry, kann zum Thema nichts beitragen.
Gruß und viel Erfolg.
Wagner
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Sollte es sich um einen sog. Kleinbetrieb (mit weniger als 10 festangestellten Mitarbeitern) handeln, hat der Chef die Möglichkeit der Kündigung. Zwar nicht aus dem o.a. Grund aber er kann „betriebsbedingt“ kündigen.
Mein Rat wäre ein offenes Gespräch mit dem Chef um zu ergründen, worin der Chef eine Gefahr für sein Unternehmen sieht, wenn die Freundin bei einem Konkurrenzunternehmen anfängt. (Informationsaustausch, Preisinformationen, etc.)
Vielleicht lassen sich die Befürchtungen entkräften.
MfG
Borkuschter
Hallo,
nein, das ist kein Grund für eine Kündigung und Sie sollten sofort einen Anwalt einschalten wenn es zur Kündigung kommen sollte.
Aber mal was anderes, wollen Sie unter sochen Umständen überhaupt noch da arbeiten?
Vieleicht hat die Konkurrenz ja noch eine Stelle frei:wink:
Gruß Bukatcho
Hallo lieber Fragesteller,
sicher kann man die Verärgerung Deines Arbeitgebers über ein Konkurrenzunternehmen in der Nähe verstehen. Wenn jetzt Deine Freundin dort arbeitet, müssen darunter Deine Loyalitätspflichten Deinem jetzigen Arbeitgeber gegenüber aber nicht leiden.
Kündigen kann Dir ein Arbeitgeber immer, fraglich ist nur, ob er damit vor dem Arbeitsgericht durch kommt. Ausserhalb der Probezeit kann er nur betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt kündigen. Im vorliegenden Fall sehe ich keinelei Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Kündigungsmöglichkeit. Es sei denn, es träte der Fall auf, dass Du zu Hause Betriebsinternas preis gibst und damit gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung aus Deinem Arbeitsvertrag verstösst (falls sowas in Deinem Vertrag drin steht); dann läge ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund vor.
Ein Konkurrenzverbot kann wenn überhaupt nur mit Dir im Arbeitsvertrag geregelt werden und erstreckt sich niemals auf Ehe-/Lebenspartner. Redet doch einfach mal in Ruhe über die Situation.
Viele Grüße und Erfolg
Michael
Hi,
ob jemanden in dieser Situation rechtmäßig gekündigt werden kann, hängt nicht zuletzt von der Betriebsgröße ab. Wenn der Betrieb durchschnittlich weniger als 5 Beschäftigte hat, gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht (genaueres siehe § 22 KSchG). Sonst muss ein Kündigungsgrund vorliegen - allein die geschilderte Situation genügt danach nicht, wenn z.B. keine Geschäftsgeheimnisse/Kundendaten ausgetauscht werden.
Gilt das KSchG nicht, kann der Arbeitsvertrag mit ordentlicher Frist gekündigt werden, auch ohne dass ein besonderer Grund vorliegt.
Gruß
Michael
Hallo,
nein gemäß Gesetz geht dass natürlich nicht. Du bist ja kein Geheimnisträger oder so.
Wenn er es dennoch tut, wird er wahrscheinlich andere Gründe finden müssen.
Gruss
Volker
Hallo,
grunds
Ihr Privatleben geht Ihren Chef nichts an!
Lt.
hallo,
so geht es nun nicht. das ist eine privatangelegenheit ihrer partnerin und somit arbeitsrechtlich irrelevant.
bei einer dem entsprechenden kündigung durch ihren arbeitgeber hat dieser sehr schlechte karten von einem arbeitsgericht. und diesen weg würde ich in diesem fall sofort anraten. der ag vermischt arbeitsrechtliche und private angelegenheiten, zumal er mit ihnen ein arbeitrechtverhältnis hat. ihre partnerin hat ihn nicht zu interessieren, er verletzt in diesem zusammenhang auch ihre privatsphäre.
mfg
sn
Natürlich kann ein AG fristgerecht kündigen, wenn man nicht über 40 J. alt und gleichzeitig 15 Jahre in dem Betrieb tätig ist. Nur dann gleich innerhalb von 14 Tagen Kündigungsschutzklage vorm Arbeitsgericht einreichen,dass entweder gütliche Einigung, oder auf jeden Fall Abfindung erhalten.
LG
Das ist gar nicht so einfach zu beantworten.
Natürlich gibt es Arbeitsverträge mit einer Konkurrenzklausel, aber das betrifft normalerweise nur das eigene Verhalten und nicht das von Freunden. Von daher wäre es natürlich völliger Schwachsinn, in so einem Fall mit Kündigung zu drohen.
ABER jeder Vertrag ist kündbar. Jeder Arbeitsvertrag kann aus 3 Gründen gekündigt werden:
- Fristgerecht und ohne Begründung innerhalb der im Vertrag genannten Fristen
- Fristlos aus persönlichen Gründen, also Gründe, die im Fehlverhalten des Mitarbeiters liegen
- Fristgerecht aus betrieblichen Gründen, also betriebsbedingt z. B. wegen schlechter Auftragslage.
So kann dein Chef zwar eigentlich im vorliegenden Fall nicht mit Kündigung drohen aber tatsächlich deinen Arbeitsvertrag jederzeit kündigen. Würde er offiziel mit dieser Begründung küngigen (schriftlich oder vor Zeugen) dann würde ich ihn verklagen.
Du solltest darüber nachdenken, ob du für so einen Chef arbeiten kannst und willst.
Gruß Ally