Kann jemand so auf Anhieb ein Urteil darüber fällen anhand des Schadens, ob das Auto im Stillstand war oder in Bewegung? Ist ein Gutachten anhand von einem Bild überhaupt möglich?
Gibt es eine Möglichkeit sich so eins anhand von Bildern einzuholen.
Ich finde nicht, dass man anhand des Fotos was Eindeutiges sehen kann, da man weder genau den Winkel feststellen kann, zu dem das Fahrzeug und der gestreifte/streifende Gegenstand zueinander standen, noch weiß man genau, wie stark sich das fotografierte Fahrzeug an seinem hinteren Ende seitwärts bewegen kann. -
Vielleicht weiß es ein Gutachter, aber der wird hier nicht antworten. Es sind alles Laienantworten, die dir eigentlich nicht weiterhelfen.
Ich würde spontan als Laie vermuten, dass das Auto gestreift wurde, weil die Streifspur anscheinend in geschätzt 120 - 140°-Winkel zur normalen Fahrtrichtung des Fahrzeugs befindet, und ich kann mir nicht gut vorstellen, wie ein Auto so fahren kann. Außerdem habe ich den Eindruck, dass der streifende Gegenstand jedenfalls kein senkrechter Gegenstand gewesen sein kann, da die Streifspur sonst wesentlich tiefer gewesen sein müsste.
Aber wie gesagt: Laie. Außerdem ist das Foto nicht aussagekräftig genug, es müssten schon mehrere Fotos von verschiedenen Seiten aus sein.
Sorry, es hörte sich ursprünglich schon so an, aber mit dieser Nachfrage bestätigst du meinen Verdacht, dass du hier dieses nur fragst, damit im Endeffekt ein Betrug durchgeführt werden kann, in dem man behauptet, das Auto wäre nicht gefahren und deshalb wäre ein nicht genannter Dritter (der sich logischerweise dann in Bewegung befand) hier alleine Schuld an dem Malheur …
Dass sich eine Mauer, ein Pömpel oder ein Pfeiler ganz entgegen ihrer Natur aus eigener Motivation in Richtung des Autos bewegt haben sollen, schließe ich mal aus, obwohl die Beschädigung durchaus dazu passen würde.
Möchtest du derartige Missverständnisse vermeiden, so erzähle uns etwas mehr zu dem Vorfall.
Zunächst möchte ich Ihnen mal anhand des § 263 StGB erläutern was „Betrug“ bedeutet, bevor Sie hier so etwas behaupten.
§ 263 Abs. 1 StGB sagt:
„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Es handelte sich im vorliegenden Fall, wodrauf sich die Frage auch bezog, um einen Verkehrsunfall der polizeilich aufgenommen wurde. Der polizeiliche Bericht konnte jedoch keinen Unfallverursacher feststellen. Die Frage resultierte also dadurch, dass jetzt geprüft werden muss ob das Auto (s. Bild) in Bewegung war.
Hätten Sie meine Frage - mit Ausführung und Erklärung - gelesen, dann hätten Sie des Weiteren gelesen, dass ich nach einer Möglichkeit gefragt habe, genau diese Frage von einem Fachmann zu beantworten.
Warum fragst Du nicht einen Sachverständigen. Wäre das so schwer und abwegig ?
Nur nach Fotos und seien sie noch so gut kann man wohl äußerst selten das feststellen was Du brauchst. Und Du hast nur Fotos eines beteiligten Fahrzeuges.
An Hand der 2 Fahrzeuge bzw. der beschädigten Blechteile schon eher.
Deshalb beantragt man ja so etwas auch sofort, damit keine Spuren vernichtet werden, weil man schon reparieren lässt.
Mit einer kriminalistischen Untersuchung des Schadens lassen sich die Aufprallwinkel und die aktiven Bewegungen und auch (ungefähre) Geschwindigkeiten der beteiligten Objekte sicher feststellen.
Anhand des Bildes alleine sicher nicht unbedingt mit genügender Genauigkeit.