sehr geehrter herr X, bezug nehmend auf ihre mail vom 19.10.2015 möchten wir ihnen mitteilen, das aufgrund des alleinigen sorgerechts frau Y verantwortlich für den unterhalt ihrer tochter ist und auch diesen sicherstellen (weiterleitung ihres barunterhaltes) muss. da ihre tochter jetzt auswärts untergebracht ist, ist auch frau Y barunterhaltspflichtig. dies liegt jedoch in der verantwortung von frau Y. mit freundlichen grüßen Erika Mustermann. tel:06441/4071528 karl-kellner.ring 51
Anmerkung: Klarnamen anonymisiert (Mod DropDeadDiva)