Kann mir jemand das auf deutsch übersetzen? Es ist ein Brief vom Jugendamt, jedoch blicke ich in diesem Beamtendeutsch nicht Durch

sehr geehrter herr X, bezug nehmend auf ihre mail vom 19.10.2015 möchten wir ihnen mitteilen, das aufgrund des alleinigen sorgerechts frau Y verantwortlich für den unterhalt ihrer tochter ist und auch diesen sicherstellen (weiterleitung ihres barunterhaltes) muss. da ihre tochter jetzt auswärts untergebracht ist, ist auch frau Y barunterhaltspflichtig. dies liegt jedoch in der verantwortung von frau Y. mit freundlichen grüßen Erika Mustermann. tel:06441/4071528 karl-kellner.ring 51

Anmerkung: Klarnamen anonymisiert (Mod DropDeadDiva)

Das heißt: Sie sind außen vor, insbesondere brauchen Sie nichts zu zahlen.

Da man den Sachverhalt nicht kennt, bleibt im Dunkeln, warum der Brie geschrieben wurde.

Viel Glück

Barmer

Das ist mit Sicherheit falsch

" ist auch frau ziegler barunterhaltspflichtig."

Kannst Du den Brief bitte mal mit korrekter Groß- und Kleinschreibung einstellen? Speziell Hier:

" (weiterleitung ihres barunterhaltes) "

ist es deutlich Sinnentscheudend, ob das nun ein Anrede-Ihr oder ein Personalpronomen ist.

gruß,
Max

Meine Mutter hat mir das so geschickt. Und da sie Legasthenikerin- oder wie das heißt- ist, kommt dann sowas raus.

Also, dann schreibe ich mir selbst als Antwort diesen Brief in korrekter Schreibweise.
Sehr geehrter Herr Klug,
Bezug nehmend auf ihre E-mail vom 19.10.2015 möchten wir ihnen mitteilen, dass aufgrund des alleinigen Sorgerechtes Frau Ziegler verantwortlich für den Unterhalt ihrer Tochter ist und auch diesen sicherstellen (weiterleiten ihrer Barunterhaltes) muss. Da ihre Tochter jetzt auswärts untergebracht ist, ist auch Frau Ziegler Barunterhaltspflichtig. Dies liegt jedoch in der Verantwortung von Frau Ziegler.
Mit freundlichen Grüßen,
usw.

und der Hintergrund ist:
Ich bin vor ein paar Monaten von meiner Mutter, die zu gleichen Teilen mein Sorgerecht hat wie mein Vater, ausgezogen. Jedoch bin ich noch minderjährig und meine Mutter bekommt das gesamte Geld und würde es am liebsten behalten. Jedoch brauche ich das Geld. Und daraufhin hat mein Vater eine E-mail an das Jugendamt geschickt, und wiederum kam dieser Brief als Antwort.

und ich weiß es nicht. Ich kann ja mal meinen Vater fragen. Aber trotzdem danke

Und das ihr ist großgeschrieben. Laut meiner Mutter immer und überall

„das aufgrund des alleinigen sorgerechts frau ziegler verantwortlich für den unterhalt ihrer tochter ist“
„Mutter, die zu gleichen Teilen mein Sorgerecht hat wie mein Vater“
„jetzt auswärts untergebracht ist, ist auch frau ziegler barunterhaltspflichtig“
Hallo,
muss man das verstehen?
Sorgerecht - einmal Mutter einmal beide?
.
Barunterhaltspflicht - beide
Geldfluss von Vater an Mutter, diese auch Unterhalt,
beide Unterhalte zusammen von Mutter an Kind
.
Ist es denkbar, dass Vater direkt an Kind zahlt, evtl mit Empfangsbestaetigung?
Und Mutter ihren Anteil allein an Kind?
Gruss Helmut

Also: Meine Eltern teilen sich das Sorgerecht. Allerdings habe ich mein Leben lang bei meiner Mutter gelebt. Wahrscheinlich denkt deshalb das Jugendamt, meine Mum hätte alleiniges Sorgerecht. Meine Ma zahlt mir nur einen Teil des Unterhaltes aus. Allerdings bräuchte ich alles, was ich bekommen würde. Mama hilft mir auch null. Ich wohne ja nicht mehr bei Mama, und da sie mir auch nichts schickt, was Esspakete oder sonstige hilfen angeht, außer vielleicht ein drittel des gesamten Unterhaltes, habe ich Probleme, mich über Wasser zu halten.

Hallo Vanessa,
ich lese das so. Das Amt sieht keinen Handlungsbedarf. Es geht davon aus, dass Deine Mutter das alleinige Sorgerecht hat. (Ob das so ist, kann man hier leider nicht erkennen!). Dein Vater überweist demzufolge den gesamten Unterhalt an Deine Mutter. Unterhalt hat aber auch nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Da Du bei Deiner Mutter lebst (zumindest auf dem Papier), muss Dein Vater es dahin überweisen. Deine Mutter ist dafür verantwortlich, dass sie dieses Geld verwaltet.
Aber jetzt kommt das Wichtigste. Unterhalt für das Kind steht nicht dem Elternteil zu, bei dem es Wohnt. Der Unterhalt steht dem Kind zu. Deine Mutter muss also den Unterhalt in der Gesamtheit für Deinen Unterhalt, Erziehung und Ausbildung verwenden. Sie darf nichts für eigene Zwecke verwenden.
Dein Vater kann da nicht viel machen, auch nicht mit Hilfe des Jugendamtes. Das Dreiecksverhältnis Jugendamt, Vater und Kind ist geklärt, sobald er Deiner Mutter das Geld überweist. Da halten die sich dann raus, weil erstens mit Arbeit verbunden und zweitens könnte es ja auch ein Rachefeldzug Deines Vaters gegenüber Deiner Mutter sein. Das geht das Jugendamt nichts an.
Anders ist die Sache gelagert, wenn Du das Jugendamt um Hilf bittest. Da Du ja der eigentliche Empfänger des Unterhaltes bist, dem das Geld zusteht, müssen sie dann reagieren. Ich weis ja nicht wie alt Du bist, aber im härtesten Fall besteht sogar die Möglichkeit, dass Dein Vater den Unterhalt direkt an Dich ausbezahlt. Ab auch das entscheidet das Jugendamt. Ohne einen solchen Bescheid könnte sonst Deine Mutter gegen Deinen Vater vorgehen.
Wende Dich also an das Jugendamt und erläutere denen Dein Anliegen.

Gruß
Kleiner Racker

Hallo,

ich versuch mal eine Übersetzung der einzelnen Sätze, damit Du das Schreiben verstehst:

„Frau Z. hat das alleinige Sorgerecht (steht hier so, auch wenn das womöglich nicht stimmt!). Deswegen ist sie dafür verantwortlich, dass Ihre Tochter Unterhalt (erstmal: Geld oder Unterkunft und Essen…) bekommt. Deswegen muss Sie das Geld, das Sie als Unterhalt zahlen, weiterleiten.“

„Da Ihre Tochter nicht mehr bei ihr wohnt, ist auch Frau Z. zu Unterhalt in Form von Geld verpflichtet.“

„Darum muss sich aber Frau Z. kümmern (und nicht Sie).“

Ich schließe mich „Kleiner Racker“ an: Du musst selbst beim Jugendamt verlangen, dass sie Dir helfen, den Unterhalt von Deiner Mutter zu bekommen.

Viele Grüße und viel Erfolg,

Jule