Kann mir jemand die §§ 305-310 BGB erklären?

Ich muss zu den §§ 305-310 BGB verschiedene fälle lösen, verstehe jedoch kein Wort und ich habe au keine Hilfreichen Internetseiten gefunden. Kann mir diese §§ jemand so erklären, das man sie auch versteht???

Ich muss zu den §§ 305-310 BGB verschiedene fälle lösen,
verstehe jedoch kein Wort und ich habe au keine Hilfreichen
Internetseiten gefunden. Kann mir diese §§ jemand so erklären,
das man sie auch versteht???

Hallo,
die §§ waren bis 2002 ein Extragesetz, das AGB Gesetz. Sie sind nur schwer zu erklären, aber es gibt gute Erklärungen von den Verbraucherzentralen und aus Schriften der Bundesregierung. Am besten mal im Internet recherchieren - das steht alles mundgerecht über Allgemeine Geschäftsbedingung drin. Ich könnte es so gut gar nicht sagen. Und wenn vielleicht doch, das kostete mich Stunden. Viel Erfolg bei der Suche. Und noch etwas: Bei einer speziellen Frage bitte gern wieder melden.