Kann mir jemand einen Weg aufzeigen ? Nachlass

Liebe/-r Experte/-in,Mein Bruder und ich sind eine zerstrittene Erbengemeinschaft. Das Erbe enthält ein EFH, welches zur Hälfte mir vor dem Tod meiner Mutter gehörte und die andere Hälfte, je zu einem Viertel an uns Beide vererbt wurde.
Es ist noch etwa Bargeld da, welches mein Bruder jetzt teilen möchte. Die Immobilie bleibt dann außen vor.
Das Haus ist zu groß und verbraucht auch viel an Heizkosten, von daher möchte ich es nicht übernehmen. Außerdem habe ich Rheuma. Jetzt habe ich Angst, dass ich dann auf der Immobilie sitzen bleibe, oder er dann vielleicht die Zwangsverwaltung einleitet, weil er vielleicht günstig an das Haus möchte.
Ich werde nächsten oder übernächsten Monat auch noch arbeitslos, weil mein AG Insolvenz angemeldet hat. Also eine Wohnung bekomme ich ohne Einkommen nicht. Ein kleineres Haus kann ich auch nicht kaufen, weil das EFH nicht als Sicherheit dient (Erbengemeinschaft) Vielleicht bekomme ich nicht mal einen Job mehr, ich bin 54 Jahre alt.
Außerdem habe ich einen 10-jährigen, für den ich sorge.
Ich habe zwar einen Anwalt, aber dem muss ich schon sagen was ich möchte.
Kann mir jemand einen Weg aufzeigen? Bin für jeden Rat dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Monika

Kann mir jemand einen Weg aufzeigen?

Hallo,

wenn Sie das Haus nicht behalten wollen und der Bruder es nicht übernehmen will gegen einen angemessenen Preis, bleibt wohl nur der Weg über eine Auseinandersetzungsversteigerung. Wenn der Preis dabei niedrig bleibt, kann der Bruder es ersteigern, wenn der Preis eines Bieters günstig ist, wird eben den Erbanteilen entsprechend geteilt. Das Verfahren kann allerdings dauern, mindestens ein Jahr. Ihr Anwalt wird sie über diese Möglichkeit beraten.

Sonst - das Haus behalten und mit Untermiete(n) eine Wohngemeinschaft gründen - nicht jedermanns Sache, aber möglich. Soweit Ihr Bruder das Haus nicht nutzt, können Sie es allein nutzen.

Viel Glück an alles Gute!

MfG
Andreas Kleiner

Hallo Monika,

ich habe aus Deinem Profil entnommen, daß wir früher Kollegen im Bankbereich waren.

Deine Anfrage möchte ich gerne persönlich beantworten; doch ich brauche noch einige weitere Daten zur Immoblilie und zum Barvermögen.

Meine Identität kannst Du im Profil Stefan Seidel lesen oder mir eine vorab unverbindliche Mail schicken an:

[email protected]

bitte mit klarem Betreff.

Ich antworte auch gerne vorab mit meiner Visitenkarte.

Bis bald

Stefgan Seidel

Hallo Monika,

ich kann Ihren Anwalt verstehen. Denn so richtig verstehe ich nicht, was Sie eigentlich wollen. Aber einen Weg kann man Ihnen nur aufzeigen, wenn man zumindest annähernd das Ziel kennt. Vielleicht sollten Sie daher noch einmal mit Ihren Anwalt sprechen, was Sie überhaupt konkret erreichen wollen. Denn im Zweifel kann Ihnen Ihr Anwalt das besser sagen, da er nicht den Beschränkungen unterliegt, die für die Rechtsberatung im Netz bestehen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Sehr geehrte Dame,

wenn Sie das Haus nicht einvernehmlich mit Ihrem Brudfer zusammen verkaufen können, können Sie die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft durch Zwangsversteigerung der Immobilie durchführen lassen. Natürlich besteht dabei das Risiko, dass die Immobilie dutlich unter Wert verkauft wird. Wenn Sie das Ihrem Bruder mitteilen, lenkt er vielleicht ein. Weitere Möglichkeiten wird es kaum geben.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Guten Tag,

insoweit Sie bedenken wegen der Immobilie haben und vermutlich sich diese nicht leisten können wären zwei Varianten denkbar.

  1. Verkauf der Immobilie
  2. Abtrennung einzelner Wohnungen und Verkauf von Wohneigentum ( hier sind natürlich bestimmte Voraussetzungen notwendig, aber letztlich wird wohl mehr eingenommen werden wie mit dem verkauf der Immobilie)

Einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft werden Sie nicht entgehen können, es sei denn Sie wasndeln diese zunächst in eine BGB Gesellschaft um und verkaufen die Wohnungen.
Hier müssen sich aber auch beide (Erb)Parteien einig sein.

Es gibt weitere Konstellationen, aber diese kann ich im Forum nicht ausreichend qualifiziert darlegen.

MfG

M.sack