Kann mir jemand helfen

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo kann meine Schwester mir den Anwalt auf den Halz schicken weil ich mir bei ihr geld geborgt habe und ich es zur zeit nicht zurück zahlen kann , ich hab sie aber darauf aufmerksam gemacht das ich zur zeit nicht zahle weil ich in einer Insolvens bin und kein geld übrig habe .

Wenn Du in der Insolvenz bist,musst Du alles tun um solche Situationen zu meiden.Falls die Schulden an die Schwester auch Gegenstand der Insolvenz sind,darfst Du die Schuld nicht begleichen ,wenn Du noch andere Gläubiger hast.Ansonsten stehen die Dinge,da leider nicht sehr gut,weil durch diese Schulden,der Insolvenzvorgang stark gefährdet ist. (Verstoss gegen die -Wohlverhaltesphase-)
In diesem Falle ist kaum noch was zu machen,da müssen die Schulden schon bezahlt werden.Doch wie gesagt nicht bei Bestandteil der Insolvenz.In diesem Falle ist der Anwalt der Schwester auch nicht in der Lage,das
Geld einzutreiben.Entscheidungen in diesen Dingen trägt allein der Insolvenzverwalter.

Hallo Molly,

entschuldige bitte, da kann ich leider gar nicht weiter helfen. Habe eigentlich auch als Interessengebiet bei mir „Pfadfinder“ angegeben, sodass ich mich mit juristischen Dingen wirklich gar nicht auskenne.
Hoffe es findet sich jemand, der die Frage beantworten kann!

Liebe Grüße,
Nina

Sicherlich kann man jederzeit einen Anwalt beauftragen wenn man ein rechtliches Anliegen hat.Inwieweit dieses in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat, kann ich mit den wenigen Hintergrundangaben nicht beurteilen.
Im Falle eines Rechtsstreites sollten Sie ebenfalls einen Anwalt bemühen bzw. Ihre Schuldnerberatung involvieren.

Mit Besten Grüssen

F.

Hallo molly 47!
Leider habe ich erst diene Anfrage gesehen sie nicht sauer deswegen .
Pass auf molly leider ist aus deiner Anfrage nicht ersichtlich auf welche Weise du dir was geborgt hast .Nur so auf Ehrenwort oder ein Vertrag gemacht ?
Denn es giebt auch Verträge die mit Ehrenwort gültig sind das müßte ich schon wissen .Aber im Prinziep kann einem jeder bei dem mann etwas geliehen hat in die Zange nehmen .Es ist aber zu differenzieren unter welchen Umständen das zu stande gekommen ist.Wie waren die damaligen Verhältnisse ? Du warst doch damals nicht schon insolvent ? Das sind wichtige Eckdaten aus denen man die Lage genau ersehen kann .Ist es denn schon schlimm mit den Forderungen Deiner Schwester und würde sie es auf einen Zivielprozeß ankommen lassen ?
Aber bei Zivielprozessen da spielen oft gerade momentane Sitouationen eine Rolle was bei Strafprozessen nicht so relevant ist .Aber grundsetzlich ist es möglich das diene Schwester wenn du ein Datum oder Zeitraum zut begleichung der Geliehenen Summe ausgemacht hast Klage einreichen kann bei nicht Erfüllung das geht schon .
Gruß Schnüffelnasenbär.

Da kann ich dir leider nicht helfen. Ich würde aber auf einen Mediator verweisen.