Kann mir mein ex mieter verweigern mir seine neue adresse zu geben?

Ich Vermiete eine whg., hab nun seid 3-4jahren eine mieterin die zum 01.02.2010 ausziehen wird, die mir aber verweigert mir ihre neue adresse zu geben für rückfragen. ist sie gezwungen mir ihre adresse zu geben? wäre ecvht lieb wenn ihr mir helft

Ich Vermiete eine whg., hab nun seid 3-4jahren eine mieterin
die zum 01.02.2010 ausziehen wird, die mir aber verweigert mir
ihre neue adresse zu geben für rückfragen. ist sie gezwungen
mir ihre adresse zu geben? wäre ecvht lieb wenn ihr mir helft

Hallo Benny,
Mietrecht ist nicht so mein Lieblinksthema da die Rechtssprechung unterschiedlich ausgelegt wird.
Meine Meinung ist das die Mieterin Ihre neue Anschrift mitteilen muß. Ich sehe es so:frowning: Bitte bedenke es ist nur meine Meinung )
Die Verweigerung die neue Anschrifft mitzuteilen stellt eine Obliegenheitsverletzung Seitens der Mieterin /des Mieters dar, weshalb diese sich nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB)( Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.)
Das ist meine Auslegung des Mietrechts und BGB.
Du solltest dir aber noch andere Meinungen einholen.
Ein Rechtsanwalt kostet zw. 70€ und 100€ maximal.Oder du gehst selber auf die Suche im Internet.
Ich hoffe das ich dir mit meinen Informationen ein kleines Stück weitergeholfen zu haben.-
MfG
Atmi

NEIN, seit ein paar Jahren gibt es schon keine Meldepflicht mehr

Ich Vermiete eine whg., hab nun seid 3-4jahren eine mieterin
die zum 01.02.2010 ausziehen wird, die mir aber verweigert mir
ihre neue adresse zu geben für rückfragen. ist sie gezwungen
mir ihre adresse zu geben? wäre ecvht lieb wenn ihr mir helft

Hallo, Du bist leider bei mir falsch. Ich habe das Gebiet Explosionsschutz! Nicht Ex-Mieter