Kann mir mein hund weggenommen werden?

Hallo habe seit 3 Wochen eine kleine maus von einer pflegestelle Übernommen! Die hunde kommen ursprünglich aus zweibrücken wo sie konfesziert worden sind! Die frau behauptet die mutter wäre eine Bordaux Dogge und der Vater ein Old Englisch Bulldog. So habe ich sie Übernommen steht auch alles so im Schutzvertrag! Jetzt behauptet ihr freund der aus frankreich kommt der Vater wäre ein Pittbull, das er die hunde wieder bekommt da es ja in Frankreich anders geregelt ist. Kann der tierschutz mir jetzt meinen hund wieder wegnehmen obwohl im Schutzvertrag steht das sie nur an die pflegestelle zurück kommt wenn ich sie nicht mehr haben möchte. Die hunde sollen jetzt auch angeblich alle konfesziert werden bis ein Rassegutachten gemacht worden ist. Bitte helft mir ich will die kleine nicht weggeben! lg

Hallo!

Ich gebe zu, dass ich Dir rechtlich keine genauen Angaben machen kann, aber ich frage mich, warum Du überhaupt Kontakt zu den Leuten, denen die Hunde weggenommen wurden, hast. Das ist doch überhaupt nicht üblich, oder?

Gehen wir mal davon aus, dass das stimmt, was der Mann behauptet, nämlich, dass der Vater ein Listenhund ist. Warum sollte man Dir den Hund dann wieder wegnehmen? Was man sicherlich machen könnte ist, dass man von Dir denselben Sachkundenachweis und vom Hund die Wesensprüfung verlangt, die bei jedem anderem Listenhund verlangt wird. Und auch im Tierheim werden schließlich Listenhunde vermittelt (unter entsprechenden Voraussetzungen).

Gruß Inge

Ich habe keinen kontakt. Die frau wo ich sie her habe also die wo sie zum übergang hatte hat gemeint das die hunde beschlagtnahmt werden sollen! Bis das gutachten erstellt worden ist. Aber ich frage mich warum der tierschutz mich nicht selbst anruft die haben ja meine daten soweit ich weiß! Und ich weiß nicht ob ich ihr glauben soll. Finde das alles ein bisschen seltsam zumal weil der typ im gefängnis sitzen soll weil er angeblich listenhunde nach deutschland geschmuggelt hat. lg Baby 1992

Hallo,

auch wenn ich deine Geschichte nicht ganz begreife: Grundsätzlich kommt es auf das Bundesland an, in dem du lebst. In manchen Bundesländern ist auch die Vermittlung bestimmter Rassen aus dem Tierschutz verboten. Auch wenn sich Justizia in aller Regel mit den Rassebezeichnungen der Tierschutzvereine zufrieden gibt: Sobald jemand anzeigt, dass es sich um eine verbotene Rasse handelt, kann der Hund sehr wohl eingezogen werden, wenn ein Rassegutachten das bestätigt. Habe ich hier in Bayern mehrfach erlebt.

Schöne Grüße,
Jule

Ich glaube ich erkläre es nochmal ausführlicher.
Also ich habe vor drei wochen ein hundebaby von einer Pflegestelle Übernommen. Habe einen schutzvertrag unterschrieben in dem nur drinn steht das ich den hund nicht an dritte geben darf sondern nur zurück an die pflegestelle falls ich sie hergeben würde! Eine Schutzgebür von 300€ habe ich auch erbracht. Mir wurde gesagt das die mutter eine bordaux dogge ist und der vater eine old englisch bulldog. Die welpen wurden in Zweibrücken rausgeholt und zur vermittlung an Pflegestellen übergeben. Dies ist wohl eshalb gemacht worden weil der freund der Frau wohl listehunde von Frankreich nach deutschland geschmuggelt hat. Soweit ich das gesagt bekommen habe ist dieser ins gefängnis gekommen. Er aber behauptet jetzt das der vater ein Pittbull wäre. Das er die hunde wieder bekommt weil man ja angeblich für einen Pittbullmischling mehr wie 700€ bekommen würde aber er sitzt ja im Gefängnis und was will er dann mit den hunden?! Jetzt hat die frau wo ich sie her habe also die angebliche Pflegestelle gemeint das die hunde zurück an die Pflegestelle gehen sollen bis ein Rassegutachten gemacht wird! Und jetzt frage ich was ich dagegen tun kann ich möchte sie nicht wieder hergeben und ich finde das alles ein bisschen seltsam. Zumal ist sie noch nicht geimpft gechipt oder sonst irgendwas, was ich auch komisch finde. Bitte helft mir… lg Baby 1992

Hallo Baby,
wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du einen Schutzvertrag mit einem Tierschutzverein. Und die Pflegestelle arbeitet für diesen Tierschutzverein.
Setz Dich sofort mit dem Tierschutzverein in Verbindung und klär das dort ab.
Und klär auch die Sache mit der Impfung, es ist mir unbegreiflich, dass der Welpe noch nicht geimpft ist!
Fröschle

Ich habe den schutzvertrag mit der frau und die hat angeblich kontakt zu diesem Verein! Ich finde es auch komisch das sie nicht geimpft ist und auch noch nicht beim TA war! Ich müsste sie mal fragen ob ich die daten bekomme! Ich glaube auch i wie nicht das das alles so stimmt weil die kleine hat ihr auch sehr gefallen gehabt weil sie auf so einen typ hund steht. Und i wie denke ich das sie sie einfach wieder haben will! Voralledingen sie hat angeblich den Vertrag hingefaxt und da verstehe ich auch nicht warum der Tierschutz mich nicht selbst kontaktiert hat! Ich meine die haben a angeblich meine daten!! Lg Baby 1992

Hallo,

wenn ich dich richtig verstehe, hast du keinen Kontakt mit dem Tierschutzverein gehabt, sondern einen Vertrag mit einer Frau gemacht, die sich als Pflegestelle ausgegeben hat. In diesem Vertrag steht, dass der Hund zurück an die Pflegestelle gegeben werden muss, wenn du ihn weiterverkaufen willst.

Da du das nicht vorhast, kann die Pflegestelle den Hund nicht einfach zurückfordern. Du hast einen Übergabevertrag, du hast den Hund käuflich erworben (und das hoffentlich schriftlich) und bist damit Eigentümerin und Besitzerin des Hundes.

Auf diesen Vertrag kannst du sich berufen, denn er ist gültig. Heißt: Du kannst die Herausgabe des Hundes einfach verweigern. Was passieren kann ist, dass die Dame eine Meldung ans Ordnungsamt oder Veterinäramt macht und dort mitteilt, dass du einen Pittbull hältst. Vor allem wenn die Rasse nicht im Schutzvertrag festgehalten ist (was beim Tierschutz unüblich wäre), hast du da schlechte Karten.

Das wird eine Überprüfung nach sich ziehen, dem möglicherweise ein Rassegutachten angeschlossen wird und du wirst vermutlich bis zur Klärung ab einem Alter von 6 Monaten einen Leinen- und Maulkorbzwang auferlegt bekommen. Aber:

Es handelt sich um einen Welpen, bei dem ein solches Gutachten erst mal gar nicht möglich ist. Man wird also abwarten müssen, bis der Hund erwachsen ist. Dann gilt:
Laut Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 09.10.2007 (Az.: 5 K 4370/06) reicht hierzu nicht aus, dass lediglich in Teilen ein Hund dem äußeren Erscheinungsbild einer Kampfhunderasse ähnelt. Die Rassestandards müssten im äußeren Erscheinungsbild signifikant sein und dominieren. Hierauf könne auch bei einer Kreuzung schon im Hinblick auf eine sonst kaum noch zu praktizierende und berechenbare Anwendung der Norm nicht verzichtet werden. Nur so bleibe die Vorschrift für die Ordnungsbehörden auch handhabbar.

Was danach geschieht, hängt vom Ergebnis des Gutachtens und den Bestimmungen deines Bundeslandes ab. Mit ziemlicher Sicherheit wird der Hund aber nicht an die Frau zurückgehen, sondern - wenn du ihn nicht behalten darfst - im Tierheim landen.

Ich vermute allerdings, dass es nicht soweit kommen wird. Die Frau wird auf den Busch klopfen und wenn du stur bleibst, wird sich das Ganze wohl im Sande verlaufen.

Schöne Grüße,
Jule

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Also in dem schutzvertrag ist die rasse festgelegt. Die hat des auch erst 2 wochen später gesagt als sie mich anerufen hat. Also die angebliche Pflegestelle. Und das die order rausging das alle hunde zurück an die Pflegestell müssten bis das gutachen erstellt werden soll! Aber das will ich nicht das ist ja auch viel zu viel trubel für die kleine.

Hallo Baby 1992,

ich habe die Befürchtung, dass Dir hier im Forum nicht weiter geholfen werden kann, da Jule schon alles Wesentliche festgehalten hat.

Ich schlage daher vor, dass Du Dich mal an den Tierschutzverein in Deinem Umfeld wendest und Dich da beraten/Dir helfen lässt.

Das wäre der kürzeste Weg - und vermeidet auch Missverständnisse.

Viel Glück Euch beiden!

Kathleen

Hallo,

entspann dich doch mal :smile:. Du hast den Hund gekauft. Dafür gibt es Belege. Und solange keine Behörde irgendwas von dir will, kann die Pflegestelle schreiben, was sie will, sie ist nicht mehr zuständig für den verkauften Hund. Wenn sie dich telefonisch belästigt, verweise sie ruhig auf den gültigen Kaufvertrag und erwähne, dass sie das gerne mit deinem Anwalt klären können.

Das Ganze sieht zudem danach aus, als wollten sie die Hunde einfach gewinnbringend anderweitig verscherbeln.

Ein Rassegutachten kann man nur bei einem erwachsenen Hund erstellen. Mit dem Welpen wird also erst mal gar nichts passieren. Du kriegst schlimmstenfalls die Auflage vom Ordnungs- oder Veterinäramt, den Hund im Alter von… zwecks Rasegutachten vorzustellen.

Eine Anfrage beim zuständigen Tierschutzverein kann in keinem Fall schaden. Dort würde ich - bevor ich irgendwas vom Hund erzähle - erst mal nachfragen, ob die Pflegestelle tatsächlich im Auftrag des Tierschutzes arbeitet. Wenn nicht, kannst du sicher sein, dass sich der Tierschutz selbst ein wenig mit der Dame befassen wird.

Schöne Grüße,
Jule

Das Ganze sieht zudem danach aus, als wollten sie die Hunde
einfach gewinnbringend anderweitig verscherbeln.

Hallo Jule,

das vermute ich auch - ein Bekannter von mir hatte einen Hund vom Tierheim bekommen, den jemand abgegeben hatte, weil er ihn nicht brauchen konnte. Nachdem der Betreffende erfahren hatte, dass „sein“ Hund vermittelt worden war, meldete er sich und meinte, ja wenn das so wäre, dann wäre der Hund doch mindestens 800 Euro wert, und verlangte das Geld oder den Hund zurück.

Er erstattete sogar bei der Polizei Anzeige und drohte mit einem Prozess, auch gegen das Tierheim, er wolle sein „Eigentum“ zurück. Das Tierheim zeigte wenig Selbstbewusstsein und empfahl, den Hund um des lieben Friedens Willen zurückzugeben, aber mein Bekannter wehrte sich gerichtlich und durfte den von der ganzen Familie geliebten Hund schliesslich behalten, es hat ihn aber schon mitgenommen.

Ich würde auch solange wie möglich hart bleiben, schon damit solche Geschäftemacher nicht an Tieren verdienen können, aber ich weiss auch, dass Recht bekommen u.U. viel Geld kostet und Nerven auch. Es darf aber nicht zum Geschäftsmodell werden, an Tieren aus dem Tierheim mitverdienen zu wollen.

Gruss Reinhard

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