Kann mir meine PKV kündigen?

hallo alle zusammen,

ich bin neu hier und hab mal eine frage.

ich bin seit 2001 privat versichert und haben in den 11 jahren 45 kg zugenommen. jetzt wollte ich bei meiner versicherung einzelzimmer und chefarzt behandlung " dazubuchen". Ich muss jetzt einen kompletten antrag ausfüllen. jetzt habe ich bedenken wenn ich das mache das sie mir durch die zunahme kündigen können?

hätte ich das melden müssen?

Danke für eine Antwort. lieben gruss sandy

Also, ich glaube nicht, dass dir die Versicherung deswegen den bestehenden Vertrag kündigen kann. Aber wenn du zusätzliche Leistungen ‚buchen‘ willst wird mit Sicherheit eine neue Gesundsheitsprüfung durchgeführt, und das birgt die Gefahr einer drastischen Preiserhöhung, bzw. einen hohen Preis für die Zusatzleistung.

Hallo,

nein - gesundheitliche Änderungen muss man nicht melden.

Bei einem zusätzlichen Abschluss von Tarifen muss man allerdings die Gesundheitsfragen beantworten und nur für diese Tarife besteht die Möglichkeit, dass das VU
a) den Einschluss ablehnt,
b) Krankheiten ausschließt,
c) einen Mehrbeitrag einrechnet.

Solchen Vertragsänderungen musst Du allerdings mit Unterschrift zustimmen.

Gruß Merger

Hallo,

keine Sorge. Die Gesundheitsfragen im neu zu stellenden Antrag dienen nur der Risikoprüfung für die neu zu versichernden Tarife.

ich bin seit 2001 privat versichert und haben in den 11 jahren
45 kg zugenommen.
einzelzimmer und chefarzt behandlung " dazubuchen". Ich muss
jetzt einen kompletten antrag ausfüllen.
bedenken wenn ich das mache das sie mir durch die zunahme
kündigen können?

hätte ich das melden müssen?

Hallo,
ist das Nichtmelden der Gewichtszunahme eine Obliegenheitsverletzung??
Das steht in den Bedingungen.
Bitte dort nachlesen.
Ein neuer Antrag muss von der Gesellschaft nicht angenommen werden. Ein neuer Antrag ist aber auch keine Kündigung des Altvertrags durch den Versicherungsnehmer.
Vertreter fragen, die wissen das und leben von Provision von laufenden Verträgen. Kündigungnen können die auch nicht gebrauchen.
Viele Grüße
Elawitt

Hallo,

also nehmen wir mal an, die Gewichtszunahme ist wie eine „Krankheit“ zu sehen, sprich Übergewicht oder so, dann dir deine PKV nicht kündigen.

Auch die VErletzung der Vorvertraglichen Anzeigepflicht wird wohl nicht mehr geprüft, da du seit 11 Jahren bei der gleichen Gesellschaft bist, richtig?!

Du möchtest eine Höher-, bzw. Besserversicherung haben, da ist eine neue Gesundheitsprüfung unumgänglich.

Nein, muss man nicht melden. Wenn die Darstellung so den Tatsachen entspricht, ist auch keine Kündigungsmöglichkeit für den Versicherer gegeben.

Allerdings würde ich einfach vorher mal anfragen, ob der neue Antrag beim gegenwärtigen Körpergewicht überhaupt Sinn macht. Es gibt allerdings (schlechte) Versicherungen, die eine solche Frage stur mit „Antrag stellen!“ beantworten.

Wenn ein solcher Antrag abgelehnt oder nur mit Zuschlägen „angenommen“ wird (wovon ich hier ausgehe), ergibt sich daraus eine entsprechende Wahrheitspflicht beim Abschluss anderer Versicherungen, die im Antrag nach abgelehnten oder unter Erschwernis angenommenen Anträgen auf Leib und Leben fragen.

Ich würde in einer solchen Situation einen Versicherungsvermittler hinzuziehen, der den aktuellen Antrag anonym stellt (mit erfundenen Personen- aber zutreffenden Gesundheitsdaten, soweit diese nicht eindeutigen Rückschluss zulassen). Daraus lässt sich dann die Reaktion der Versicherung ablesen, anhand derer Du Dir überlegen kannst, ob Du ein solches Angebot überhaupt annehmen würdest.

Hallo Sandy,

Du hast ja jetzt einen höheren Versicherungsschutz beantragt, daher musst Du auch eine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen. Dein „alter“ Schutz bleibt davon verschont! Kündigen kann man Dir den nicht!

Aber Du wirst wahrscheinlich aufgrund Deines Gewichtes entweder einen Ausschluss für Adipositas und Folgen( also Bluthochdruck u.ä) bekommen oder einen Risikozuschlag!

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen!

LG
Claudia

Hallo Sandy,

melden hätten Sie es nicht müssen,es gibt deswegen keinerlei Ärger und für den bis jetzt bestehenden Versicherungsschutz keinen Beitragszuschlag - die Gewichtszunahme ist sozusagen das Risiko der Versicherung.

Wenn Sie den Versicherungsschutz mit der sogenannten Chefarztbehandlung aufwerten wollen, hat die Versicherung das Recht, Sie nach Ihren Gesundheitszustand zu fragen, und evtl. einen Beitragszuschlag zu verlangen oder diese Chefarztbehandlung einfach nicht zu versichern, da ja der Versicherungsschutz „erhöht“ wird, und mehr Kosten auf die Krankenversicherung (Chefarzt) zukommen können.

Ich selbst war jetzt oft genug im Krankenhaus und kann gut auf die lauwarme Hand vom Chefarzt verzichten, wenn er überhaupt mal vorbeikommt. Die notwendigen Behandlungen und OP`S macht der sowieso nicht.

Noch was, lassen Sie sich keinen anderen Tarif wie den jetzigen bestehnden aufschwatzne, denn da könnte die Versicherung einen saftigen Zuschlag verlangen.

Also Antrag auf Chefarztbehandlung stellen, abwarten - wenns so nicht funktioniert, sich auf keinen anderen Tarif darauf einlassen.

Eine Kündigung ist in jeden Fall ausgeschlossen, dafür sind Sie ja in einer Versicherung, und nicht bei der Bank mit einem Sparvertrag. Sämtliche noch folgenden Erkrankungen hat Ihre Private Krankenversicherung zu zahlen, keine Angst.

Ich wünsche noch einen schönen Sonntag!

MfG -Leo!

Hallo, Sandy,

nein, die PKV kann Dir die seitherigen Leistungen nicht nehmen. Es kann aber gut sein, daß eine Besserstellung nicht möglich ist, oder nur mit einem großen Risikozuschlag für das Übergewicht.

Aber mehr kann nicht passieren. Du kannst also einfach versuchen, was dabei herauskommt.

Unter
www.pkv-netz.com/aktuell.htm kann man mehr nützliche Infos entnehmen.

Viel Glück!

Michael Rischer
www.pkv-netz.com

komplett ablehnen geht nicht. aber für die gewichtzunahme kannst du davon ausgehen, dass der versicherer einen risikozuschlag erheben wird, oder das „hinzubuchen“ nicht möglich sein wird.