Kann mir meine PKV kündigen?

Hallo Experten,
kann mir jemand sagen, ob ich Angst haben muss, dass mir meine Private Krankenvollversicherung kündigt, wenn ich irgendwann „zu teuer“ werde? Ich zahle regelmäßig meine Beiträge, diese haben allerdings letztes Jahr meine Krankheitskosten nicht mal zur Hälfte abgedeckt. Dieses Jahr lässt es sich ähnlich an, schon überlege ich, was ich mir noch „leisten“ darf… Freunde sagen, ich soll aufpassen, dass man mich nicht „rausschmeißt“.
Sind meine Befürchtungen berechtigt?
Danke für eine Antwort, Marietta

Hast Du beim Antrag der Anzeigepflicht Genügen getan und alle Vorerkrankungen angegeben? Waren alle Angaben wahrheitsgemäß? Zahlst Du immer Deine Beiträge?

Dann lehn Dich entspannt zurück - das wird nicht passieren! Du bist zwar teuer, aber das ist nun mal Pech für die KV.

Frank Wilke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Private Krankenvollversicherung kündigt, wenn ich irgendwann

„zu teuer“ werde?

Was erlauben sich deine Freunde ! Ich gebe das von ThM weitergegebene
Zitat von Dieter Nuhr nochmals weiter: "Wer keine Ahnung hat, soll einfach mal die Fresse halten " !

Gruß an deine ahnungslosen Freunde

ANTWORT:

§ 14 der MBKK (Musterbedingungengen / Allg. Versicherungsbedingungen der Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicehrung) regelt das eindeutig:

§ 14 MBKK Kündigung durch den Versicherer

(1) Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht in der Krankheitskostenversicherung,
wenn die Versicherung ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen
Krankenversicherungsschutz ersetzen kann. Dies gilt auch für eine Krankenhaustagegeldversicherung,
die neben einer Krankheitskostenvollversicherung
besteht.

(2) Liegen bei einer Krankenhaustagegeldversicherung
oder einer Krankheitskostenteilversicherung
die Voraussetzungen nach Abs. 1 nicht vor, so kann der Versicherer das Versicherungsverhältnis nur innerhalb
der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres
kündigen.
(3) Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt.
(4) Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.

DAS ALLES GILT ABER NUR, WENN DU BEI DER ANTRAGSTELLUNG WAHRE UND VOLLSTÄNDIGE ANGABEN GEMACHT HAST UND IMMER SCHÖN DEINEN BEITRAG ZAHLST!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

HI Marietta,

wie schon unten gesagt, rausschmeissen können sie Dich nicht. Aber prüfen, ob die ganzen Behandlungen medizinisch notwendig sind, schon.

Es kann also gut möglich sein, dass Du einmal Atteste vorlegen oder Dich untersuchen lassen musst. Wenn es dann heisst: „ist medizinisch nicht notwendig, zahlen wir nicht“ ist der Ärger programmiert. Auch Ärzte wollen nun mal leben und behandeln gerade bei Privatpatienten, sagen wir mal „intensiver“. Das ist manchmal notwendig, manchmal sinnvoll und manchmal geschäftstüchtig.

Deshalb sollte man gerade als Privatpatient immer im Hinterkopf haben, dass man nicht nur Patient, sondern auch Kunde ist beim Arzt!

Es schadet also nie, wie Du mal darüber nachzudenken, ob wirklich alle Behandlungen notwendig sind. Natürlich solltest Du dabei unbedingt auch Deine Ärzte miteinbinden und nicht einfach alle Tabletten wegwerfen. Aber Nachdenken und Nachfragen ist nie verkehrt!

Schöne Grüße, Bernhard