Kann mitarbeiter einer firma hier belangt werden?

hallo,

ich habe mal eine frage zu folgender etwas komplizierter konstellation:

der vertreiber eines produktes hat mit dem führen der kundenkorrespondenz einen dienstleister beauftragt, der im namen und im auftrag des vertreibers die kundenkorrespondenz betreibt.

kundenanfragen gehen zunächst beim vertreiber des produktes ein, werden von diesem mit einem bearbeitungshinweis versehen und an den dienstleister weitergeleitet.

nun liegt eine konkrete reklamation eines kunden zum produkt des vertreibers beim dienstleister vor und wird dort bearbeitet.

von einem familienmitglied der reklamierenden person erhält der vertreiber des produktes zeitgleich eine allgemeine anfrage zu einer reklamation mit gleichem sachverhalt. da familienname, zeitpunkt, produkt und sachverhalt übereinstimmen, ist davon auszugehen, dass es sich um den gleichen fall handelt. diese anfrage wird daher vom vertreiber, bei dem die anfrage zunächst eingeht mit dem bearbeitungshinweis „mit bestehendem fall zusammenführen“ versehen. der dienstleister nimmt die anfrage des familienmitgliedes in den bestehenden vorgang auf und kontaktiert mit der antwort die person, seitens der die reklamation ursprünglich besteht.

was der dienstleister und auch der vertreiber des produktes nicht wussten: die allgemeine anfrage des familienmitgliedes zu einer reklamation bezog sich nicht wirklich auf die bestehende reklamation der ursprünglich reklamierenden person. zumindest ist dies die aussage des familienmitgliedes, das nun eine strafanzeige wegen verstoßes gegen das datenschutzgesetz gegen den antwortenden mitarbeiter des dienstleisters erstattet hat. dieser hätte demnach nicht die ursprünglich reklamierende person über die anfrage des familienmitgliedes zu einem gleich gelagerten sachverhalt und dem gleichen produkt informieren dürfen.

frage: inwieweit liegt hier ein verstoß vor und wer genau kann hier belangt werden? welche strafe ist zu erwarten?

vielen dank,

martin

Hier handelt es sich m.E. um einen fahrlässigen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz - siehe hier http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bdsg_1…, zur Strafe siehe dort §§ 43 + 44.

danke!

und wer kann ihr bestraft werden? nur der mitarbeiter persönlich?

Kann ich nicht sagen - da müsste 'ne Menge geprüft werden. Müsste ein Datenschutz-Spezi beantworten! Sorry!