Schönen guten Tag!
Wenn ein Erbe in Form einer Immobilie unter Erben geteilt werden muss, so muss es ja zunächst liquidiert werden. Diese Liquidation stellt ja eine „ordnungsgemäße Verwaltung“ dar, zu deren Mitwirkung die Erben gesetzlich verpflichtet sind.
Kann ein Erbe eine Bedingung an diese Mitwirkung knüpfen?
(Also z.B. wenn er sagt, er unterschreibt den Kaufvertrag nur, wenn…)
Oder andersrum, kann die *bedingungslose* Mitwirkung des Miterben eingeklagt werden?
Gibt es eine Möglichkeit, Immobilienverkaufserlöse aus dem Nachlass auf ein Konto zu parken, das von staatlicher Hand geführt wird (auf das also die Erben selbst keinen Zugriff haben), sodass alle Erben sicher sein können, nach Liquidation ihren Erbanteil auch wirklich zu erhalten (und nicht von den Miterben verweigert oder weggeschnappt zu bekommen)?
Dankeschön schonmal!