Kann/muss Urlaub ausbezahlt werden?

Moin Zusammen,

der Fall gestaltet sich so:

Der AN wurde im Februar 09 bei einer Stadtverwaltung eingestellt. Die Probezeit wurde auf 6 Monate vereinbart. Während der Probezeit genehmigt der AG keinen Urlaub.
Nun wurde der AN unter zum Ende der Probezeit gekündigt - zum Monatsende Juli 09.

Der AN ist nun bis 31.07. arbeitsunfähig.

Der AN hat sich pro Monat 2 Urlaubstage erarbeitet - also 12 U-Tage.

Was passiert nun mit dem Urlaubsanspruch durch die Arbeitsunfähigkeit?
Den Urlaub antreten kann er ja nun nicht (geplant war regülär vom 03.08. - 21.08.) - muss der Urlaub ausbezahlt werden?
Und wenn ja? Zum normalen Stundensatz, den der AN hatte?

Viele Grüße

Denkzettel

Hallo,

muss der Urlaub ausbezahlt werden?

Ja.
http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuerrecht/url…

Und wenn ja? Zum normalen Stundensatz, den der AN hatte?

MW der Durchschnitt der letzten 13 Wochen. Bin da aber nicht ganz sicher, ob das nur für das Urlabusentgelt gilt, oder auch für die Urlaubsabgeltung.

ms

Hallo

MW der Durchschnitt der letzten 13 Wochen. Bin da aber nicht
ganz sicher, ob das nur für das Urlabusentgelt gilt, oder auch
für die Urlaubsabgeltung.

Beides identisch.

Gruß,
LeoLo

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:smile:

Danke Euch beiden!

Einen schönen Sonntag wünsche ich!

Gruß

Denkzettel