Moin Zusammen,
der Fall gestaltet sich so:
Der AN wurde im Februar 09 bei einer Stadtverwaltung eingestellt. Die Probezeit wurde auf 6 Monate vereinbart. Während der Probezeit genehmigt der AG keinen Urlaub.
Nun wurde der AN unter zum Ende der Probezeit gekündigt - zum Monatsende Juli 09.
Der AN ist nun bis 31.07. arbeitsunfähig.
Der AN hat sich pro Monat 2 Urlaubstage erarbeitet - also 12 U-Tage.
Was passiert nun mit dem Urlaubsanspruch durch die Arbeitsunfähigkeit?
Den Urlaub antreten kann er ja nun nicht (geplant war regülär vom 03.08. - 21.08.) - muss der Urlaub ausbezahlt werden?
Und wenn ja? Zum normalen Stundensatz, den der AN hatte?
Viele Grüße
Denkzettel
