Hi
da empfiehlt sich ein Blick in die örtlichen Satzungen, insbesondere des Bebauungsplanes.
Dort steht, ob und wie ein Grundstück einzufrieden ist.
Bei uns (gute Nachbarschaft) wurde das informell so geregelt, dass der, der einen Zaun will ihn baut und auch bezahlt. Wenn beide sich einigen, dann werden die Kosten geteilt.
kann ein nachbar einen zaunbau bei seinen entsprechenden
nachbarn, die seine entsprechend linke seite dicht machen
muessen, erzwingen?
wenn ja, habt ihr §'n fuer mich, wo ich mich belesen kann,
wenn nein, habt ihr auch hier §'n fuer mich, die dies
untermauern?
In Nordrhein-Westfalen ist das im Nachbarrechtsgesetz geregelt, und zwar dort in den §§ 32-39. Vorbehaltlich einiger Ausnahmen und Besonderheiten ist das Grundprinzip, dass die Eigentümer benachbarter Grundstücke eine Einfriedung gemeinsam herstellen und auch gemeinsam bezahlen müssen, sofern es einer der Eigentümer verlangt. Mit dem Satzungsrecht der betroffenen Gemeinde oder der Bebauungsplanung hat die Frage erstmal nichts zu tun.
Was die übrigen Bundesländer angeht, so würde ich vermuten, dass es dort ähnliche Nachbarrechtsgesetze mit vergleichbaren Inhalten gibt. Müßte man mal recherchieren.