Hallo Ihr Rechtsexperten !
Nach dem notariellen Kaufvertrag kam ein Schreiben vom Notar,dass der Kaufpreis auf das Treuhandkonto der Bank überwiesen werden soll damit der Notar von der Löschungsbewilligung Gebrauch machen darf.
Der Verkäufer hat dazu sein schrftl. Einverständniß gegeben.
Würde ich als Käufer den Kaufpreis an die Bank überweisen,hätte ich als erstes den Notarvertrag nicht erfüllt „Kaufpreis ist auf das Konto des Veräußerers zu entrichten“ und zweitens gegen die Klausel des Gkv „Sämtliche im Zusammenhang mitdem Abschluß des Vertrages unter den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen sind beurkundungspflichtig.Bei einem Verstoß ist der Vertrag unwirksam.“ verstoßen.
Also entweder ich überweise den Kaufpreis an die Bank,dann ist das Grundstück lastenfrei,aber nicht meine oder ich zahle an den Käufer,dann ist das Grundstück meine,aber nicht lastenfrei.
Seht Ihr das auch so? Wie soll ich mich verhalten?
Dank im Voraus.
Hallo,
ist die Bank die Bank des Verkäufers oder die Bank des Notars?
Grüße
Hallo,
ist die Bank die Bank des Verkäufers oder die Bank des
Notars?
Es ist die Bank,welche noch aldem Verkäufer vor Jahren einen Kredidt auf das Grundstück gegeben hat -steht als Belastung in Abt.III .
(PS.Der von mir geschilderte Fall ist nur eine Möglichkeit eines Im.-kaufvertragsszenario in dem „ich“ mich als möglicher Käufer eingesetzt habe).
Grüße
wenn es die Bank des Verkäufers ist, dann ist es kein Problem auf dieses Konto zu zahlen. Nach Kaufpreiszahlung gibt die Bank dann die Löschungsunterlagen an den Notar, dieser legt sie dem Grundbuchamt vor mit dem Antrag die Grundschuld(en) löschen zu lassen. Der Notar macht dann die Auflassung und gibt diese eine Ausfertigung dem Grundbuchamt und der Käufer wird als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen und die Grundschuld(en?) werden dann wie gesagt gelöscht.
Ich hoffe weitergeholfen zu haben.
Grüße