Kann oder muss man GWGs sofort absetzen?

Hallo Wissende,

es gibt doch geringwertige Wirtschaftsgüter bis EUR 410,- netto. Ich wüsste gerne, ob man diese sofort im gleichen Jahr abschreiben MUSS oder KANN.

Sprich: Wenn man einen Laptop für EUR 399,- kauft, kann man ihn trotzdem über 3 Jahre abschreiben, weil einem das so besser zusagt? Oder geht das nicht?

Wie sieht es mit Möbeln aus? Zählt hier der Preis jedes einzelnen Postens, oder muss man den Preis für einen kompletten Schrank ansetzen? (Ich denke hier an einen IKEA-Schrank, bei dem ja keines der Einzelteile über EUR 410,- kostet, der gesamte Schrank aber durchaus über dieser Summe liegen kann.)

Bitte macht mich doch mal schlau, im Konz finde ich diese Antwort nicht.

Schöne Grüße

Petra

es gibt doch geringwertige Wirtschaftsgüter bis EUR 410,-
netto. Ich wüßte gerne, ob man diese sofort im gleichen Jahr
abschreiben MUSS oder KANN.

Kann man machen. Siehe § 6 Abs. 2 ff EStG.

Sprich: Wenn man einen Laptop für EUR 399,- kauft, kann man
ihn trotzdem über 3 Jahre abschreiben, weil einem das so
besser zusagt? Oder geht das nicht?

Kann man machen, siehe Logik aus 1. Antwort.

Wie sieht es mit Möbeln aus? Zählt hier der Preis jedes
einzelnen Postens, oder muß man den Preis für einen
kompletten Schrank ansetzen? (Ich denke hier an einen
IKEA-Schrank, bei dem ja keines der Einzelteile über EUR 410,-
kostet, der gesamte Schrank aber durchaus über dieser Summe
liegen kann.)

Wer ihn zusammenbaut, ist doch egal. Was zählt, ist die Definition „Wirtschaftsgut“, womit auch die Verkehrsauffassung gemeint ist. Sonst könnte man ja vielleicht auch Autos gedanklich in Kleinstteile usw. zerlegen und fragen, was nu mit Abschreibung…

Also bitte ganze Schränke ins Anlagevermögen buchen!

Bitte macht mich doch mal schlau, im Konz finde ich diese
Antwort nicht.

Ich dachte es mir doch schon immer: Der Konz ersetzt nicht das gute alte Einkommensteuergesetz nebst Richtlinien und Erlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald