Kann Partnerin nach Heirat in GKV

… Familienversicherung aufgenommen werden?
Hallo,

ich bin seit 22 Jahren von meiner Ehefrau geschieden
mit der ich aber seit 20 Jahren wieder in einer Partnerschaft zusammenlebe.
Sie war bis 2008 sebständig und bei einer PKV Krankenverschert bis 2001 dann wurde ihr gekündigt da sie wegen schlechten Umsätzen die Beiträge nicht mehr bezahlen konnte und ist seitdem nicht nmehr Krankenversichert was natürlivh bei einem Alter von 60 Jahren ein Unding ist.
Ich dachte mir dass ich sie wieder heirate sodass ich sie in meiner GKV mit anmelden kann aber der Berater von meiner GKV sagte mir dass die letzte KV nähmlich die PKV, Beiträge von 2009 zurückforden könnte da das Gestz es so vorgegeben hatte.
Jetzt frage ich mich mit welchem Recht da die PKV ihr schon vor 11 Jahren gekündiglt hatte.
Kann mich jemand der sich sehr gut in dieser Angelegenheit auskennt kompetent beraten?

Viele Grüße.

Hallo,
zuerst die ganz gute Nachricht:

Mit Heirat ist die Dame wieder krankenversichert und zwar gratis (vorausgesetzt, sie hat keine Einkünfte von mehr als 375 EUR).

Zum Thema Beitragsnachzahlung sieht es aber auch gut aus: Seit 1.1.2009 haben wir Versicherungspflicht für alle, die der PKV zugerechnet werden. Wenn sie sich jetzt privat versichern wollte, müsste sie Strafbeiträge nachzahlen, das wäre immerhin weniger als die vollen Beiträge. Das sieht das Gesetz ausdrücklich vor und hat sich nicht die böse PKV ausgedacht.

Aber da sie jetzt familienversichert wird, kommt gar keine PKV ins Spiel. Die Chance ist sehr gross, das da nie mehr was kommt.

Schwein gehabt !

Barmer

P.S. Möglicherweise gibt es noch uralte Forderungen, vielleicht sogar Titel der alten PKV. Dies Thema hat aber nichts mit der neuen Versicherung zu tun.