Kann per Antrag zur Geschäftsordnung ein TOP eliminiert werden?

Hallo!

Mich würde interessieren, ob es möglich ist, in der Mitgliederversammlung eines Vereins einen Antrag zur Geschäftsordnung zu stellen, dessen Inhalt es ist, dass über ein fristgerecht angemeldetes TOP (mit Beschlussvorlage) NICHT im Rahmen der Mitgliederversammlung entschieden wird. Das würde dazu führen, dass ein TOP sozusagen über den Antrag zur Geschäftsodnung von der Tagesordnung eliminiert wird, sofern mehr als 50 % der Mitglieder dafür stimmen.
Mich würde interessieren, ob so ein Vorgehen rechtens wäre.
Bitte möglichst eine Literaturstelle/Urteil o.ä. dafür angeben.
Danke!
Viele Grüße
A. Rauch

Hallo,

darüber müsste die Satzung bzw. die Geschäftsordnung der Versammlung Auskunft geben, das ist meines Wissens nicht durch das BGB-Vereinsrecht vorgegeben.
Ich kenne in unserem Verein die Möglichkeit, die Nichtbehandlung bzw. den Verweis an ein anderes Gremium als Geschäftsordnungsantrag zu stellen. Darüber entscheidet dann die Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Gruß
hps