eine Frage, ich habe eine Wohnung komplett saniert. Dazu gehörte auch, dass sämtliche Tapeten entfernt wurden, die Wände neu verputz wurden und danach weiß gestrichen.
Sodass in Zukunft nur noch gestrichen werden muss,- wenn die Wände verschmutzt etc. sind.
Deshalb wäre es für mich als Vermieter auch gut, wenn das so bliebe und die Wände nicht tapeziert werden würden. Gibt es eine Möglichkeit für mich, zu verhindern,- dass die Mieter in Zukunft wieder tapezieren, oder müsste ich es so hinnehmen, wenn denn doch ein Mieter eine Tapete anbringen möchte? Wäre eine vertragliche Klausel wirksam oder würde das gar nichts bringen?
der Mieter hat bei der Gestaltung der Innenräume freie Hand. Eine solche Klausel bringt also nichts. Aber natürlich muß er die Wohnung zum Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen.
Hallo Buerger,
gute und wahrscheinlich nicht zu beantwortete Frage.
Ich würde eine individuelle Vereinbarung vom neuen Mieter schreiben lassen, etwa so:
Wir übernehmen die Wohnung renoviert und mit hochwertig gespachtelten Wänden in Q3 Qualität,
Bei einem evtl. späteren Auszug werden von uns angebrachte Tapeten Rückstandsfrei entfernt, die Wände werden wieder in Q3 Qualität an den Vermieter übergeben.
Die weiterhin erforderlichen notwendigen Schönheitsreparaturen trage ich/Mieter nach der aktuellen Rechtssprechung.
hilf mir mal eben.
Steht da nicht drin, dass die unangemessene Benachteiligung daher kommt, dass der Mieter die Tapeten entfernen und laufende Schönheitsreparaturen durchführen sollte?
wie baut man davon ausgehend eine Brücke, um zum überarbeiten und damit dem Zerstören, eines Sichtputzes zu kommen?
Das Urteil sehe ich als Laie etwas anders. Der BGH hebt als Benachteiligung hervor, dass der Mieter zum einen Schönheitsreparaturen turnusmäßig vornehmen soll, zum anderen aber diese in Form von Entfernen der Tapete wieder rückgängig machen soll. In einem langen Absatz wird sogar hypothetisch ausgeführt, dass der Mieter im Rahmen der Auszugsklausel hätte die Tapeten entfernen müssen, selbst wenn er sie kurz vorher im Rahmen der Renovierungsklausel angebracht hätte. (Dass die Renovierungsklausel an sich schon unwirksam ist, wird weiter unten ausgeführt aber darauf verwiesen, dass damit das ganze Konstrukt aus Regeln für den Mieter nicht transparent sei.)
Zum eigentlichen Frage: ich konnte keine Rechtsprechung (erfolgreich oder nicht nicht) zum Thema „Verbot von Tapete“ finden. Ich als Laie gehe nach den vorliegenden Urteilen aber davon aus, dass es wohl möglich ist, zu vereinbaren, dass bei Auszug der „Zustand der Wände, verputzt, reinweiß“ wieder herzustellen ist. Dafür sollte man aber auf Forderungen auf Schönheitsreparturen zu verzichten.
Wäre ich Vermieter, würde ich mich aber darauf einstellen, nach Mietende wieder zu verputzen / verputzen zu lassen, weil ich einen hohen professionellen Standard vom Mieter nicht verlangen kann. Und weil ich davon ausginge, dass ich das ohnehin nacharbeiten muss, würde ich die Miethöhe entsprechend gestalten und dieses Geld schon mal zurück legen …
dazu reicht es aber nicht aus, einfach nur eine separate Vereinbarung zu formulieren.
Die ständige Rechtsprechung des BGH verlangt, daß es echte VERHANDLUNGEN zwischen Vermieter und Mieter gegeben hat. Dafür darf der Vermieter nicht einfach eine (auch handschriftlich) vorformulierte Klausel benutzen.
Die Beweislast über echte, reale Verhandlungen liegt beim Vermieter. Mietvertrag - Individualvereinbarung, Vertragsklausel ausgehandelt? (promietrecht.de)
Falsche Abteilung, hät´s richtig bheißen sollen weil ich den schon geposteten Beitrag von mir wieder per „ausschneiden“ raus genommen habe.
Der sollte nämlich nicht an Dich sondern an Bürger79 gehen. ramses90
Oh jeh, das mit Miethöhe und dem gestalten der Miethöhe ist für mich leider nicht machbar. Denn dummerweise, liegt die Wohnung in Berlin. Ich hoffe nur,- dass der MIetendeckel möglichst bald gekippt wird. ..Hätte ich bloss die Finger vor der Sanierung gelassen.
Trotz allem, vielen DAnk für den Ratschlag,- In jeder anderen STadt wäre das machbar,- aber in Berlin,… Wir wissen es, in Berlin dauern auch Flughäfen sehr, sehr lange…
Das hofft meine Genossenschaft auch. Denn auch die steht vor dem gleichen Dilemma. Sie hat leere Wohnungen immer erst mal ein wenig saniert und modernisiert (in den 60er und 70er Jahren brauchte man zum Beispiel deutlich weniger Steckdosen als heute …). Die Mehreinnahmen werden seit Jahren in Neubauten gesteckt. Wie sich das entwickeln wird, ist noch immer nicht abschließend abzusehen.
Aber zu Deiner Frage: ja, manchmal möchten die Vermieter für ihre Wohnung einen hohen Standard haben und halten und die Mieter wissen es nicht zu schätzen und „verbrauchen“ die Wohnung. Und der Vermieter hat nicht unbedingt Unterstützung durch die Rechtsprechung, diesen Standard auch durchsetzen zu können.
Ich muss leider zugeben, dass sich mir der Zusammenhang zwischen beiden Fakten nicht erschießt.
So würde ich das nicht sehen. Wäre ich Inhaber und Vermieter von Wohnungen würde ich zusehen, dass die Miete mir nicht nur diesen und nächsten Monat die Butter auf dem Brot sichert, sondern auch die etwas selteneren aber trotzdem regelmäßigen Kosten wie Renovierungen vor der Neuvermietung deckt.
Und das hat für mich auch nichts mit Miethai zu tun, sondern nur mit kaufmännischem Denken. Wenn ich bei der Vermietung noch oben drauf legen müsste, weil ich regelmäßige Kosten nicht einplante, würde sich doch die ganze Vermietung nicht lohnen.
Ja, das ist wohl vom Verstand her auch das Richtige,…Nur leider, so dumm wie es klingt, hänge ich an dem Haus, Gehörte meinem Opa, meiner Tante etc. ich kenne es solange ich lebe, ich selbst lebe mit Unterbrechungen über 40 Jahre darin. Sonst hätte ich schon lange verkauft.
Ich Danke Dir aber für Deinen Rat und Deine ehrliche Meinung.
Bürger 79