Kann Regelinsolvenz beantragt werden?

Der Inhaber eines Reisebüros sieht seine Felle schwimmen. Er kann die nächsten Reisen die anstehen nicht mehr beim Reiseveranstalter buchen bzw. sie bezahlen. Gelten die Kunden, die die Reise schon vorweg gezahlt haben, als Gläubiger? Kann der Inhaber überhaupt Regelinsolvenz beantragen? Oder ist das schon Insolvenzverschleppung und strafbar?

Kann hier leider nicht helfen.

Hallo dpuenktchen,
natürlich kann der Inhaber eines Reisebüros Insolvenz anmelden. In dem Fall, da er selbstständig ist natürlich die Regelinso.
Die Unterscheidung, ob es sich um Insoverschleppung handelt ist von der Rechtsform des Unternehmens abhängig. Eine Insoverschleppung gibt es nur bei z.B. GmbH`s. Bei einer Einzelfirma gibt es sowas nicht.
Aber es kann natürlich, wenn Du z.B. arglistig noch das Geld eingenommen hast, obwohl Du wußtest, dass Du auf keinen Fall mehr Zahlungen leisten kannst, sehrwohl dazu führen, dass Dir die Schulden für diese Sachen, da es sich evtl. um eine Straftat handeln kann, nicht erlassen werden. Auch Schulden bei den Krankenkassen werden nicht erlassen und die Verfahrenskosten nur auf Antrag gestundet.
Ich kann Dir, falls es nicht zu hohe Beträge im Ganzen sind, nur von der Inso abraten. Die Geschichte läuft 6 + 1 Jahr + noch 3 Jahre länger in der Schufa. Das heißt, dass Dir 10 Jahre die Hände geknebelt sind. Keine Versicherung, außer Pflichtversicherungen, keine Telefon und Handyverträge, keine Lieferungen per Bankeinzug, meistens Wegfall der Bankkonten etc, etc. Ich rate Dir dringend, Dir Hilfe zu suchen. Vielleicht kannst Du Regelungen mit den Gläubigern treffen. Das ist, wenn es irgendwie geht, immer besser.Ist bei der Regelinso zwar keine Pflicht, aber kann man versuchen.
Wie hoch sind denn Deine Schulden so in etwa? Wenn Du magst, schreib mir noch mal.
Schau doch mal im Internet, ob in der Nähe die „Anonymen Insolvenzler“ von Attila von Unruh sind. Da bekommst Du auch wichtige Infos.
Ich hoffe, ich konte Dir ein wenig helfen.
Gruss

Die Kunden gelten als Gläubiger.

Insolvenzantrag kann vom Inhaber gestellt werden. Wenn die Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vorliegt, sollte so schnell wie möglich der Insolvenzantrag gestellt werden. Die Kunden, die bereits ihre Reise vorab bezahlt haben, werden diese ja dann auch nicht mehr antreten können, oder hat der Inhaber des Reisebüros die Gelder an die jeweiligen Hotels/Fluggesellschaften etc. weitergeleitet?

Eine 100%-ige Aussage bezüglich Strafbarkeit etc. kann ich leider nicht geben.

Ich hoffe, irgendwie eine befriedigende Beantwortung der Frage gegeben zu haben.