Kann der mit der Reparatur beauftragte Fachbetrieb (Beseitigung einer unbekannten Störung) erfolglose Arbeiten und Ersatzteile berechnen, wenn sich erst nach diesen mehrfachen vermeintlichen Fehlerbeseitigungen die richtige Störungsursache herausstellt?
Muß der Kunde nachweisen, daß der Fachmann den (tatsächlich preisgünstigeren) richtigen Suchweg hätte erkennen und wählen müssen, oder geht der beauftragte Fachmann in jedem Falle das Risiko ein, daß jeder Irrweg unbezahlt bleibt?
Hallo Gerhard,
die einzige allgemein gültige Aussage ist die, daß es keine allgemein gültige Aussage geben kann. Hinterher, wenn der Fehler also gefunden wurde, ist man immer schlauer und kann dann ohne weiteres einen Weg konstruieren, der unmittelbar vom Symptom zur Ursache geführt hätte.
Grundsätzlich erteilt der Kunde den Auftrag, einen bestimmten Fehler zu beseitigen. Ist der Fehler nach dem Tätigwerden der Werkstatt nicht beseitigt, hat die Werkstatt den Auftrag nicht erfüllt und damit auch keinen Anspruch auf Bezahlung. Es gibt aber Fehler, die z. B. nur sporadischg und bei bestimmten Betriebszuständen auftauchen und deshalb schwer zu finden sind. Man muß also letztlich den konkreten Einzelfall sehen.
Gruß
Wolfgang
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