Kann SBF-Binnen eingezogen werden?

Moin zusammen,

hatte heute meinen theoretischen Unterricht zum SBF-Binnen. Irgendwann im Laufe das Tages wurd ebeiläufig erwähnt das ab 2008 das UKW-Sprechfunkzeugnis für Binnengewässer rechtlich vorgeschrieben ist(auch wenn man keine Funkanlage an Bord hat). Also nochmal gut 300 Ocken wech… :wink:

Jetzt meine Frage:
Wenn ich ab 2008 ohn UKW-Zeugnis umherschippere (Ich habe keine Funkanlage an Bord)und erwischt werde was könnte mir drohen? Bzw. was hat man heute zu bezahlen wenn einen die Waschupo mit Funkgerät aber ohne Zeugnis erwischt?
Weiter die Frage, was passiert wenn ich mehrmals erwischt werden würde. Droht mir der Führerscheinentzug, Punktekonto, Nachprüfung, MPU oder muß ich halt jedesmal blechen aber ansonsten gut is?

Würde mich sehr interessieren wie das ganze gehandhabt wird, da mir nur bekannt ist das ein Alkoholvergehen an Flensburg gemeldet wird.

CU - Dominik

CU - Dominik

Hallo Dominik
Ich will es zum einen mal kurz machen:
Benutze kein genehmigungspflichtiges Funkgerät ohne Genehmigung.

Zum anderen:
Eventuell ist es auch kein Problem der Wasserschutzpolizei oder wie das heißt, sondern der Bundespost, oder heute der RegTP oder wie das heißt.
Du weißt ja auch gar nicht, was im Funkverkehr gesagt werden muß und was nicht, in anderen Worten, Du fällst sofort auf, mit Deinem Gesülze über mehrere zig Kilometer. Einen korrekten Rufnamen, falls erforderlich, hast Du auch nicht.

Mit den Kursusgebühren bin ich auch nicht einverstanden; Ich meine, man kann sich auch selbst alles gut zuhause beibringen.
Dann entstehen nach meiner Vermutung auch noch laufende Kosten, welche mich an der nützlichen Anwendung im kleinen Bereich zweifeln lassen.

Wie siehts denn mit der Anwendung eines normalen Handys aus?

MfG
Matthias

Moin,

Ich will es zum einen mal kurz machen:
Benutze kein genehmigungspflichtiges Funkgerät ohne
Genehmigung.

Will ich doch garnicht - ist mir auch klar als alter CB-Funker… :wink:

Zum anderen:
Eventuell ist es auch kein Problem der Wasserschutzpolizei
oder wie das heißt, sondern der Bundespost, oder heute der
RegTP oder wie das heißt.

In dem Fall ist aber die Waschupo der Erfüllungsgehilfe oer wie auch immer man dazu sagen will, denn die RegTP hat ja keine eigenen Boote um damit auf dem Rhein die Schiffe zu kontrollieren und so machen es halt die Männer in Blau…

Du weißt ja auch gar nicht, was im Funkverkehr gesagt werden
muß und was nicht, in anderen Worten, Du fällst sofort auf,
mit Deinem Gesülze über mehrere zig Kilometer. Einen korrekten
Rufnamen, falls erforderlich, hast Du auch nicht.

Ok, das mit dem Rufnamen akzeptiere ich, aber was gesagt werden muß kann ich ja jederzeit lernen…

Wie siehts denn mit der Anwendung eines normalen Handys aus?

Auf Binnengewässern sehe ich da auch keinerlei Probleme, man sollte auch auf dem Bodensee überall genügend Empfang haben um damit im Notfall Hilfe holen zu können. Dagegen spricht ja nichts.

Mir gings aber ursprünglich darum was eben einem passieren kann, wenn man kein Funkgerät und kein Funksprechzeugnis vorweisen kann obwohl es augenscheinlich ab 2008 Vorschrift sein soll.

CU - Dominik

Hi!

Also nochmal gut 300 Ocken wech… :wink:

300 ???

Meines Wissens liegt die Prüfungsgebühr für das UBI bei etwa 75 Euro.

Ist der Besuch eines Kurses denn auch Vorschrift? Oder reicht da nicht das Selbststudium per Buch?

Grüße
Heinrich

Hallo Dominik,

Mir gings aber ursprünglich darum was eben einem passieren
kann, wenn man kein Funkgerät und kein Funksprechzeugnis
vorweisen kann obwohl es augenscheinlich ab 2008 Vorschrift
sein soll.

die ursprünglich für 2008 vorgesehene Verknüpfung von SBF und Funksprechzeugnis ist vom Tisch. Wenn kein Funkgerät an Bord ist brauchst Du euch kein Funksprechzeugnis. Ein Funkgerät an Bord ist nicht vorgeschrieben.

Ist allerdings ein Funkgerät an Bord braucht der Schiffsführer ein entsprechendes Zeugnis (bisher konnte auch eine andere Person an Bord, die nicht Schiffsführer war, dieses Zeugnis besitzen.

Im Binnenbereich ist es meines Erachtens denkbar statt einem Funkgerät ein Handy mitzuführen, auf See halte ich das aus Sicherheitsgründen nicht für akzeptabel. Hier werden also die Skipper ab 2008 kaum noch auf (mindestens) das SRC verzcihten können.

Gruß
Werner

1 Like

Moin,

die ursprünglich für 2008 vorgesehene Verknüpfung von SBF und
Funksprechzeugnis ist vom Tisch. Wenn kein Funkgerät an Bord
ist brauchst Du euch kein Funksprechzeugnis. Ein Funkgerät an
Bord ist nicht vorgeschrieben.

Alles klar, danke für die Info - damit ist wieder eine Unklarheit vom Tisch…

Ist allerdings ein Funkgerät an Bord braucht der Schiffsführer
ein entsprechendes Zeugnis (bisher konnte auch eine andere
Person an Bord, die nicht Schiffsführer war, dieses Zeugnis
besitzen.

Nun das ist auch einleuchtend und akzeptiere dies voll und ganz. Wer funken will soll´s auch können.

Im Binnenbereich ist es meines Erachtens denkbar statt einem
Funkgerät ein Handy mitzuführen, auf See halte ich das aus
Sicherheitsgründen nicht für akzeptabel. Hier werden also die
Skipper ab 2008 kaum noch auf (mindestens) das SRC verzcihten
können.

Auch das ist absolut verständlich, wo ich in Binnengewässern meistens in Landnähe bin, kanns auf See schon anders aussehen und mit Handyempfang ist dann Essig…

Also danke nochmal für die Auskunft.

CU - Dominik

Hallo,

Im Binnenbereich ist es meines Erachtens denkbar statt einem
Funkgerät ein Handy mitzuführen, auf See halte ich das aus
Sicherheitsgründen nicht für akzeptabel. Hier werden also die
Skipper ab 2008 kaum noch auf (mindestens) das SRC verzcihten
können.

Auch das ist absolut verständlich, wo ich in Binnengewässern
meistens in Landnähe bin, kanns auf See schon anders aussehen
und mit Handyempfang ist dann Essig…

neben den Empfangsmöglichkeiten sollte auch beachtet werden, dass ich mit dem Handy nur jemanden anrufen kann, dessen Telefon-Nummer mir bekannt ist. Ein Anruf an „das Containerschiff auf ca. Position xy“ oder ein Notruf „an alle“ ist damit schlecht absetzbar. Auch kann ich keine Notrufe empfangen!

Auf ein Seeschiff gehört deshalb, auch in unmittelbarer Küstennähe immer mindestens ein UKW-Sprechfunkzeugnis (und damit zwingend auch ein mindestens ein SRC). Warum das zwingend der Skipper haben muss ist mir allerdings nicht einleuchtend, eigentlich ist es doch fast besser, wenn sich der Skipper im Notfall um das Schiff kümmern kann und ein „Funker“ das Funkgerät bedient.

Gruß
Werner

Moin,

neben den Empfangsmöglichkeiten sollte auch beachtet werden,
dass ich mit dem Handy nur jemanden anrufen kann, dessen
Telefon-Nummer mir bekannt ist. Ein Anruf an „das
Containerschiff auf ca. Position xy“ oder ein Notruf „an alle“
ist damit schlecht absetzbar. Auch kann ich keine Notrufe
empfangen!

Das ist allerdings wahr - bei Küsten- bzw. auf hoher See finde ich es auch absolut notwendig…

Warum das
zwingend der Skipper haben muss ist mir allerdings nicht
einleuchtend, eigentlich ist es doch fast besser, wenn sich
der Skipper im Notfall um das Schiff kümmern kann und ein
„Funker“ das Funkgerät bedient.

Tja, das wird wieder wie so oft daran liegen das solche Entscheidungen von Leuten getroffen werden die nur noch selten an der Basis und in der Praxis arbeiten und daher kaum einen Blick für die wirklich vorkommenden Dinge haben…

CU - Dominik