Kann schwerbehindert dass kindermisshandlen

… gekündigt
Zu erst ich mich entschuldige das mein schreibe auf deutsch nicht Perfekt.
Liebe Leser
Mein Sohn ist ein schulhort das die schulhorleiter die kinder misshandel. Sie hat Straffarbeit für die kinder gemacht tonnenweiße ein kind hat sie eine Ohrfeige gemacht und andere hat sie in bauch geboxt, als die vorsitzende des forderverein gewust hat sie sofort gekündigt, Aber jeztz sagts Sie das sie nicht gekündigt darf weil Schwerbehindert ist und für das braucht die zustimmung des integrationa amts ist wirklich so das des rechtes der kinderwohl nicht wichtig sind. mein Sohn wird nur mit straffarbeit bestrafft aber er hat gesehen das kinder mit ohrfeige und geboxt. als Sie die frau weg war hat geredet. (Ich wünsche wirklich niemand solche erfahrung). und als in die schule diskutiert gesagt das sie Vielleicht zuruck kommt. Hat mein sohn mit 8 jahre ein nervenzuzamenbruch
Sind wirklich Schwerbehindert menschen so besondert das niemals gekündigt darf?
Ich bitte Hilfe was kann ich mache?
Bitte

Hallo, besorgte Bürger,

ich danke für Ihre Anfrage und ich denke, dass ich Sie verstanden habe.

Auch Schwerbehinderte können gekündigt werden, aber für ihre Kündigung gelten sehr strenge Maßstäbe. Das bedeutet, dass ihre Kündigung erschwert ist.
Wenn ihre Kündigung zurück genommen wurde, gibt es andere Möglichkeiten sie zur Verantwortung zu ziehen. Das begann in diesem Falle sicher mit einer Abmahnungen der noch mehrere Abmahnungen folgen können. Der Hortleiterin ist mit Sicherheit verboten worden, derartige Misshandlungen weiterhin vorzunehmen.
Wenn sie trotzdem die Misshandlungen fortsetzt, müsste sie entlassen werden.
Ich schlage Ihnen vor, sich mit den Eltern anderer Hortkinder zu beraten was man machen kann. Wenn die Kinder immer noch misshandelt werden, dann erstatten Sie eine Anzeige. Außerdem empfehle ich Ihnen, sich an das Jugendamt zu wenden. Wenn Sie mit Ihrem Kind beim Arzt waren, dann beschreiben Sie dem Arzt diese Zustände.

Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Manni

Hallo Betroffene,
auch schwerbehinderte Menschen haben keine Narrenfreiheit und dürfen somit auch andere nicht drangsalieren bzw. misshandeln, schon garnicht Kinder. Bei einem bekannten Vorfall würde ich mit den bekannten Fakten bei dem zuständigen Versorgungsamt vorsprechen. Die können vielleicht Tipps und Hinweise geben. Eventuell kann auch das Jugendamt hilfreich sein. Wichtig erscheint mir bei dieser Geschichte, das man die Fakten ohne Emotionen zur Kenntnis bringt und auf Abhilfe drängt.
Ich bin kein Fachmann auf diesem Gebiet, aber mein Bauchgefühl würde mich die beschriebene Vorgehensweise ausführen lassen. Viel Erfolg und mich interessiert der Ausgang.