Kann sich eigentlich jeder als Immobilienmakler selbständig machen, oder ist dafür eine Zulassung, Ausbildung oder ähnl. rechtlich notwendig?
Kann sich eigentlich jeder als Immobilienmakler selbständig machen, oder ist dafür eine Zulassung, A
Ja, jeder der die Voraussetzungen für die Erlaubnis nach §34c GewO erfüllt.
Kann sich eigentlich jeder als Immobilienmakler selbständig
machen, oder ist dafür eine Zulassung, Ausbildung oder ähnl.
rechtlich notwendig?
Hallo,
grundsätzlich ist das möglich. Gewerbeschein § 34c GeWOrd beantragen. Aber ohne Ausbildung kann man nicht arbeiten. TIPP: Solide Ausbildung beim Makler machen.
Gruß
Kann sich eigentlich jeder als Immobilienmakler selbständig
machen, oder ist dafür eine Zulassung, Ausbildung oder ähnl.
rechtlich notwendig?
Hallo,
es ist tatsächlich so, dass Sie keinerlei Ausbildung brauchen. Sie müssen lediglich zum Gewerbeamt und sich dort eine Gewerbeerlaubnis besorgen, ist aber keine Sache!
Ich selbst habe auch keine klassische Ausbildung. Ich habe lediglich einen fernkurs am IMI (ImmobilienInstitut Pachowsky) absolviert, eigentlich mehr für mich. Ich bin selbst´gerade auf Jobsuche, und die verläuft mehr als schlecht. Also vielleicht trauen sie sich ja den Schritt alleine schon zu! Kleiner Tip: Für den Fall, dass sie Interesse daran hatten: Das Existenzgründungsseminar, was von der IHK angeboten wird können sie sich sparen!
Ich hoffe, ich konnte behilflich sein!
MfG
Hallo erregano,
leider kann sich jeder Makler nennen, der polizeilich und steuerlich unbescholten ist. Er braucht nur eine Erlaubnis nach § 34c vom Ordnungsamt der Kommune. Ich hoffe, dass sich dieses demnächst durch eine EU-Reform ändert.
Mit freundlichen Grüssen
Ulf Zwilling
Zwilling Immobilien
Kann sich eigentlich jeder als Immobilienmakler selbständig
machen, oder ist dafür eine Zulassung, Ausbildung oder ähnl.
rechtlich notwendig?
Hallo Erregano,
in Deutschland gibt es keine besonderen Vorschriften um den Beruf des Immobilienmaklers auszuüben bis auf eine behördliche Genehmigung (§ 34c Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer der GewO).Diese setzt vorraus das du in geordneten Verhältnisse lebst und nicht vorbestraft bist.Günstig ist es sich einem Franchiseunternehemen anzuschließen,wo du eine Ausbildung erhältst und über das notwendige Know How sei es das Dokumentensystem,Software sowie Immobilien aus einer Datenbank.
mit freundlichen Grüßen
M.Giese
Regionalmanager
Ackon Immobilien
http://www.ackon.de
Hallo,
wie schon ausgeführt, ist der § 34c GewO zu beachten.
Noch besteht darüber hinaus keine weiter Verpflichtung.
Wer den 34c hat, behält ihn für immer - ggf. kann er vorübergehend ruhend gestellt werden.
Im Grunde sind wir aktuell in einer Phase der Wiedereinführung von „Zünften“, d.h. der „Staat“ bürokratisiert immer mehr das komplette Leben. Aber das ist systemimmanent.
Wichtig ist noch zu wiessen, dass die Kosten der Beantragung von Gemeinde zu Gemeinde unterschielich sind. Es lohnt sich u.U. im Nachbarkreis die Betriebsstätte zu haben, das es dort eventuell billiger ist.
MfG
JOs
Kann sich eigentlich jeder als Immobilienmakler selbständig
machen, oder ist dafür eine Zulassung, Ausbildung oder ähnl.
rechtlich notwendig?
Kann sich eigentlich jeder als Immobilienmakler selbständig
machen, oder ist dafür eine Zulassung, Ausbildung oder ähnl.
rechtlich notwendig?
Hallo!
Hier bekommst Du weitere Informationen und unter dem folgenden Link kannst Du ein Buch „Immobilienmakler werden“ kostenlos downloaden:
http://www.immobilienmakler-werden-wie.de
Ausbildung zum Immobilienmakler!
Viele Grüsse und viel Erfolg