Kann sich Mieterin XY einen Hund holen?

Hallo =)

Also folgende Situation: Mieterin XY wohnt mit Freund zur Miete, hat eigentlich auch ein gutes Verhältnis zum Vermieter. Die Mieterin möchte schon seit längerer Zeit gerne einen Hund haben und hat auch Zeit dazu (dh der Hund würde jetzt zB nicht stundenlang bellen weil er alleine ist oder so).
Die Mieterin hat deshalb ihren Vermieter angerufen und gefragt, was dieser dazu meint, und er ist strikt dagegen („macht Dreck, ist laut…“ …hat wohl schlechte Erfahrungen gemacht).
Mieterin XY wird natürlich nochmal mit dem Vermieter reden, aber die Mieterin fragt sich jetzt, ob sie sich nicht trotzdem einen mittelgroßen Hund holen könnte, auch wenn der Vermieter beim nein bleibt?
Im Mietvertrag (das ist so ein Einheitsding) steht nur in der Hausordnung, die Erlaubnis des Vermieters müsse eingeholt werden, weiter oben steht aber, dass die Hausordnung mit der Unterschrift des Vertrages gar nicht anerkannt wird.

Also jetzt mal zusammengefasst:
Darf die Mieterin sich einen Hund holen, auch wenn sie bereits das ausdrückliche mündliche Verbot des Vermieters erhalten hat?
Wenn ja, welche Regelung gilt, wenn nichts dazu im Mietvertrag steht?
Gilt nicht vllt doch die Hausordnung?
Und kann der Vermieter die Mieter rauswerfen, oder unter einem Vorwand (in Anbetracht der Tatsache dass seine Schwiegereltern unter den Mietern wohnen und dadrunter die Mutter des Vermieters könnte sich der Mieter da irgendwie so einen Familien-Clan-Vermieter-Kleinkrieg vorstellen =/ --> Was bedeutet „Eigenbedarf“?)

Die Mieterin würde sich eigentlich gern den Ärger ersparen.

Ich weiß, das sind viele Fragen, würde mich also freuen, wenn ihr dennoch antwortet. Am besten ists natürlich, wenn die Mieterin irgendwelche richterlichen Beschlüsse in der Hand hätte (dazu: sie wohnt in Hessen).

Vielen lieben Dank für eure geopferte Zeit =)

Sternkind

P.S.: Die Eltern der Mieterin wohnen in der Nähe, könnte man eventuell das Schlupfloch nutzen, dass ihre Eltern Steuer für den Hund bezahlen offiziell und er bei der Mieterin nur „zu Besuch“ ist?

Im Mietvertrag (das ist so ein Einheitsding) steht nur in der

Hausordnung, die Erlaubnis des Vermieters müsse eingeholt
werden,

das ist eine der normalen formulierungen und auch in der form zulässig

weiter oben steht aber, dass die Hausordnung mit der
Unterschrift des Vertrages gar nicht anerkannt wird.

das verstehe ich nicht. der vertrag nennt eine hausordnung und widerruft diese sofort wieder?

Also jetzt mal zusammengefasst:
Darf die Mieterin sich einen Hund holen, auch wenn sie bereits
das ausdrückliche mündliche Verbot des Vermieters erhalten
hat?

wenn der vertrag erfordert, dass sie die erlaubnis benötigt, dann darf sich die mieterin natürlich einen hund „holen“, allerdings nicht in der wohnung halten.

Wenn ja, welche Regelung gilt, wenn nichts dazu im Mietvertrag
steht?
Gilt nicht vllt doch die Hausordnung?

dazu kommt es darauf an, welche formulierungen im mietvertrag zu dem thema stehen. so pauschal wüsste ich jetzt keine antwort drauf.

Und kann der Vermieter die Mieter rauswerfen, oder unter einem
Vorwand (in Anbetracht der Tatsache dass seine Schwiegereltern
unter den Mietern wohnen und dadrunter die Mutter des
Vermieters könnte sich der Mieter da irgendwie so einen
Familien-Clan-Vermieter-Kleinkrieg vorstellen =/ --> Was
bedeutet „Eigenbedarf“?)

einfach rauswerfen kann man die mieter eigentlich nicht so einfach. bei verstößen gegen den vertrag muss eigentlich zunächst eine abmahnung erfolgen.

eigenbedarf bedeutet, dass der vermieter (oder ein naher angehöriger) die wohnugn selbst beziehen möchte und deshalb der bisherige mieter ausziehen muss. das bedeutet aber auch, dass die person, für die eigenbedarf angemeldet wurde, dort auch wirklich einziehen muss.

P.S.: Die Eltern der Mieterin wohnen in der Nähe, könnte man
eventuell das Schlupfloch nutzen, dass ihre Eltern Steuer für
den Hund bezahlen offiziell und er bei der Mieterin nur „zu
Besuch“ ist?

wer die steuer für den hund bezahlt ist dabei völlig wurscht. und ein 24/7 besuch an 365 tagen im jahr ist wohl auch nicht mehr besuch zu nennen, oder? btw: kann ein hund übrigens als „besuch“ bezeichnet werden? man kann einen hund halten oder in pflege nehmen, aber der hund kommt bestimmt nicht von selbst zu besuch. möglich wäre das evt. wenn der besuch den hund mitbringen würde. aber dann hat die mieterin die eltern dauernd daneben hocken…

Hallo =)

Hallo,

da muss gar nicht so „rumgeeiert“ werden; wenn der Vermieter die Haltung eines Hundes verbietet, der Mieter sich nicht daran hält, kann der Vermieter das Mietverhältnis nach Fristsetzung kündigen; eine Abmahnung könnte man als Fristsetzung verstehen.

Der Vermieter muss keine falschen Kündigungsgründe, wie z.B. Eigenbedarf vorbringen, alleine die Tatsache, dass die Haltung des Hundes durch den Vermieter verboten wurde, genügt.

Schönen Tag noch.

P.S.: Die Eltern der Mieterin wohnen in der Nähe, könnte man
eventuell das Schlupfloch nutzen, dass ihre Eltern Steuer für
den Hund bezahlen offiziell und er bei der Mieterin nur „zu
Besuch“ ist?

Ein Nein des Vermieters ist ein NEIN!

Schönen Tag noch.

Hallo

Die Mieterin möchte schon seit längerer Zeit gerne einen Hund
haben und hat auch Zeit dazu …
Die Mieterin hat deshalb ihren Vermieter angerufen und
gefragt, was dieser dazu meint, und er ist strikt dagegen…
aber die Mieterin fragt sich jetzt, ob sie sich nicht trotzdem
einen mittelgroßen Hund holen könnte, auch wenn der Vermieter
beim nein bleibt?

Nein, darf sie nicht.
Wenn sie es doch tut, ist der Vermieter berechtigt sie zu kündigen (vorherige Abmahnung mit Fristsetzung von ca. 2 Wochen den Hund abzuschaffen)

Im Mietvertrag (das ist so ein Einheitsding) steht nur in der
Hausordnung, die Erlaubnis des Vermieters müsse eingeholt
werden,

Hat er ja nicht gegeben. Im Gegenteil, er hat es stikt verboten.

Also jetzt mal zusammengefasst:
Darf die Mieterin sich einen Hund holen, auch wenn sie bereits
das ausdrückliche mündliche Verbot des Vermieters erhalten
hat?

Nein

Wenn ja, welche Regelung gilt, wenn nichts dazu im Mietvertrag
steht?

Kleintiere erlaubt wenn nicht anders im Vertrag geregelt.

Gilt nicht vllt doch die Hausordnung?

Nein.

Die Mieterin würde sich eigentlich gern den Ärger ersparen.

Dann eine Wohnung suchen ind er ein Hund erlaubt ist.

P.S.: Die Eltern der Mieterin wohnen in der Nähe, könnte man
eventuell das Schlupfloch nutzen, dass ihre Eltern Steuer für
den Hund bezahlen offiziell und er bei der Mieterin nur „zu
Besuch“ ist?

Besucht wären max. 6 Wochen. Danach ist es kein Besucht mehr. Wenn der Hund also 2- 6 Wochen im Jahr da ist, könnte es unter Umständen eine Grauzone sein. Länger als 6 Wocehn im Jahr wäre wiederum eine Kündigungsgrund.

LG Jasmin

Mieterin XY wird natürlich nochmal mit dem Vermieter reden,
aber die Mieterin fragt sich jetzt, ob sie sich nicht trotzdem
einen mittelgroßen Hund holen könnte, auch wenn der Vermieter
beim nein bleibt?

Kann sie wohl - muss dann aber mit der Kündigung rechnen!

Darf die Mieterin sich einen Hund holen, auch wenn sie bereits
das ausdrückliche mündliche Verbot des Vermieters erhalten
hat?

Nein!

P.S.: Die Eltern der Mieterin wohnen in der Nähe, könnte man
eventuell das Schlupfloch nutzen, dass ihre Eltern Steuer für
den Hund bezahlen offiziell und er bei der Mieterin nur „zu
Besuch“ ist?

Warum bleibt die Mieterin samt Hund nicht einfach bei ihren Eltern?

Hallo,

Im Mietvertrag (das ist so ein Einheitsding) steht nur in der
Hausordnung, die Erlaubnis des Vermieters müsse eingeholt
werden,

Hat er ja nicht gegeben. Im Gegenteil, er hat es stikt
verboten.

Kann er das denn nachträglich, wenn es mietverteraglich nicht geregelt ist?

Wenn ja, welche Regelung gilt, wenn nichts dazu im Mietvertrag
steht?

Kleintiere erlaubt wenn nicht anders im Vertrag geregelt.

Kleintiere kann man auch vertraglich nicht verbieten, oder?

Gilt nicht vllt doch die Hausordnung?

Nein.

Wodurch ist denn dann das Recht auf ein nachträgliches Verbot durch den Vermieter begründet?

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Sternkind,

Die Mieterin würde sich eigentlich gern den Ärger ersparen.

Ist doch ganz einfach:
Entweder verzichtet die Mieterin weiterhin auf einen Hund
oder sie sucht sich BEVOR (!!!) sie sich einen Hund zulegt eine andere Wohnung in der Hundehaltung erlaubt ist.

Grüße von
Tinchen

Hallo,

Im Mietvertrag (das ist so ein Einheitsding) steht nur in der
Hausordnung, die Erlaubnis des Vermieters müsse eingeholt
werden,

Hat er ja nicht gegeben. Im Gegenteil, er hat es stikt
verboten.

Kann er das denn nachträglich, wenn es mietverteraglich nicht
geregelt ist?

Wenn es ein „Einheitsding“ ist, steht es vermutlich im MV, wurde aber bisher nocht nicht „gefunden“.
Bei Hunden und Katzen ist die Haltung zu genehmigen, falls im MV dies nicht geregelt ist.

Wenn ja, welche Regelung gilt, wenn nichts dazu im Mietvertrag
steht?

Kleintiere erlaubt wenn nicht anders im Vertrag geregelt.

Kleintiere kann man auch vertraglich nicht verbieten, oder?

Doch, der BGH hat einige Entscheidungen hinsichtlich der Kleintiere getroffen, und den Begriff „Kleintiere“ juristisch eingeordnet.

Gilt nicht vllt doch die Hausordnung?

Nein.

Wodurch ist denn dann das Recht auf ein nachträgliches Verbot
durch den Vermieter begründet?

Nach den Worten des Gerichts gehört die Haltung von Kleintieren «zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung», weil von ihnen keine Störungen ausgingen. Ihre Haltung kann damit im Mietvertrag nicht verboten werden.
Als Kleintiere gelten demnach max. noch Katzen, aber keine Hunde mehr.

Tatsächlich ist aber, dass eben von Hunden eine Störung ausgeht und der Vermieter auch anderen Mietern gegenüber für Störungen seiner vermieteten Wohnung zu haften hat.

Schönen Tag noch.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

schau mal bitte hier rein:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hund.htm
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierha…

Da steht eigentlich alles, was man wissen muss.
Demnach: Wenn die Mieterin unbedingt einen Hund halten will, dann besser in einer anderen Wohnung bevor der VM nachträglich die Abschaffung verlangt. Man sollte da nicht partout seine Interessen über die des Tieres stellen.
Die Sache mit dem Besuchshund klappt nicht, selbst eine Urlaubspflege oder ein regelmäßig in der Wohnung betreuter oder nächtigender Hund wird nicht mehr als „Besuch“ gerechnet und kann daher untersagt werden.

Gruß
M.

Oh, ich sehe, da seid ihr euch auch irgendwie nicht einig… Schwieriger Fall, ne^^

Freue mich allerdings über die zahlreichen Antworten.

Naja viele haben hier ja mit einem „NEIN!!“ geantwortet, aber ich denke dass der Fall halt irgendwie gar nicht so einfach ist…

Vielen Dank für den Link, ich schau mal rein =)

Und ich fände es schön, wenn ihr irgendwie Belege für eure Aussagen hättet… Das Meiste hier sieht leider einfach nur nach persönlicher Meinung aus, nicht nach beweisgestützt.

Nunja, und bei einigen Fragen die hier aufkamen: Bitte nochmal richtig lesen.^^

LG =)