Hallo =)
Also folgende Situation: Mieterin XY wohnt mit Freund zur Miete, hat eigentlich auch ein gutes Verhältnis zum Vermieter. Die Mieterin möchte schon seit längerer Zeit gerne einen Hund haben und hat auch Zeit dazu (dh der Hund würde jetzt zB nicht stundenlang bellen weil er alleine ist oder so).
Die Mieterin hat deshalb ihren Vermieter angerufen und gefragt, was dieser dazu meint, und er ist strikt dagegen („macht Dreck, ist laut…“ …hat wohl schlechte Erfahrungen gemacht).
Mieterin XY wird natürlich nochmal mit dem Vermieter reden, aber die Mieterin fragt sich jetzt, ob sie sich nicht trotzdem einen mittelgroßen Hund holen könnte, auch wenn der Vermieter beim nein bleibt?
Im Mietvertrag (das ist so ein Einheitsding) steht nur in der Hausordnung, die Erlaubnis des Vermieters müsse eingeholt werden, weiter oben steht aber, dass die Hausordnung mit der Unterschrift des Vertrages gar nicht anerkannt wird.
Also jetzt mal zusammengefasst:
Darf die Mieterin sich einen Hund holen, auch wenn sie bereits das ausdrückliche mündliche Verbot des Vermieters erhalten hat?
Wenn ja, welche Regelung gilt, wenn nichts dazu im Mietvertrag steht?
Gilt nicht vllt doch die Hausordnung?
Und kann der Vermieter die Mieter rauswerfen, oder unter einem Vorwand (in Anbetracht der Tatsache dass seine Schwiegereltern unter den Mietern wohnen und dadrunter die Mutter des Vermieters könnte sich der Mieter da irgendwie so einen Familien-Clan-Vermieter-Kleinkrieg vorstellen =/ --> Was bedeutet „Eigenbedarf“?)
Die Mieterin würde sich eigentlich gern den Ärger ersparen.
Ich weiß, das sind viele Fragen, würde mich also freuen, wenn ihr dennoch antwortet. Am besten ists natürlich, wenn die Mieterin irgendwelche richterlichen Beschlüsse in der Hand hätte (dazu: sie wohnt in Hessen).
Vielen lieben Dank für eure geopferte Zeit =)
Sternkind
P.S.: Die Eltern der Mieterin wohnen in der Nähe, könnte man eventuell das Schlupfloch nutzen, dass ihre Eltern Steuer für den Hund bezahlen offiziell und er bei der Mieterin nur „zu Besuch“ ist?