Kann sich VM zur Zwischenablesung weigern?

Hallo!

Man nehme an Person A zieht zum 15ten aus und Person B ein. Es gäbe für die gesamte Liegschaft nur 1 Warmwasserzähler und der VM würde sich weigern diesen abzulesen - wäre das erlaubt? Person A und B müssten doch den Stand bei Ein- bzw Auszug wissen da sie sonst jeweils für den anderen am Ende vom Jahr mitzahlen würden oder nicht? Selbst ablesen ist laut HeizungsAG nicht möglich da der VM die Werte einreichen müsste da die Mieter keine Auftraggeber sind!?

Hallo Nanjana,

Hier ein Auszug der Heizkostenverordnung der den auch den
Warmwasserverbrauch betrifft:

„Der Eigentümer des Gebäudes ist verpflichtet, den anteiligen Verbrauch mit
geeigneten Geräten zu ermitteln. Dem Nutzer steht ein Anspruch auf Erfüllung
dieser Verpflichtung zu (§ 4 Abs. 4 HeizkostenV).
Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung zur Verteilung der Kosten in Abhängigkeit
vom Verbrauch. Diese Kostenverteilung ergibt sich dann aus den
Verteilungsformeln je nach verwendeter Anlage. Bei Gemeinschaftsräumen ist die
Verteilung nach den vertraglichen Bestimmungen zu ermitteln.“

Wenn er sich weigert, sollte er direkt darauf hingewiesen werden, dass die nächste
Nebenkostenabrechnung angefochten wird.

Gruß
Mary

Ich würde eine Aktennotiz mit der Zählernummer und dem Zählerstand dem Vermieter übersenden, ggf. mit Foto.