Kann sich VM zur Zwischenablesung weigern?

Hallo!

Man nehme an Person A zieht zum 15ten aus und Person B ein. Es gäbe für die gesamte Liegschaft nur 1 Warmwasserzähler und der VM würde sich weigern diesen abzulesen - wäre das erlaubt? Person A und B müssten doch den Stand bei Ein- bzw Auszug wissen da sie sonst jeweils für den anderen am Ende vom Jahr mitzahlen würden oder nicht? Selbst ablesen ist laut HeizungsAG nicht möglich da der VM die Werte einreichen müsste da die Mieter keine Auftraggeber sind!?

Hallo,

ist doch das beste, was A und B passieren kann. Schließlich ist es der Vermieter, der gegenüber A und B getrennt abrechnen muss und die Berechtigung einer eventuellen Verrechnung von Nachforderungen mit Vorauszahlungen der Mieter belegen können muss. Wenn er keine saubere Trennung zustande bringt, wird er am Ende das Nachweisproblem haben.

Gruß
smalbop

lol, richtig, aber das beantwortet die frage nicht. soweit ich weiß, kann der mieter eine zwischenablesung fordern und der vermieter muss dem sogar nachkommen. die dadurch entstehenden kosten trägt dann aber der mieter.