Kann Sorgerecht einfach aufgehoben werden ?

Hallo,

habe eine 9-jährige Tochter. Seit 5 Jahren sind wir getrennt. (waren nicht verheiratet). Kurz nach der Trennung heiratet sie einen Mann den Sie aus dem Internet kennen gelernt hat. Die Ehe war nicht von langer Dauer ca. 1,5 Jahre, danach wurde sie geschieden. Bis dahin sah ich immer meine Tochter regelmäßig, da ich nur ca. 5 km entfernt wohnte. Eines Tages wurde ich vor nackten Tatsachen gestellt das sie einen neuen Mann kennengelernt hat und 200km weiter in einen anderen Ort zieht. Dies Tat sie auch ohne mich zu fragen. Kurzer Zeit drauf heiratete sie diesen Mann. Meine Tochter wurde in die dortige Schule eingeschult. Es gab heftige Streitereien wo mich meine Tochter nachts angerufen hat und weinte weil die zwei angeblich erwachsenen stritten wie die Bürstenbinder und sie nicht schlafen konnte. Dies wiederholte sich mehrmals. NAchdem sie im 2. Schuljahr war, zog sie wieder um und meine Tochter mußte die Schule wieder wecheln, wie immer wurde ich in dieser Angelegenheit wieder vor den Kopf gestoßen. Jetzt steht schon wieder ein Umzug an, wieder wurde ich kurzfristig vor die Tatsache gestellt. Ich versuche so oft wie möglich mein Kind zu besuchen trotz dieser großen Entfernung. In den großen Ferien ob Pfingsten, Sommer, Herbst und Weihnachten habe ich sie so zwei Wochen wo sie sich auch sehr wohl und harmonisch fühlt. Wenn ich was anspreche das die gemeinschaftliche Sorge betrifft, wird sie böse und droht mir mit Entzug des Sorgerechts und lacht.
Sie veruntreut jedesmal Ihre Geldgeschenke. Von mir bekommt sie immer pünktlich den Unterhalt bezahlt, ich kaufe der Kleinen immer wieder was zum anziehen und bin stetig für sie da. Ich werde immer wieder von der Mutter belogen und sie wickelt jeden um den Finger, so das ich nicht viel Gehör bekomme. Wie sieht es aus, kann das gemeinsame Sorgerecht einfach aufgehoben werden, warum sind die Chancen für den Vater so gering??? Oder gibt es vielleicht doch Hoffnung??? Ich werde immer vor die Tatsachen gestellt, obwohl ich alle meine Pflichten als Vater nachkomme und nur das beste für meine Tochter möchte.
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Hallo

Ich habe damals das Sorgerecht nach einigen " bösen" Schwierigkeiten erhalten… aber das geht nicht einfach so ! Es müssen sehr schwerwiegende Gründe vorliegen, um das durch zubekommen.
Was sagt das Jugendamt? die müssen zumindest vermitteln, und sind der erste Anlaufspartner… was sagt das Kind wo es leben möchte ? könntest du sie ganz zu dir nehmen ? ab einem gewissen Alter dürfen Kinder auch entscheiden ( haben meine Beiden auch gemacht )
Du kannst vielleicht einen Antrag ( je nachdem was da vorgefallen ist ) auf Aufendhaltsbestimmungsrecht stellen … aber das kann die nur ein Anwalt richtig sagen …
Einfach so kann dir deine Ex kein Sorgerecht entziehen !! aber sie kann dir den Umgang mit dem Kind erschweren… von daher schreibe dir immer alles ( was sagt deine Ex , was macht sie, was sagt das Kind, was hast du mit dem Kind gemacht, wenn sie bei dir ist , was hast du gekauft und verschenkt … ALLES WAS MIT DEM KIND UND DER EX ZU TUN HAT) mit Datum und Uhrzeit auf … und bringe dieses immer zum Jugendamt mit !!! auch wenn die guten Beamten ( Öffentlicherdienst ) darüber nicht begeistert sind… aber du hast dann etwas in der Hand was sie nicht von sich weisen können … mache dir soetwas wie ein Tagebuch daraus … aber wirklich kontinuierlich !!!
Damit habe ich vieles gewonnen, was keiner gedacht hätte …

LG

Nein, das Sorgerecht kann nicht einfach aufgehoben werden, es gibt ja auch keinen Grund. Ohne Gericht geht das gar nicht. Ein Anwalt für Familienrecht kann dir sicher weiterhelfen. Wenn das zu teuer ist, gibt es Hilfe.
Grüße
Charlotte

habe eine 9-jährige Tochter. Seit 5 Jahren sind wir getrennt.
(waren nicht verheiratet). Kurz nach der Trennung heiratet sie
einen Mann den Sie aus dem Internet kennen gelernt hat. Die
Ehe war nicht von langer Dauer ca. 1,5 Jahre, danach wurde sie
geschieden. Bis dahin sah ich immer meine Tochter regelmäßig,
da ich nur ca. 5 km entfernt wohnte. Eines Tages wurde ich vor
nackten Tatsachen gestellt das sie einen neuen Mann
kennengelernt hat und 200km weiter in einen anderen Ort zieht.
Dies Tat sie auch ohne mich zu fragen. Kurzer Zeit drauf
heiratete sie diesen Mann. Meine Tochter wurde in die dortige
Schule eingeschult. Es gab heftige Streitereien wo mich meine
Tochter nachts angerufen hat und weinte weil die zwei
angeblich erwachsenen stritten wie die Bürstenbinder und sie
nicht schlafen konnte. Dies wiederholte sich mehrmals. NAchdem
sie im 2. Schuljahr war, zog sie wieder um und meine Tochter
mußte die Schule wieder wecheln, wie immer wurde ich in dieser
Angelegenheit wieder vor den Kopf gestoßen. Jetzt steht schon
wieder ein Umzug an, wieder wurde ich kurzfristig vor die
Tatsache gestellt. Ich versuche so oft wie möglich mein Kind
zu besuchen trotz dieser großen Entfernung. In den großen
Ferien ob Pfingsten, Sommer, Herbst und Weihnachten habe ich
sie so zwei Wochen wo sie sich auch sehr wohl und harmonisch
fühlt. Wenn ich was anspreche das die gemeinschaftliche Sorge
betrifft, wird sie böse und droht mir mit Entzug des
Sorgerechts und lacht.
Sie veruntreut jedesmal Ihre Geldgeschenke. Von mir bekommt
sie immer pünktlich den Unterhalt bezahlt, ich kaufe der
Kleinen immer wieder was zum anziehen und bin stetig für sie
da. Ich werde immer wieder von der Mutter belogen und sie
wickelt jeden um den Finger, so das ich nicht viel Gehör
bekomme. Wie sieht es aus, kann das gemeinsame Sorgerecht
einfach aufgehoben werden, warum sind die Chancen für den
Vater so gering??? Oder gibt es vielleicht doch Hoffnung???
Ich werde immer vor die Tatsachen gestellt, obwohl ich alle
meine Pflichten als Vater nachkomme und nur das beste für
meine Tochter möchte.
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

hallo whitetiger,

das is ne heftige geschichte, ganz ehrlich. ich bin eine frau und wurde 5 jahre behandelt wie ein vater. und das nur, weil ich während der erziehungsphase arbeiten ging, mein heutiger ex war damals arbeitslos. er ist es heute noch. egal. mein sohn ist jetzt 5 jahre jung und lebt erst jetzt seit 2 monaten bei mir, der MUTTER!!! ich bin überglücklich!!!

aber jetzt zu dir. als erstes würde ich dir raten einen guten anwalt zu suchen. ist nicht einfach, aber mach das. sprich mit dem jugendamt, mit der kinderfürsorge, caritas und was es sonst noch für stellen gibt. schildere deinen fall und sage denen, dass es bereits an seelischer grausamkeit grenzt, wie die eigene mutter mit dem kind umgeht. dieser ständige wechsel mit den männern deiner ex, die ständigen streitereien usw. du hast nichts zu verlieren. deine ex kann dir nicht einfach das sorgerecht entziehen. so einfach ist das heute nicht mehr. dann müsste sie schon trifftige gründe haben. hat sie die? NEIN!!! deine tochter ist bereits 9 jahr alt und sie wird garantiert vor gericht angehört. selbst mein kleiner musste vor gericht aussagen.
warte nicht zu lang, handle!!!

viel glück und liebe grüße
vom früchtchen

Geld in sehr großen Hoehe wurdecauch veruntreut.
Hallo vielen Dank fuer Deine schnelle Antwort. Naechster Schock hat mich erreicht, sie hat
das ganze Geld das seit neun Jahren angespart wurde ohne mein wissen abgehoben. Ich
drehe durch. Das darf doch wirklich nicht war sein. Was ist das fuer eine Mutter. Und das
schlimme ist sie kann alle um den Finger wickeln. Meinst Du als Vater bekommt man recht.
Man liest von so viel enttäuschten Vätern.

kein problem…gerne!!!

das darf doch nicht wahr sein. wie kann es sein, dass sie an das geld kommt??? ihr habt sicherlich beide für das sparbuch oder ähnliches unterschrieben. hat sie urkundenfälschung betrieben? kannst du irgendetwas beweisen, dass sie an das geld hätte nicht ran gehen dürfen? nagel sie fest. sprech mit der bank. das gibt es doch nicht!!!

irgendjemand muss diese frau stoppen!

sie nutzt deine (eure) tochter nur als druckmittel…das scheint ihr leider gut zu gelingen.

wirklich, du musst schnell etwas machen.

gruß
vom früchtchen

Hallo,

rein theoretisch kann das geteilte Sorgerecht nicht einfach aufgehoben werden.
Allerdings sieht das geteilte Sorgerecht vor, dass beide Eltern vernünftig und im Interesse der Kinder miteinander kommunizieren/entscheiden können und den Alltag des Kindes miterleben.
Zieht die Frau nun weit weg und verweigert auch noch eine vernünftige Kommunikation, bleibt dem Gericht meisst keine andere Wahl als dem Gesuch der Frau (falls das Kind bei ihr lebt) nach einem alleinigem Sorgerecht nachzukommen.

In meinem Fall so geschehen!

„Gute“ Anwälte empfehlen der Ehefrau auch die Kommunikation mit dem Vater zu verweigern und es ihm in die Schuhe zu schieben, damit dem alleinigen Sorgerecht nichts im Wege steht.

Böse Zungen behaupten, da der Vater meißt der Verdiener ist und gemolken werden kann, wird der Mutter das Kind zugesprochen.
Der Vater wird immer in der Lage sein Geld zu verdienen.
Würde man der Mutter das Kind entziehen, würde sie einfach wieder schwanger werden und weiterhin als Verdiener ausfallen. :wink:

Der Mann als lebenslanger „Spender“… :wink:

Mein persönlicher Rat als „erfahrener“ Streiter um Wohl, Gesundheit und Sorgerecht des Kindes:
Versuch Deiner Tochter eine Stütze zu sein, fang sie auf wenn es ihr bei der Mutter schlecht geht…und verärgere NIE die Mutter!
Ich habe alle Register gezogen und verloren.

Weitere Hilfe:
www.pappa.com

und das Forum:
http://www.papa.com/paPPa-Forum/

Gruß,
Michael0815

Guten Tag,
wenn ich Sie recht verstehen, dann hat die Kindesmutter irgendwann einmal mit Ihnen eine Sorgerechtserklärung z,B, beim Jugendamt gemacht. sie hat also erklärt, dass Sie mit Ihnen die Sorge für das Kind teilen möchte??

Das ist sehr wichtig, denn als unverheirateter Vater haben sie ja kaum Rechte, was der europäische Gerichtshof zu recht rügt.

Falls Sie das Sorgerecht ebenfalls haben, kann ich Sie erst einmal beruhigen. So einfach kann die Kindesmutter Ihnen das Sorgerecht nicht wieder abnehmen.

Die Kindesmutter kann allerdings, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beanspruchen.
So wie Sie die Sachlage beschreiben, liegt ihr aber noch nichts daran, sie zieht einfach ihr Ding durch.
Fakt ist, dass auch Sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beanspruchen können.

Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen nur Raten, möglichst viel Kontakt zu Ihrem Kind zu halten. Das Girly kommt jetzt in ein schwierigeres Alter und bald wird sie selbst entscheiden, wo sie leben möchte.
Insbesondere, wenn Geldgeschenke entzogen werden, nehmen kleine Teenager das gern übel, denn schließlich haben sie ihre eigenen Wünsche.

Versuchen sie positiven Einfluss auf das Kind zu nehmen, ohne aufzuwiegeln. Denken Sie daran, dass die Zeit für Sie arbeitet. Geben Sie Ihrem Kind das Gefühl von Vertrauen und Geborgenheit.

Ich möchte Ihnen kurz schildern, wie es meinem Sohn mit seinem Enkel ging.

4 Jahre habe ich ihm immer gesagt, halte dich ganz dicht an deinem Kind, wenn es fällt musst Du dasein um es aufzufangen. Entlaste die Mutter, denn dann hat sie Zeit sich um Männer und neue Kinder zu kümmern.
Mit Erfolg, neuer Mann, neues Kind- große Überlastung und der Kleine zum Glück ein Bonsaiterrorist, der seine Mutter entnervt hat.
Nach 4 Jahren stand für die Mutter fest, der darf zu seinem Vater ziehen und brauch nur am Wochenende zur Mama kommen.
Wir tun aber auch alles, um mit der Kindesmutter gut auszukommen. Vertrauen ist die Grundlage aller wichtigen Entscheidungen. Inzwischen hat sich Mama damit arrangiert, dass eins von Ihren 3 Kindern nur am Woend kommt und eigentlich ist sie immer froh, wenn der Besuch wieder heimfährt. Oft werden auch mal die Woend-besuche abgesagt.

Also kämpfen Sie- wenn die Kindesmutter so hinterhältig, verlogen und scheinheilig ist, warum kämpfen Sie nicht mit den gleichen Waffen?

Wie gesagt, dass Sorgerecht kann man nicht so einfach wegnehmen und das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, können Sie vielleicht mal anwenden, wenn Ihre Püppi mal bei Ihnen bleiben möchte.

Falls Sie noch Fragen haben, stehe ich gern zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen viel Glück
E-M Schr

Guten Tag,
wenn ich Sie recht verstehen, dann hat die Kindesmutter irgendwann einmal mit Ihnen eine Sorgerechtserklärung z,B, beim Jugendamt gemacht. Sie hat also erklärt, dass Sie mit Ihnen die Sorge für das Kind teilen möchte??

Das ist sehr wichtig, denn als unverheirateter Vater haben sie ja kaum Rechte, was der europäische Gerichtshof zu recht rügt.

Falls Sie das Sorgerecht ebenfalls haben, kann ich Sie erst einmal beruhigen. So einfach kann die Kindesmutter Ihnen das Sorgerecht nicht wieder abnehmen.

Die Kindesmutter kann allerdings, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beanspruchen.
So wie Sie die Sachlage beschreiben, liegt ihr aber noch nichts daran, sie zieht einfach ihr Ding durch.
Fakt ist, dass auch Sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beanspruchen können.

Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen nur Raten, möglichst viel Kontakt zu Ihrem Kind zu halten. Das Girly kommt jetzt in ein schwierigeres Alter und bald wird sie selbst entscheiden, wo sie leben möchte.
Insbesondere, wenn Geldgeschenke entzogen werden, nehmen kleine Teenager das gern übel, denn schließlich haben sie ihre eigenen Wünsche.

Versuchen sie positiven Einfluss auf das Kind zu nehmen, ohne aufzuwiegeln. Denken Sie daran, dass die Zeit für Sie arbeitet. Geben Sie Ihrem Kind das Gefühl von Vertrauen und Geborgenheit.

Ich möchte Ihnen kurz schildern, wie es meinem Sohn mit seinem Enkel ging.

4 Jahre habe ich ihm immer gesagt, halte dich ganz dicht an deinem Kind, wenn es fällt musst Du dasein um es aufzufangen. Entlaste die Mutter, denn dann hat sie Zeit sich um Männer und neue Kinder zu kümmern.
Mit Erfolg, neuer Mann, neues Kind- große Überlastung und der Kleine zum Glück ein Bonsaiterrorist, der seine Mutter entnervt hat.
Nach 4 Jahren stand für die Mutter fest, der darf zu seinem Vater ziehen und brauch nur am Wochenende zur Mama kommen.
Wir tun aber auch alles, um mit der Kindesmutter gut auszukommen. Vertrauen ist die Grundlage aller wichtigen Entscheidungen. Inzwischen hat sich Mama damit arrangiert, dass eins von Ihren 3 Kindern nur am Woend kommt und eigentlich ist sie immer froh, wenn der Besuch wieder heimfährt. Oft werden auch mal die Woend-besuche abgesagt.

Also kämpfen Sie- wenn die Kindesmutter so hinterhältig, verlogen und scheinheilig ist, warum kämpfen Sie nicht mit den gleichen Waffen?

Wie gesagt, dass Sorgerecht kann man nicht so einfach wegnehmen und das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, können Sie vielleicht mal anwenden, wenn Ihre Püppi mal bei Ihnen bleiben möchte.

Falls Sie noch Fragen haben, stehe ich gern zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen viel Glück
E-M Schr

Hallo!

Wie so oft, drohen die Mütter mit Sorgerechtsentzug. Keine Angst, dass ist nicht so einfach. Dazu müssen schon nachweisbare Gründe vorliegen. Sie müsste eigentlich sogar dafür sorgen, dass Du deine Tochter öfter siehst. Es ist aber leider wirklich zu schwer für den Vater das Sorgerecht zu bekommen. Dies geht meist nur durch das Kind selbst. Da Deine Tochter 9 Jahre alt ist, würde das Jugendamt auch deine Tochter fragen, wo sie sich wohler fühlt und wie die Wirklichkeit aussieht. Dazu musst du aber den Schritt zum Jugendamt gehen ohne Angst vor den Folgen zu haben. Die Folgen wären aber sicher kein Sorgerechtsentzug sondern eher der Stress mit deiner Ex. Aber wenn sie so oft umzieht und die kleine sich nicht wohlfühlt, spricht das eigentlich mehr für dich. Aber du solltest Dir sicher sein, was deine Tochter will.

Ich hoffe, ich konnte dir wenigstens etwas helfen, denn ich bin keine Expertin auf dem Gebiet. Ich kenne solche Probleme auch nur, weil mein Partner auch nur Probleme mit seiner Ex hat und wir oft überlegen den Sohn zu uns zu nehmen.

LG
Tammy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
wie willst du als Vater alle deiner pflichten nachkommen wenn du von ihr 200km entfernt wohnst? den kannst du doch gar nicht allen nachkommen auch wenn du sie dir in den ferien so oft holst wie du möchtest…würde mal gerne wissen warum dir am gemeinsamen sorgerecht so viel liegt? und sie kann dir das sorgerecht nicht so einfach entziehen…wenn sie es versuchen würde würde sich automatisch auch noch das jugendamt mit einschalten, und auch das kind würde gefragt werden…und du natürlich auch…erst danach würde das gericht entscheiden

Hallo,

leider ist die Gesetzeslage hierzulande für nicht verheiratete Eltern immer noch zu Gunsten der Mutter. In der Regel bekommt im Trennungsfalle die Mutter das Sorgerecht zugesprochen, da die Kinder „zur Mutter gehören“ (Mir stellen sich die Nackenhaare auf! Gehören tun die Kinder keinem - sie sind eigenständige Individuen!)

Es ist aber eine Gesetzesänderung in Arbeit, wo Väter von unehelichen Kindern zusammen mit der Mutter das geteilte Sorgerecht bekommen sollen - die bekannten Amtsmühlen mahlen laaaangsam.

Aus einem Beispiel in unserer Familie weiß ich aus Erfahrung, das Du als Vater fast nur die eine Möglichkeit hast: gemeinsames Sorgerecht einklagen! ABER… das verfahren dauert lange und es stellt selbstverständlich auch eine seelische Belastung für die Kinder da! Hier sollte im Einzelnen abgewogen werden, was das kleinere Übel für deine Tochter ist.
Tust Du dieses jedoch, hättest Du in Zukunft definitives Mitsprache & -bestimmungsrecht in folgenden Punkten:

  • Aufenthalt des Kindes
  • Kindesunterhalt
  • Kindergarten / Schul- und Berufswahl (Schulwechsel)
  • Religionswahl
  • Schwerwiegende medizinische Eingriffe
  • Fremdunterbringung (Heim, Pflegeeltern, Internat)
    Hier ist das gegenseitige Einvernehmen der Eltern erforderlich. Im Streitfall entscheidet das Familiengericht.
    (Ich bin etwas irritiert. Habe Deinen Artikel gerade noch einmal durchgelesen und sehe das sie Dir mit „wegnahme“ des Sorgerechts droht. Wenn ihr bereits geteiltes Sorgerecht hättet müsstest Du so oder so Ihren Entschlüssen (s.o.) Deine Zustimmung geben - oder ggf. nicht zustimmen. Und solltet ihr Euch nicht einig werden, wie schon gesagt - dann gehts vor den Richter.)

Ich würde an Deiner Stelle einen Gesprächstermin beim Jugendamt zusammen mit deiner Exfrau machen. Dort könnte dann z.B. die Entfernung zu Deinem Wohnort, somit auch die erschwerte Kontaktmöglichkeiten zu Deiner Tochter bzw. ihre permanenten Schulwechsel durch die Umzüge geklärt werden. Das JA würde Euch an dieser Stelle erst einmal nur in Beratende Funktion zur Seite stehen. Sollte sie zu einem Gespräch nicht bereit sein, könnte dies für Dich im Ernstfall positiv sein. Wenn sie schon nicht zu einem Gespräch auf neutralem Boden bereit ist, kann man sich ausmalen, wie Eure eigentliche Kommunikation aussieht. Solltest Du ernsthafte bedenken bezüglich der Entwicklung deiner Tochter haben, würde ich in jedem Falle das JA mit ins Boot holen. Wie gesagt, es gibt die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Wohlmöglich würde ein Präzidenzfall geschaffen. Aber dieser Weg ist lang und anstrengend.

Wünsche Dir viel Kraft und Energie - und eine Lösung, die im Sinne des Wohls Deiner Tochter ist.

LG Shanti

Hallo
es gibt ein tolles Forum, in welchem schon viele Väter in deiner Situation Hilfe bekommen haben:
http://www.vafk.de/
Wende dich einmal dorthin, du wirst viele gleichgesinnte betroffene Väter und Mütter finden.
LG
Chris

Hallo!

das gemeinsamme Sorgerecht kann nicht einfach aufgehoben werde,denn die Mutter muß erst mal beim familiengericht einen antrag stellen und trifftige begründungen auftischen,die wiederum vom Gericht geprüfft werden ! ich habe das hinter mir und es war ein harter kampf obwohl der Vater meiner Tochter nichts für sein Kind übrig hatte!