Kann Stallbesitzer zur Impfung geg. Herpes zwingen

Hallo liebe Themenexperten,

wir besitzen 3 Pferde, welche in einem Pensionsstall untergebracht sind. Vor kurzem ist ein anderes Pferd an Herpes erkrankt. Daraufhin wurde eine Einstellerversammlung einberufen und die Impfung aller Pferde gegen Herpes beschlossen! ich konnte bei der Versammlung nicht anwesend sein, hatte aber im Vorfeld schon eindeutig zu verstehen gegeben, dass ich nicht impfen lassen werde, weil meine Pferde diese Impfung in der Vergangenheit nicht vertragen haben, es gab erhebliche Nebenwirkungen. Ausserdem ist eines meiner Pferde Diabetiker und gesundheitlich stark vorbelastet.

Meine Pferde stehen getrennt von den anderen abseits auf einer eigenen Koppel, sie kommen gar nichtmir dem Rest der Pferde in Kontakt.

Die Impfung gegen Herpes ist vom Veterinäramt nicht vorgeschrieben.

Meine Frage lautet daher: Kann der Stallbesitzer mich zu Impfung zwingen? Andernfalls droht er mir mit Kündigung! Im Einstellvertrag steht nichts von Impfpflicht.

Vielen Dank für Eure Einschätzung!

Hallo Silke,

puh, das ist eine extrem knifflige Frage, die leider mehr rechtlicher als tiermedizinischer Natur ist und da ich Kleintier- und Exoten- und kein Pferdepraktiker bin, ist das folgende lediglich eine rechtliche Einschätzung ohne da jetzt absolute Gewähr darauf geben zu können:

Prinzipiell ist eine derartige Versammlung - sofern sie als beschlussfähig befunden wurde, sprich genug Einsteller anwesend waren - durchaus in der Lage eine solche Impfpflicht für einen Stall zu bestimmen. Dass du - um deine Interessen zu wahren - bei einer solchen Versammlung anwesend bist, liegt in deiner Verantwortung und solltest du nicht vorab dein Veto schriftlich eingereicht haben, sind die Grundvoraussetzungen für dich leider denkbar schlecht.

Sollten deine Pferde jedoch in der Vergangenheit tatsächlich auf die Herpesimpfung reagiert haben (und hier ist es wichtig, dass dies von einem Tierarzt auch dokumentiert wurde!), ist eine erneute Impfung medizinisch gesehen sicherlich als kritisch zu bewerten und genügt u.U. für eine Ausnahmeregelung für deine Tiere. Diabetes ohne weitere Erkrankungen ist in den meisten (!) Fällen kein Ausschlusskriterium für eine Impfung, esseidenn, dass sich dein Pferd dabei immer derart aufregt, dass die massive Gefahr einer Hyperglykämie besteht. Das liegt wiederum im Ermessen des Tierarztes.

Auch hast du durchaus recht, dass das Herpesvirus im Allgemeinen per Flüssigkeitskontakt übertragen wird und - sollten die Tiere wirklich nicht in Kontakt kommen - die Infektionsgefahr - mögliche Vektoren wie Nager, Fliegen und Ungeziefer abgesehen - nicht besonders groß sein dürfte. Außerdem sollten die anderen Tiere größtenteils durch die Impfung geschützt sein.

(Am Rande noch dazusagen muss man, dass - sollte wirklich vor kurzem ein Herpesfall im Stall vorgelegen haben - es evtl. anzuraten wäre vor einer Impfung überhaupt zunächst die Antikörpertiter bestimmen zu lassen, aber auch das lasse ich lieber im Ermessen des behandelnden Kollegen liegen.)

Nichtsdestotrotz handelt es sich in diesem Fall, wie in der Pferdemedizin nicht selten und bereits gesagt, eher um eine rechtliche Problematik. Ich rate dringend dazu, dass du dich von einem Anwalt der auf Tier- bzw. Pferderecht spezialisiert ist beraten lässt. Der hat da sicherlich den besten Einblick.

Ich hoffe, ich konnte dir dennoch ein bisschen weiterhelfen.
Schöne Grüße
C.J.

hallo, er kann dich nicht zwingen! aber er kann dir durchaus kündigen…und das zu recht!
zum schutze der anderen pferde ist das die richtige entscheidung, ich kenne so gut wie keinen stall wo das nicht vorgeschrieben ist.
du wirst schwierigkeiten bekommen nicht geimpfte pferde in einem anderen stall unter zu bringen.

beste grüße
mtb

Meine Frage lautet daher: Kann der Stallbesitzer mich zu
Impfung zwingen? Andernfalls droht er mir mit Kündigung! Im
Einstellvertrag steht nichts von Impfpflicht.

Vielen Dank für Eure Einschätzung!

Hallo zusammen,

hier kommen verschiedene Punkte zusammen :
1.) Im Einstellvertrag steht nicht von einer Impfpflicht
2.) Es wurde bei der Einstellerversammlung beschlossen, die Pferde impfen zu lassen.
(Wurde der Beschluss gleichzeitig in die Einstellbedingungen aufgenommen oder war es nur eine einfache Abstimmung ???)
3.) Wenn im Einstellvertrag nichts von einer Impfpflicht steht (und wenn der Beschluss der Einstellerversammlung nicht diesen Einstellvertrag geändert hat) ist ein Impfzwang nicht gegeben.

Allerdings kann der Stallbesitzer sagen, dass Sie
dann, wenn Sie Ihre Pferde nicht impfen lassen, er Ihren Einstellvertrag kündigt (indirekter Zwang).

Bekannterweise lässt sich immer ein Grund für eine Kündigung finden.

Sie sollten erst einmal diese Fragen klären, bevor Sie weitere Aktionen unternehmen.

Die Frage ist, was das kleinere Übel ist.

Ist es sinnvoller, die drei Pferde zähneknirschend auch impfen zu lassen, oder ist es einfacher für die drei Pferde einen neuen Stall zu finden.

Wenn Sie bisher mit Ihrem Stallinhaber gut zurecht gekommen sind, würde ich die Pferde impfen lassen.

Wenn es aber bislang immer wieder kleinere Reibereien gab und das Klima nicht das Beste ist, dann würde ich mir einen neuen Stall suchen.

Mit freundlichen Grüßen

cowboy_herby

Hallo zusammen,

hier kommen verschiedene Punkte zusammen :
1.) Im Einstellvertrag steht nichts von einer Impfpflicht
2.) Es wurde bei der Einstellerversammlung beschlossen, die Pferde impfen zu lassen.
(Wurde der Beschluss gleichzeitig in die Einstellbedingungen aufgenommen oder war es nur eine einfache Abstimmung ???)
3.) Wenn im Einstellvertrag nichts von einer Impfpflicht steht (und wenn der Beschluss der Einstellerversammlung nicht diesen Einstellvertrag geändert hat) ist ein Impfzwang nicht gegeben.

Allerdings kann der Stallbesitzer sagen, dass Sie
dann, wenn Sie Ihre Pferde nicht impfen lassen, er Ihren Einstellvertrag kündigt (indirekter Zwang).

Bekannterweise lässt sich immer ein Grund für eine Kündigung finden.

Sie sollten erst einmal diese Fragen klären, bevor Sie weitere Aktionen unternehmen.

Die Frage ist, was das kleinere Übel ist.

Ist es sinnvoller, die drei Pferde zähneknirschend auch impfen zu lassen, oder ist es einfacher für die drei Pferde einen neuen Stall zu finden.

Wenn Sie bisher mit Ihrem Stallinhaber gut zurecht gekommen sind, würde ich die Pferde impfen lassen.

Wenn es aber bislang immer wieder kleinere Reibereien gab und das Klima nicht das Beste ist, dann würde ich mir einen neuen Stall suchen.

Mit freundlichen Grüßen

cowboy_herby

Hallo zusammen,

hier kommen verschiedene Punkte zusammen :
1.) Im Einstellvertrag steht nicht von einer Impfpflicht
2.) Es wurde bei der Einstellerversammlung beschlossen, die Pferde impfen zu lassen.
(Wurde der Beschluss gleichzeitig in die Einstellbedingungen aufgenommen oder war es nur eine einfache Abstimmung ???)
3.) Wenn im Einstellvertrag nichts von einer Impfpflicht steht (und wenn der Beschluss der Einstellerversammlung nicht diesen Einstellvertrag geändert hat) ist ein Impfzwang nicht gegeben.

Allerdings kann der Stallbesitzer sagen, dass Sie
dann, wenn Sie Ihre Pferde nicht impfen lassen, er Ihren Einstellvertrag kündigt (indirekter Zwang).

Bekannterweise lässt sich immer ein Grund für eine Kündigung finden.

Sie sollten erst einmal diese Fragen klären, bevor Sie weitere Aktionen unternehmen.

Die Frage ist, was das kleinere Übel ist.

Ist es sinnvoller, die drei Pferde zähneknirschend auch impfen zu lassen, oder ist es einfacher für die drei Pferde einen neuen Stall zu finden.

Wenn Sie bisher mit Ihrem Stallinhaber gut zurecht gekommen sind, würde ich die Pferde impfen lassen.

Wenn es aber bislang immer wieder kleinere Reibereien gab und das Klima nicht das Beste ist, dann würde ich mir einen neuen Stall suchen.

Mit freundlichen Grüßen

cowboy_herby

Guten Tag,

Vielen herzlichen Dank für die Antworten, wir haben mittlerweile den Stall gewechselt, das erschien uns das kleinere Übel … Tatsächlich kann ein Stallbesitzer ohne Angaben von Gründen kündigen, somit ist es also egal, ob der Grund die Impfverweigerung war oder etwas anderes …

Die Impfung gegen Herpes ist ein Witz, da die geimpften Pferde trotzdem erkranken können, genau wie die umgeimpften. Man nimmt lediglich an, dass die Anzahl der ausgeschiedenen Viren verringert wird, dies wurde aber vor über 40ig Jahren an genau 5 Pferden unter „Laborbedingungen“ getestet, während sich zwischenzeitlich das Virus nachweislich verändert hat … Mit gesundem Menschenverstand kann man sich einfach nicht für eine Impfung im halbjährlichen Rhytmus entscheiden, zumal diese die schon bereits bestehende Immunität beeinflusst …
Also das nur kurz zur Erklärung, warum wir uns nicht zu etwas zwingen lassen wollten, von dem wir mit gutem Grund annehmen, dass es mehr schadet als nutzt!

LG