Kann stillschweigende Zahlungen zurückgefordert werden?

Der Bruder meines Freundes ist Besitzer eines Hauses. Früher hat das Haus meinem Freund gehört, da er es sich aber finanziell nicht leisten konnte, hat er es dem Bruder überschrieben und hat ein lebenslanges Wohnrecht erhalten. Der Bruder hat zb den Ratenkredit zu zahlen und er zahlt auch andere Dinge, die am Haus anfallen. Sonst könnte das Haus nicht erhalten werden. Nun gibt es aber Streit, weil der Bruder das Haus als Nebenwohnsitz nutzen will. Was natürlich nicht geht, da mein Freund auch drin lebt. Jetzt macht der Bruder Sachen, einfach unsere Sachen entsorgen, ungefragt renovieren ein Schlüsselkasten wurde installiert, wo jeder Zugang zum Haus bekommt. Und uns wurde gesagt da wir nicht sooft mehr dort sind weil wir pendeln, das das Haus für uns nur noch ein Ferienhaus ist. Er kapiert nicht, das er kein Recht dazu hat und fordert jetzt über 100.000 Euro zurück, die er seit vielen Jahren ins Haus gesteckt hat, die er aber stillschweigend ohne Forderungen an meinen Freund gezahlt hat. Er setzt eine Frist bis Mitte Mai, das bis dahin das Geld zu zahlen ist. Er wird eh kein Recht bekommen, gehe ich von aus. Aber vielleicht kennt sich jemand damit aus? Denn mein Freund kann ihm ja sogar den Zutritt zum Haus verwehren, wenn’s hart auf hart kommt. Wohnrecht ist kaum bekämpfbar.

Der Bruder will unbedingt seinen Willen durchsetzen und hat aber jahrelang ohne Forderungen das Haus finanziert. Danke für eure Antworten.

Was heißt denn „ohne Forderung“ und „ins Haus gesteckt“? Soll das heißen, dass es keinerlei (schriftliche) Vereinbarung gibt? Und was genau hat er „ins Haus gesteckt“? Tatsache ist, dass derjenige, der das Wohnrecht hat, auch für die laufende Instandhaltung („gewöhnlicher Unterhalt“) sorgen muss, aber größere Renovierungen, Sanierungen und Reparaturen dem Eigentümer zur Last fallen.

Wenn der Bruder letztlich alles gezahlt hat, was am Haus zu machen war, müsste man sich im Detail anschauen, was da wann gezahlt wurde und ob sich daraus ableiten lässt, dass es sich bspw. um Schenkungen handelte oder ob eben doch zu vermuten ist, dass er die Ausgaben nur vorfinanzieren wollte.

Gruß
C.

Was wurde da genau festgelegt? Das ist das was gilt.

Da ist eine Rechtsberatung ganz dringend nötig. Ich würde mit einem Gespräch bei dem Notar beginnen der die „Überschreibung“ bearbeitet hat. Ohne eine Kenntnis der schriftlichen Festlegungen ist kein Rat möglich.

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Ich habe ein Verständnisproblem und nenne deinen Freund „Bruder A“ und den anderen „Bruder B“.
Bruder A hat das Haus an Bruder B überschrieben. Nach geltendem, deutschen Recht, also inklusive Vertrag und Grundbucheintrag?
Bruder A hat lebenslanges Wohnrecht? Ist da genauer spezifiziert, ob es sich auf das gesamte Haus oder nur Teile davon bezieht?
Bruder B ist der, der den Kredit weiter abbezahlt und hat einige Zigtausend Euro ins Haus gesteckt? Na gut, es ist ja schließlich auch das Haus des B. Da muss er es halt auch unterhalten und instandsetzen.

Oder hat Bruder B bereits Geld ins Haus gesteckt, als noch gar nicht sein Eigentum war? Das würde ich dann mal als Schenkung bezeichnen - ohne „groben Undank“ oder Armut des Bruder B wird es schwierig mit Rückforderungen.

Ganz so ist es nicht:
§ 1041 BGB - Einzelnorm

„Der Nießbraucher hat für die Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu sorgen. Ausbesserungen und Erneuerungen liegen ihm nur insoweit ob, als sie zu der gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören.“

Die Pflichten eines Nießbrauchers gehen also weiter als die bspw. eines Mieters oder anders herum: der Eigentümer einer von einem Nießbraucher bewohnten Immobilie hat weniger Pflichten als ein „normaler“ Eigentümer.

Die spannende Frage ist doch, was haben die Brüder vertraglich vereinbart. Ohne den Inhalt des Kauf-/Übergabe-/Schenkungsvertrages und dem Nutzungsrecht stochern wir mit der Stange im Nebel.

Wie ist denn das zu verstehen?
Dein Freund hat Instandsetzungen/ Reparaturen und ähnliches ausgeführt und dafür Geld vom Bruder bekommen?
Oder wie?