angenommen jemand geht gegen ein bussgeldbescheid vor. dieser beinhaltet 180 euro, 3 punkte, 1 monat fahrverbot.
wenn es dann letztendlich zur verhandlung kommt, kann diese strafe höher ausfallen ? also z.b 2 monate fahrverbot, 4 punkte, höheres bussgeld ?
oder gibt es nur freispruch oder die ihm vorgeworfene strafe ?
mfg
Hallo,
angenommen jemand geht gegen ein bussgeldbescheid vor. dieser
beinhaltet 180 euro, 3 punkte, 1 monat fahrverbot.
wenn es dann letztendlich zur verhandlung kommt, kann diese
strafe höher ausfallen ? also z.b 2 monate fahrverbot, 4
punkte, höheres bussgeld ?
Grundsätzlich ist das erstmal möglich.
oder gibt es nur freispruch oder die ihm vorgeworfene strafe ?
Nö. Der Richter kann da in einem gewissen Rahmen machen, was er für richtig hält.
Der sog. Bußgeldkatalog ist ja „nur“ ein Rahmen.
§ 1 Abs. 2 BKatV: Die im Bußgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze. Sie gehen in Abschnitt I des Bußgeldkatalogs von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen und in Abschnitt II des Bußgeldkatalogs von vorsätzlicher Begehung und gewöhnlichen Tatumständen aus.
Wenn also vor Gericht etwa zur Sprache käme, dass es nicht nur fahrlässig war und/oder ungewöhnliche Umstände vorlagen, dann kann es auch mehr werden.
Beispiel: Einfach nur zu schnell innerhalb der Ortschaft. Dann sieht der Katalog vielleicht 180€ 3 Punkte und 1 Monat vor.
Nun sagt der „Raser“ aber: „Es war gerade Finale der Fußballweltmeisterschaft und keine Sau unterwegs und überhaupt, war die Strecke auch gut einzusehen usw. usf.“ Diese Aussage könnte dann dahingehend interpetiert werden, dass dem „Sünder“ die Geschwindigkeitsübertretung bewußt war. Und plötzlich ist es nicht mehr fahrlässig sondern vorsätzlich gewesen.
Oder das Ganze ist bei heftigem Schneefall vor einer Schule bei Schulschluß passiert. Dann sind das vielleicht auch keine gewöhnlichen Umstände mehr.
Natürlich können aber auch irgendwelche Umstände vorgelegen haben, die vor Gericht zu einem „Freispruch“ führen.
Grüße
Hi
Natürlich können aber auch irgendwelche Umstände vorgelegen
haben, die vor Gericht zu einem „Freispruch“ führen.
Nur so als kleine Ergänzung, es könnte wohl auch was dazwischen rauskommen. Also eine etwas mildere Strafe, falls irgendwas wichtiges vorliegt. Vor kurzem im Bekanntekreis gehabt… 1 Monat Fahrverbot statt 4. Oder so…
Gruß,
Andreas