Kann SW-Entwickler bei illegalem Inhalt im Web

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Ein selbstständiger Programmierer erhällt den Auftrag z.B. ein kommerzielles Eroticportal/-webpage zu programmieren. Hierfür erhällt er eine Vergütung und ist im weiteren an den Gewinnen aus diesem Portal beteiligt. Wärend des Betriebs des Portals kümmert er sich um die Administration des Portals.

Nun könnte es ja sein das die Inhalte dieses Portals gegen deutsches Recht verstoßen. Wäre der genannte Programmierer in irgendeiner Form dann zu belangen oder nur der Auftraggeber?

Sollte man diese Frage im Vertrag klären und wenn, was müsste da rein?

Mit bestem Dank
xrax

Meines (nicht-fachlichen) Wissens nach ist der Programmierer theoretisch zu belangen, da er die Sachen ausführt. Der Auftraggeber wäre dann wegen Anstiftung dran.

Grüße

Zero

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