Ein Sohn erbt 1 Million Euro in bar. Als Testamentsverwalter wurde der Freund der Mutter (kein Erbe!) eingesetzt mit den Worten: „Herr X übernimmt die Testamentsverwaltung“.
Der Testamentsverwalter muss nichts tun - nicht einmal eine Vermögensaufstellung ist notwendig. Alle Rechnungen, selbst die Beerdigung, wurden zu Lebzeiten beglichen.
Der Testamentsverwalter fordert nun 3 Prozent, also 30.000 Euro Entlohnung für seine anstrengende Tätigkeit.
Der Erbe widerspricht: Da kein Lohn vertraglich ausgehandelt wurde, soll der Verwalter auch nichts bekommen.
Der Verwalter meint, er habe, indem er als Testamentsverwalter eingesetzt wurde und angenommen hatte, automatisch das Recht auf drei Prozent Vergütung.
Wer hat Recht?