Hallo,
ich schildere am beste mal ein Beispiel, um meine Frage zu präzisieren: Ein altes Recht besagt, dass bestimmte Nutzungsrechte bei 10jähriger Nichtausübung erlöschen. Das Nutzungsrecht wurde meinetwegen 1971 letztmals wahrgenommen. Es würde also bei Nichtausübung 1981 erlöschen. 1975 wird jetzt aber das Recht über das Erlöschen bei 10jähriger Nichtausübung für ungültig erklärt! Kann 1981 dann das Nutzungsrecht überhaupt noch erlöschen???
Viele Grüße
Feivel 007
Die Frage ist zu unpräzise, und ich bin zu jung, um zu wissen, ob sich aus den Jahreszahlen deutlich ergibt, was du meinst. Grundsätzlich klingt das nicht nach Rückwirkung, denn die Rechtslage ändert sich ja offenbar schon vor Eintritt der Rechtsfolge.
Man müsste sich wohl insbesondere ansehen, wodurch sich die Rechtslage ändert. Wenn z.B. das Bundesverfassungsgericht sagt, ein Gesetz sei von Anfang an unwirksam gewesen, so mag es angehen, dass die Rechtsfolge nicht eintritt. Vielleicht sagt das BVerfG aber auch etwas Abweichendes dazu. Haben wir es hingegen mit einer Änderung durch den Gesetzgeber zu tun, so wird es mit höchster Wahrscheinlichkeit auch eine Regelung geben, wie mit „Altfällen“ zu verfahren ist. Solche Übergangsregeln sind für Nichtjuristen nicht immer leicht zu finden. So wurde vor zehn Jahren das im BGB geregelte Verjährungsrecht geändert. Die Übergangsvorschriften aber stehen im EGBGB, von dessen Existenz Nichtjuristen kaum je wissen.